HRB 11074

G&B Transporte GmbH

Amtsgericht Neuruppin · Brandenburg

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Oranienburg

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Registerdaten

Sitz
Oranienburg
Datenstand
2024-04-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 15 IN 263/19 · G&B Transporte GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 263/19
Wirksam am
20.02.2026
Registerbezug
Neuruppin, HRB 11074
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
G&B Transporte GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 11074 NP), Geschäftszweig: Zustellung und Abholung von Paketen, Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen im Logistikbereich, Sachsenhausener Straße 22, 16515 Oranienburg, vertreten durch die Geschäftsführer
wird
Herrn Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff,
Friedrich-Ebert-Straße 36,
14469 Potsdam
Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der Verwaltung und Verwertung des Vermögens der Schuldnerin gemäß § 1 ff InsVV ein Entgelt für das Verfahren wie folgt festgesetzt:
Die Vergütung gemäß § 2 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurde aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 385.413,22 EUR und den angemeldeten Tabellenforderungen von insgesamt 36 Gläubigern festgesetzt.
Zuschläge wurden nicht berücksichtigt, es wurde ein Abschlag von der Regelvergütung i.H.v. 6 % festgesetzt.
Aufgrund der Übertragung der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 8 Abs. 3 InsO auf den Verwalter war ein Zuschlag auf die Vergütung von 4,00 EUR inklusive Auslagen je Zustellung zu berücksichtigen, da dies eine zusätzliche Tätigkeit des Verwalters darstellt. Ausweislich der in der Akte befindlichen Zustellbescheinigung erfolgte die Zustellung an 69 Gläubiger.
Ausgehend von der festgesetzten Vergütung war die Auslagenpauschale für die Zeit vom 01.04.2020 bis 01.04.2026 zu berücksichtigen.
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde oder Erinnerung entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts oder in schriftlicher Form (auch per Telefax) eingelegt werden. Ein schriftlich formulierter Rechtsbehelf ist in deutscher Sprache zu verfassen. Er muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass entweder sofortige Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Rechtsbehelfsschrift kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen. Der jeweilige Rechtsbehelf ist beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses einzureichen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
sofortige Beschwerde:
Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden
Neuruppin, den 17. Februar 2026
15 IN 263/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 15 IN 263/19 · G&B Transporte GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 263/19
Wirksam am
16.09.2025
Registerbezug
Neuruppin, HRB 11074
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
G&B Transporte GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 11074 NP), Geschäftszweig: Zustellung und Abholung von Paketen, Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen im Logistikbereich, Sachsenhausener Straße 22, 16515 Oranienburg, vertreten durch die Geschäftsführer liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Az: 15 IN 263/19 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. Die Summe der gemäß § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 698.638,04 EUR. Der derzeitige Massebestand beträgt 190.365,15 EUR. Von dem Massebestand sind zunächst die Gerichtskosten, die Vergütung des Insolvenzverwalters nebst Auslagen sowie die sonstigen Masseverbindlichkeiten gem. § 55 InsO abzusetzen, der verbleibende Betrag steht einer Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam.
Amtsgericht Neuruppin, den 15. September 2025
15 IN 263/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 15 IN 263/19 · G&B Transporte GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 263/19
Wirksam am
16.04.2024
Registerbezug
Neuruppin, HRB 11074
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
G&B Transporte GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 11074 NP), Geschäftszweig: Zustellung und Abholung von Paketen, Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen im Logistikbereich, Sachsenhausener Straße 22, 16515 Oranienburg, vertreten durch die Geschäftsführer
werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 10. Mai 2024 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 15. April 2024
15 IN 263/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 15 IN 263/19 · G&B Transporte GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 263/19
Wirksam am
13.12.2023
Registerbezug
Neuruppin, HRB 11074
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
G&B Transporte GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 11074 NP), Geschäftszweig: Zustellung und Abholung von Paketen, Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen im Logistikbereich, Sachsenhausener Straße 22, 16515 Oranienburg, vertreten durch die Geschäftsführer werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 11. Januar 2024 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 11. Dezember 2023
15 IN 263/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 15 IN 263/19 · G&B Transporte GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 263/19
Wirksam am
12.11.2021
Registerbezug
Neuruppin, HRB 11074
G&B Transporte GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 11074 NP), Geschäftszweig: Zustellung und Abholung von Paketen, Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen im Logistikbereich, Sachsenhausener Straße 22, 16515 Oranienburg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Danny Block, Schillerstr. 45, 16727 Velten, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Mandy Gottschalk, Schillerstr. 45, 16727 Velten

werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Es wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und das weitere Verfahren schriftlich durchgeführt (§§ 177 Absatz 2, 5 Abs. 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 10. Januar 2022 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 11. November 2021
15 IN 263/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 15 IN 263/19 · G&B Transporte GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 263/19
Wirksam am
30.09.2020
Registerbezug
Neuruppin, HRB 11074
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
G&B Transporte GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 11074 NP),
Geschäftszweig: Zustellung und Abholung von Paketen, Erbringung von Dienst- und
Beratungsleistungen im Logistikbereich, Sachsenhausener Straße 22, 16515
Oranienburg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Danny Block,
Schillerstr. 45, 16727 Velten, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Mandy
Gottschalk, Schillerstr. 45, 16727 Velten
wird
Herrn Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff,
Friedrich-Ebert-Straße 36,
14469 Potsdam
- vorläufiger Insolvenzverwalter -
für die Tätigkeit im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung ein Entgelt wie
folgt festge-setzt:
..........
Der Vergütung gemäß § 11 InsVV des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde das
Vermögen in Höhe von 208.403,12 EUR zugrunde gelegt, da sich die Tätigkeit
während des Eröff-nungsverfahrens hierauf erstreckt und bei
Vermögensgegenständen, bei denen Aus- oder Absonderungsrechten bestehen, sich
der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat.
Die Auslagen gemäß § 8 InsVV, zzgl. der Kosten für die übertragenden
Zustellungen, nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe
von 19 % wurden ebenfalls festgesetzt.
Die vom vorläufigen Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge wurden in
Höhe von insgesamt 60 % für die Durchführung der Betriebsfortführung (10 %),
Arbeitnehmerangele-genheiten (25 %), Sanierungsbemühungen (25 %) festgesetzt.
.........
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann in der
Ge-schäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen
Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde oder Erinnerung entweder durch
Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts oder in
schriftlicher Form (auch per Telefax) eingelegt werden.
Ein schriftlich formulierter Rechtsbehelf ist in deutscher Sprache zu
verfassen. Er muss die angefochtene Entscheidung be-zeichnen sowie die
Erklärung enthalten, dass entweder sofortige Beschwerde oder Erinnerung gegen
diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Rechtsbehelfsschrift kann auch als elektronisches Dokument eingereicht
werden. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden
Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung
verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen
Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV)
in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und
www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Der jeweilige Rechtsbehelf ist beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a,
16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des
Beschlusses einzureichen. Die Zustellung kann - mit einheitlicher Wirkung gegen
alle Beteiligten - durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt,
sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§
9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der
Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis
maßgebend.

sofortige Beschwerde:
Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des
Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt. In Insolvenz-verfahren, die vor
dem 01.03.2012 beantragt worden sind, kann die Beschwerdeschrift auch beim
Landgericht Neuruppin, Feldmannstraße 1, 16816 Neuruppin eingelegt werden (Art
103g EGInsO).

