HRB 5899

G-Energietechnik GmbH

Amtsgericht Ingolstadt · Bayern

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Scheyern

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Registerdaten

Sitz
Scheyern
Datenstand
2024-12-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-11

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 183/18 · G-Energietechnik GmbH · Insolvenzgericht Ingolstadt
Insolvenzgericht
Ingolstadt
Aktenzeichen
3 IN 183/18
Wirksam am
31.08.2026
Registerbezug
Ingolstadt, HRB 5899
3 IN 183/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

G-Energietechnik GmbH, Scheyerer Straße 10, 85298 Scheyern, vertreten durch den Geschäftsführer Götz Peter
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 5899
- Schuldnerin -

Das Insolvenzverfahren wird wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt, § 211 Abs. 1 InsO.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustr. 8
85049 Ingolstadt

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 28.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 3 IN 183/18 · G-Energietechnik GmbH · Insolvenzgericht Ingolstadt
Insolvenzgericht
Ingolstadt
Aktenzeichen
3 IN 183/18
Wirksam am
19.09.2024
Registerbezug
Ingolstadt, HRB 5899
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

3 IN 183/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

G-Energietechnik GmbH, Scheyerer Straße 10, 85298 Scheyern, vertreten durch den Geschäftsführer Götz Peter
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 5899
- Schuldnerin -

Es folgt eine auszugsweise Veröffentlichung von Tenor (ohne Festsetzungsbeträge) und Beschlussbegründung:

Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Dr. Hans-Peter Lehner, Hofmillerstraße 41, 85055 Ingolstadt, für die Tätigkeit als Insolvenzverwalter werden wie folgt festgesetzt:
Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird gestattet.

Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 11.06.2024.
Ausgehend von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von XXX EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) XXX EUR (Regelvergütung).
Nach § 3 Abs. 2 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz gerechtfertigt.

Es war ein Abschlag von XXX % vorzunehmen für die Erleichterungen durch die vorläufige Insolvenzverwaltung.

An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Es wurden besondere Kosten gem. § 4 Abs. 2 InsVV berücksichtigt; hierbei handelt es sich um die Auslagen, die dem Insolvenzv

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:

Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustr. 8
85049 Ingolstadt

oder bei dem

Landgericht Ingolstadt
Auf der Schanz 37
85049 Ingolstadt

einzulegen.

Erinnerung:

Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustr. 8
85049 Ingolstadt

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde beziehungsweise die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eines der genannten Gerichte. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerdeschrift beziehungsweise die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde beziehungsweise Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 19.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 183/18 · G-Energietechnik GmbH · Insolvenzgericht Ingolstadt
Insolvenzgericht
Ingolstadt
Aktenzeichen
3 IN 183/18
Wirksam am
19.06.2024
Registerbezug
Ingolstadt, HRB 5899
3 IN 183/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

G-Energietechnik GmbH, Scheyerer Straße 10, 85298 Scheyern, vertreten durch den Geschäftsführer Götz Peter
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 5899
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 19.06.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 52 - 58 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.08.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 19.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 183/18 · G-Energietechnik GmbH · Insolvenzgericht Ingolstadt
Insolvenzgericht
Ingolstadt
Aktenzeichen
3 IN 183/18
Wirksam am
26.10.2018
Registerbezug
Ingolstadt, HRB 5899
3 IN 183/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

G-Energietechnik GmbH, Scheyerer Straße 10, 85298 Scheyern, vertreten durch den
Geschäftsführer Götz Peter, geboren am XX.XX.XXXX, Joseph-Fraunhofer-Straße 32,
85276 Pfaffenhofen
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 5899
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 25.07.2018 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 26.10.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 5899 HRB 5899: G-Energietechnik GmbH, Scheyern, Scheyerer Straße 10, 85298 Scheyern. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durchBeschluss des Amtsgerichts Ingolstadt vom01.08.2018 (Az. 3 IN 183/18) das Insolvenz…
HRB 5899: G-Energietechnik GmbH, Scheyern, Scheyerer Straße 10, 85298 Scheyern. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durchBeschluss des Amtsgerichts Ingolstadt vom01.08.2018 (Az. 3 IN 183/18) das Insolvenzverfahreneröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurchaufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65GmbHG.
Veränderungen
HRB 5899 HRB 5899: G-Energietechnik GmbH, Scheyern, Scheyerer Straße 10, 85298 Scheyern. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt vom 14.06.2018 (Az. 3 IN 183/18) die vorläuf…
HRB 5899: G-Energietechnik GmbH, Scheyern, Scheyerer Straße 10, 85298 Scheyern. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt vom 14.06.2018 (Az. 3 IN 183/18) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 183/18 · G-Energietechnik GmbH · Insolvenzgericht Ingolstadt
Insolvenzgericht
Ingolstadt
Aktenzeichen
3 IN 183/18
Wirksam am
02.08.2018
Registerbezug
Ingolstadt, HRB 5899
3 IN 183/18

