HRB 10032

G24 Logistik GmbH

Amtsgericht Arnsberg · Nordrhein-Westfalen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Wiebelsheidestraße 51, 59757 Arnsberg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Arnsberg
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
07.02.2019
Datenstand
2025-02-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Sebastian Arndt

Arnsberg

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-10-29

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Gegenstand des Unternehmens

Transport von Gütern aller Art; Logistik und Lagerung

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 120/18 · G24 Logistik GmbH · Insolvenzgericht Arnsberg
Insolvenzgericht
Arnsberg
Aktenzeichen
10 IN 120/18
Wirksam am
28.04.2026
Registerbezug
Arnsberg, HRB 10032
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 120/18

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 10032 eingetragenen G24 Logistik GmbH, Wiebelsheidestraße 51, 59757 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Arndt, Müschederweg 11, 59759 Arnsberg

wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 404 eingesehen werden.

Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 404 eingesehen werden.

10 IN 120/18
Amtsgericht Arnsberg, 24.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 10 IN 120/18 · G24 Logistik GmbH · Insolvenzgericht Arnsberg
Insolvenzgericht
Arnsberg
Aktenzeichen
10 IN 120/18
Wirksam am
21.01.2026
Registerbezug
Arnsberg, HRB 10032
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 120/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 10032 eingetragenenG24 Logistik GmbH, Wiebelsheidestraße 51, 59757 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Arndt, Müschederweg 11, 59759 Arnsberg

Insolvenzverwalter: Dr. Jan Janßen, Kennedyplatz 2, 50679 Köln

werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:

Vergütung XXX EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen XXX EUR
Zwischensumme XXX EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von XXX EUR XXX EUR
Endbetrag XXX EUR

XXX

Gründe:

Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 01.02.2019 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).

Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 199.399,83 EUR.

Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt 26.707,99 EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV beläuft sich unter Berücksichtigung von 209 Gläubigern ebenfalls auf 5.200,00 EUR.
Eine Vergleichsberechnung erübrigt sich damit. Maßgeblich für die Festsetzung der Vergütung ist der ermittelte Betrag i.H.v. 26.707,99 EUR.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 01.12.2025 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Arnsberg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 404 eingesehen werden.

10 IN 120/18
Amtsgericht Arnsberg, 20.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 10 IN 120/18 · G24 Logistik GmbH · Insolvenzgericht Arnsberg
Insolvenzgericht
Arnsberg
Aktenzeichen
10 IN 120/18
Wirksam am
26.11.2025
Registerbezug
Arnsberg, HRB 10032
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 120/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 10032 eingetragenenG24 Logistik GmbH, Wiebelsheidestraße 51, 59757 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Arndt, Müschederweg 11, 59759 Arnsberg

wird Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung

- zur Anhörung zur Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO;
- der erforderliche Kostenvorschuss für die Fortsetzung des Verfahrens beträgt 26.000,00 EUR;
- zur Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters;
- zur Anhörung der Gläubigerversammlung über die Festsetzung der Vergütung des Verwalters;
bestimmt auf:
Dienstag, 20.01.2026, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, 1. Etage, Sitzungssaal A 109.
Die Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter und d. Schuld. werden hiermit zu diesem Termin geladen.
Die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 404 aus.
Die Massegläubiger können sich im Termin oder schriftlich bis zum Termin äußern.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

10 IN 120/18
Amtsgericht Arnsberg, 24.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 120/18 · G24 Logistik GmbH · Insolvenzgericht Arnsberg
Insolvenzgericht
Arnsberg
Aktenzeichen
10 IN 120/18
Wirksam am
15.02.2023
Registerbezug
Arnsberg, HRB 10032
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 120/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 10032 eingetragenen G24 Logistik GmbH, Wiebelsheidestraße 51, 59757 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Arndt, Müschederweg 11, 59759 Arnsberg

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 24.03.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 404 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

10 IN 120/18
Amtsgericht Arnsberg, 14.02.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 10032 HRB 10032: G24 Logistik GmbH, Arnsberg, Wiebelsheidestraße 51, 59757 Arnsberg. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 10032: G24 Logistik GmbH, Arnsberg, Wiebelsheidestraße 51, 59757 Arnsberg. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Veränderungen
HRB 10032 HRB 10032: G24 Logistik GmbH, Arnsberg, Wiebelsheidestraße 51, 59757 Arnsberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Arndt, Daniel, Arnsberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 10032: G24 Logistik GmbH, Arnsberg, Wiebelsheidestraße 51, 59757 Arnsberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Arndt, Daniel, Arnsberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 10032 HRB 10032: G24 Logistik GmbH, Arnsberg, Hüttenstraße 11, 59759 Arnsberg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Wiebelsheidestraße 51, 59757 Arnsberg.
HRB 10032: G24 Logistik GmbH, Arnsberg, Hüttenstraße 11, 59759 Arnsberg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Wiebelsheidestraße 51, 59757 Arnsberg.
Veränderungen
HRB 10032 HRB 10032: G24 Logistik GmbH, Arnsberg, Hüttenstraße 11, 59759 Arnsberg. Bestellt als Geschäftsführer: Arndt, Daniel, Arnsberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellsc…
HRB 10032: G24 Logistik GmbH, Arnsberg, Hüttenstraße 11, 59759 Arnsberg. Bestellt als Geschäftsführer: Arndt, Daniel, Arnsberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 10032 HRB 10032: G24 Logistik GmbH, Arnsberg, Kettelerstraße 29, 59759 Arnsberg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hüttenstraße 11, 59759 Arnsberg.
HRB 10032: G24 Logistik GmbH, Arnsberg, Kettelerstraße 29, 59759 Arnsberg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hüttenstraße 11, 59759 Arnsberg.
Neueintragungen
HRB 10032 G24 Logistik GmbH, Arnsberg, Kettelerstraße 29, 59759 Arnsberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.05.2012. Geschäftsanschrift: Kettelerstraße 29, 59759 Arnsberg. Gegenstand: …
G24 Logistik GmbH, Arnsberg, Kettelerstraße 29, 59759 Arnsberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.05.2012. Geschäftsanschrift: Kettelerstraße 29, 59759 Arnsberg. Gegenstand: Transport von Gütern aller Art; Logistik und Lagerung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Arndt, Sebastian, Arnsberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.