HRB 722747
G & E - Stuttgart GmbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Stuttgart
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Registerdaten
- Sitz
- Stuttgart
- Datenstand
- 2024-12-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-12-11 Chronologischen Auszug ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 81/19 · G & E - Stuttgart GmbH · Insolvenzgericht Stuttgart
- Insolvenzgericht
- Stuttgart
- Aktenzeichen
- 14 IN 81/19
- Wirksam am
- 30.01.2020
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 722747
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
G & E - Stuttgart GmbH, Heilbronner Straße 385, 70469 Stuttgart, vertreten
durch den Geschäftsführer Christian Sieve, geboren am XX.XX.XXXX,
Rheingaustr.125 c, 65203 Wiesbaden
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Fischer & Collegen, Am Seerhein 8, 78467 Konstanz, Gz.: 202/19F29
F-so/mk
hat der Insolvenzverwalter am 29.01.2020 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 30.01.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 14 IN 81/19 · G & E - Stuttgart GmbH · Insolvenzgericht Stuttgart
- Insolvenzgericht
- Stuttgart
- Aktenzeichen
- 14 IN 81/19
- Wirksam am
- 27.01.2020
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 722747
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
G & E - Stuttgart GmbH, Heilbronner Straße 385, 70469 Stuttgart, vertreten
durch den Geschäftsführer Christian Sieve, geboren am XX.XX.XXXX,
Rheingaustr.125 c, 65203 Wiesbaden
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Fischer & Collegen, Am Seerhein 8, 78467 Konstanz, Gz.: 202/19F29
F-so/mk
1. Die Verfahren 14 IN 81/19 und 14 IN 1091/19 werden verbunden (§§ 4 InsO, 147
ZPO). Das Verfahren 14 IN 81/19 führt.
2. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 27.01.2020 um 12.00 Uhr eröffnet.
3. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Wolf Mayer
Schockenriedstraße 8A, 70565 Stuttgart
Telefon: 0711 469058-70
Telefax: 0711 469058-79
Email: stuttgart@raww.de
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 05.03.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
5. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der
06.04.2020. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem
ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang
bestritten wird.
Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters),
66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb,
das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die
Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung
einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht
auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein
Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten
würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder
ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es
der Antragstellung bis 06.04.2020, damit die Anordnung des schriftlichen
Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
16.03.2020 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 27.01.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
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