In dem Verfahren über den Antrag d.

G-Energietechnik GmbH, Scheyerer Straße 10, 85298 Scheyern, vertreten durch den
Geschäftsführer Götz Peter, geboren am XX.XX.XXXX, Joseph-Fraunhofer-Straße 32,
85276 Pfaffenhofen
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 5899
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Handel mit und Installation von Gebäudetechnik
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 31.07.2018 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Lehner
Hofmillerstraße 41, 85055 Ingolstadt
Telefon: +49(841)1428990
Telefax: +49(841)14289910
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 12.09.2018 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Donnerstag, 25.10.2018
9.30
, Amtsgericht Ingolstadt, Schrannenstr.3, 85049 Ingolstadt, Sitzungssaal 28/I

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Donnerstag, 25.10.2018
9.30
, Amtsgericht Ingolstadt, Schrannenstr.3, 85049 Ingolstadt, Sitzungssaal 28/I
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 08.06.2018 beim Insolvenzgericht Ingolstadt eingegangen.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 02.08.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 183/18 · G-Energietechnik GmbH · Insolvenzgericht Ingolstadt
Insolvenzgericht
Ingolstadt
Aktenzeichen
3 IN 183/18
Wirksam am
14.06.2018
Registerbezug
Ingolstadt, HRB 5899
Az.: 3 IN 183/18

In dem Verfahren über den Antrag d.

G-Energietechnik GmbH, Scheyerer Straße 10, 85298 Scheyern, vertreten durch den
Geschäftsführer Götz Peter, geboren am XX.XX.XXXX, Joseph-Fraunhofer-Straße 32,
85276 Pfaffenhofen, HRB 5899 Amtsgericht Ingolstadt
- Schuldnerin -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 14.06.2018 vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1
Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter
Lehner, Hofmillerstraße 41, 85055 Ingolstadt, Telefon: +49(841)1428990,
Telefax: +49(841)14289910.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustr. 8
85049 Ingolstadt

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 14.06.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 5899 HRB 5899: G-Energietechnik GmbH, Scheyern, Scheyerer Straße 10, 85298 Scheyern. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Götz, Alexander, Wolnzach, *XX.XX.XXXX.
HRB 5899: G-Energietechnik GmbH, Scheyern, Scheyerer Straße 10, 85298 Scheyern. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Götz, Alexander, Wolnzach, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 5899 G-Energietechnik GmbH, Scheyern, Marienstraße 9, 85298 Scheyern. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Scheyerer Straße 10, 85298 Scheyern.
G-Energietechnik GmbH, Scheyern, Marienstraße 9, 85298 Scheyern. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Scheyerer Straße 10, 85298 Scheyern.
Veränderungen
HRB 5899 G-Energietechnik GmbH, Scheyern, Marienstraße 9, 85298 Scheyern. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kreitmair, Georg, Scheyern, *XX.XX.XXXX.
G-Energietechnik GmbH, Scheyern, Marienstraße 9, 85298 Scheyern. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kreitmair, Georg, Scheyern, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 5899 G-Energietechnik GmbH, Scheyern, Marienstraße 9, 85298 Scheyern. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.3.2011. Geschäftsanschrift: Marienstraße 9, 85298 Scheyern. Gegenstand des …
G-Energietechnik GmbH, Scheyern, Marienstraße 9, 85298 Scheyern. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.3.2011. Geschäftsanschrift: Marienstraße 9, 85298 Scheyern. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit und Installation von Gebäudetechnik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Götz, Peter, Pfaffenhofen a.d. Ilm, *XX.XX.XXXX; Götz, Alexander, Wolnzach, *XX.XX.XXXX; Kreitmair, Georg, Scheyern, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.