HRB 36526

G & Z Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Chemnitzer Str. 196-200, 12621 Berlin

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Berlin
Rechtsform
221110
Letzte Eintragung
11.01.2010
Datenstand
2025-06-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
086

Ariane Zucker

Berlin

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-26

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Gegenstand des Unternehmens

Die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Veränderungen
HRB 36526 B G & Z Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Berlin (Chemnitzer Str. 196-200, 12621 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2009 und der Zustimmungsbeschl…
G & Z Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Berlin (Chemnitzer Str. 196-200, 12621 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Arosta Vaku Tee Deutschland GmbH mit Sitz in Storkow (Mark) (AG Frankfurt (Oder), HRB 2558 FF) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
Veränderungen
HRB 36526 B G & Z Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Berlin(Chemnitzer Str. 196-200, 12621 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2008 und der Zustimmungsbeschlü…
G & Z Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Berlin(Chemnitzer Str. 196-200, 12621 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Hans Zucker - Verwaltungsges. mbH mit Sitz in Berlin, Amtsgericht Charlottenburg, HRB 50826, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.