HRB 205885
G & R Logistik GmbH
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Ilsede
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Registerdaten
- Sitz
- Ilsede
- Datenstand
- 2024-03-20
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 19/19 · G & R Logistik GmbH vertr. d. d. GF · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 19/19
- Wirksam am
- 26.11.2025
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 205885
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 25.11.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 35 IN 19/19 · G & R Logistik GmbH vertr. d. d. GF · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 19/19
- Wirksam am
- 18.07.2024
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 205885
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gifhorn zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Tim F. Gätcke, Hohenzollernstr. 48, 30161 Hannover, Tel.: 0511/54558485, Fax: 0511/54558490, E-Mail: mail@gsd-law.de, Internet: mail@gaetcke-insolvenzverwaltung.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 231.066,12 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 417.532,69 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Gifhorn, 17.07.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 35 IN 19/19 · G & R Logistik GmbH vertr. d. d. GF · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 19/19
- Wirksam am
- 25.10.2022
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 205885
Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf
15.11.2022
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Gifhorn, 24.10.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 35 IN 19/19 · G & R Logistik GmbH vertr. d. d. GF · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 19/19
- Wirksam am
- 03.01.2022
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 205885
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Michael Schütt, Münzstraße 21 a, 31234 Edemissen,
wird der Vergütungsfestsetzungsbeschluss betreffend die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 29.04.2019 wegen eines offensichtlichen Additionsfehlers wie folgt berichtigt :
Die Gesamtsumme der festgesetzten Beträge beläuft sich auf Euro.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet den festgesetzten Differenzbetrag in Höhe von Euro nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Festgesetzt mit og. Vergütungsfestsetzungbeschluss wurden :
EUR Bruchteilsvergütung gem. § 63 Abs. 3 InsO
EUR 60 % tige Erhöhung
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Auslagen zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
Gesamtsumme mithin : EUR ; festgesetzt wurden jedoch Euro.
Dem Antrag des Insolvenzverwalters auf Berichtigung des Beschlusses vom 29.04.2019, dem ein Additionsfehler zugrunde lag, war deshalb stattzugeben.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 30.12.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 35 IN 19/19 · G & R Logistik GmbH vertr. d. d. GF · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 19/19
- Wirksam am
- 08.03.2021
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 205885
GmbH vertr. d. d. GF, Große Straße 23, 31246 Ilsede (AG Hildesheim, HRB
205885), vertr. d.: Manuel Rodriguez Cabello, Große Straße 23, 31246 Ilsede,
(Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im
schriftlichen Verfahren wird bestimmt auf
19.04.2021.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1
Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der
Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Gifhorn, 07.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 35 IN 19/19 · G & R Logistik GmbH vertr. d. d. GF · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 19/19
- Wirksam am
- 03.05.2019
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 205885
GmbH vertr. d. d. GF, Große Straße 23, 31246 Ilsede (AG Hildesheim, HRB
205885), vertr. d.: Manuel Rodriguez Cabello, Große Straße 23, 31246 Ilsede,
(Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tim F. Gätcke festgesetzt worden. Gemäß § 64
Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der
vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts -
Insolvenzgericht - Gifhorn eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt
bekannt gemacht:
EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR um 60 % erhöht zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Auslagen zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag
nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 26.03.2019 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die
Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von
108.928,89 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen
Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf
25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
1. Die Vergütung war antragsgemäß um insgesamt 60 % zu erhöhen.. Es lagen
sehr schwierige gesellschaftsrechtliche Verhältnisse vor, die zu erheblichem
Mehraufwand bei Ermittlung und Kommunikation geführt haben, was jedenfalls mit
10% zu honorieren war.
Dazu wurde, wofür ein Faktor von 25% angemssen ist, eine
Insolvenzgeldvorfinanzierung veranlsset und durchgeführt, wobei sich 25 % am
unteren Rahmen bewegen.
Schließlich hat der vorläufige Insolvenzveralter nicht unumfangreiche
Bemühungen zur Fortsetzung des Geschäftsbetriebs und somit einer Sanierung,
voaussichtlich erfolgreich, entfaltet, die ebenfalls zusätzlich mit 25 %
angemessen zu honorieren sind.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn
einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516
Gifhorn einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 29.04.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 205885 HRB 205885: G & R Logistik GmbH, Ilsede, Große Straße 23, 31246 Ilsede OT Adenstedt. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Forderungsprüfung 35 IN 19/19 · G & R Logistik GmbH vertr. d. d. GF · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 19/19
- Wirksam am
- 04.04.2019
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 205885
Straße 23, 31246 Ilsede (AG Hildesheim, HRB 205885), vertr. d.: Manuel
Rodriguez Cabello, Große Straße 23, 31246 Ilsede, (Geschäftsführer), ist am
01.04.2019 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Tim F. Gätcke, Karmarschstr. 37/39, 30159
Hannover, Tel.: 0511/54558485, Fax: 0511/54558490, Internet:
mail@gaetcke-insolvenzverwaltung.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 30.05.2019 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 27.06.2019.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Ø Anträge über:
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (30.05.2019)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (27.06.2019), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag,
der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine
Widersprüche erhoben werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gifhorn, 02.04.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 19/19 · G & R Logistik GmbH vertr. d. d. GF · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 19/19
- Wirksam am
- 25.02.2019
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 205885
GmbH vertr. d. d. GF, Große Straße 23, 31246 Ilsede (AG Hildesheim, HRB
205885), ist am 22.02.2019 um 10:10 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot
erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin
beibehalten worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bleibt Rechtsanwalt Tim
F. Gätcke, Karmarschstr. 37/39, 30159 Hannover, Tel.: 0511/54558485, Fas: 0511/
54558490, Internet: mail@gaetcke-insolvenzverwaltung.de bestellt.
Amtsgericht Gifhorn, 22.02.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 19/19 · G & R Logistik GmbH vertr. d. d. GF · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 19/19
- Wirksam am
- 14.02.2019
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 205885
Logistik GmbH vertr. d. d. GF, Große Straße 23, 31246 Ilsede (AG Hildesheim,
HRB 205885), vertr. d.: Manuel Rodriguez Cabello, Große Straße 23, 31246
Ilsede, (Geschäftsführer), ist am 13.02.2019 um 10:17 Uhr die vorläufige
Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tim F. Gätcke,
Karmarschstr. 37/39, 30159 Hannover, Tel.: 0511/54558485, Fax: 0511/54558490,
Internet: mail@gaetcke-insolvenzverwaltung.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Gifhorn eingesehen
werden.
Amtsgericht Gifhorn, 13.02.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 205885 HRB 205885: G & R Logistik GmbH, Ilsede, Große Straße 23, 31246 Ilsede OT Adenstedt. Nicht mehr Geschäftsführer: Großheim, Jennifer, Lehrte, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Rodriguez Cabello, Manu…
HRB 205885 HRB 205885: G & R Logistik GmbH, Ilsede, Große Straße 23, 31246 Ilsede OT Adenstedt. Prokura erloschen: Cabello, Manuel Rodriguez, Hannover, *XX.XX.XXXX.
HRB 205885 HRB 205885: G & R Logistik GmbH, Ilsede, Große Straße 23, 31246 Ilsede OT Adenstedt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.07.2018. Geschäftsanschrift: Große Straße 23, 31246 Ils…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.