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden
Neuruppin, den 29. September 2020
15 IN 263/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 11074 NP HRB 11074 NP: G&B Transporte GmbH, Oranienburg, Sachsenhausener Straße 22, 16515 Oranienburg. Die Gesellschaft ist infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (AZ: 15 IN263/19 Amtsgericht Neuruppin) aufgel…
HRB 11074 NP: G&B Transporte GmbH, Oranienburg, Sachsenhausener Straße 22, 16515 Oranienburg. Die Gesellschaft ist infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (AZ: 15 IN263/19 Amtsgericht Neuruppin) aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 15 IN 263/19 · G&B Transporte GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 263/19
Wirksam am
01.04.2020
Registerbezug
Neuruppin, HRB 11074
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
Über das Vermögen der
G&B Transporte GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 11074 NP),
Geschäftszweig: Zustellung und Abholung von Paketen, Erbringung von Dienst- und
Beratungsleistungen im Logistikbereich, Sachsenhausener Straße 22, 16515
Oranienburg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Danny Block,
Wilhelmstraße 27b, 16727 Velten, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau
Mandy Gottschalk, Annahofer Straße 2, 16515 Oranienburg OT Germendorf wird am
01.04.2020, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469
Potsdam. Es wird für das Hauptverfahren das mündliche Verfahren angeordnet. Der
Schuldnerin wird die Verfügung über Gegenstände, die zur Insolvenzmasse
gehören, verboten. Das Recht der Schuldnerin, das zur Insolvenzmasse gehörende
Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, geht auf den ernannten
Insolvenzverwalter über. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen
schriftlich bis zum 20.05.2020 bei dem Insolvenzverwalter unter Beifügung der
die Forderungen belegenden Urkunden in Abdruck anzumelden. Alle Gläubiger
werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an
die Schuldnerin zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Termin
zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des
Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird
und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
ist am Freitag, 19. Juni 2020, 13:00 Uhr, Karl-Marx-Straße 18a, 16816
Neuruppin, Saal 325 (Berichts- und Prüftermin). Der Termin dient zugleich zur
möglichen Beschlussfassung der Gläubiger über:
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57)
- Bestimmungen zur Zwischenrechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Einsetzung und Besetzung oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68
InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§
157 InsO)
- besondere Regelungen hinsichtlich der Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159
InsO)
- abweichende Regelungen hinsichtlich der Hinterlegungsstelle sowie der
Behandlung von Wertgegenständen (§ 149 InsO)
- Beantragung der Anordnung oder Aufhebung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272
InsO)
- Beantragung der Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit zu Rechtsgeschäften
des
Schuldners im Rahmen einer Eigenverwaltung (§ 277 InsO)
- Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners zur Ausarbeitung eines
Insolvenz-
plans im Rahmen einer Eigenverwaltung (§ 284 InsO)
- eine Fortführung oder Stilllegung des Unternehmens (§ 157 InsO)
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO). Vertreter von
Gläubigern haben ihre Vollmachten einzureichen oder spätestens im Termin
vorzulegen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache
verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a,
16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der
Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann - mit einheitlicher Wirkung gegen
alle Beteiligten - durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt,
sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§
9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der
Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis
maßgebend.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in
elektronischer Form eingelegt werden.
Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden
Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung
verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen
Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV)
in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und
www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Hinweise bei einer Terminsteilnahme
Beteiligte führen bitte einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis
(Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines
EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass,
elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich.
Gegebenenfalls kann sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen
Gerichtstagen verweigert werden.
Am Eingang des Gerichts finden regelmäßig Eingangskontrollen statt. Dies kann
bei einem hohen Besucheraufkommen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen.
Richten Sie sich bitte darauf ein, damit Sie pünktlich im Gerichtssaal
erscheinen.
Als Behördenvertreter, Betreuer, Polizeibeamter, Rechtsanwalt/Notar halten Sie
bitte ihren Dienstausweis bereit.
Führen Sie bitte keine gefährlichen Gegenstände (z.B. Messer, Pfefferspray oder
sonstige Stich- und Schlagwaffen) mit. Lassen Sie möglichst alle metallischen
Gegenstände zu Hause oder deponieren Sie diese im Auto.
Neuruppin, den 01.04.2020
15 IN 263/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 263/19 · G&B Transporte GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 263/19
Wirksam am
14.01.2020
Registerbezug
Neuruppin, HRB 11074
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
der G&B Transporte GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 11074 NP),
Sachsenhausener Straße 22, 16515 Oranienburg, vertreten durch die
Geschäftsführer Danny Block, Wilhelmstraße 27b, 16727 Velten und Mandy
Gottschalk, Annahofer Straße 2, 16515 Oranienburg OT Germendorfist heute, am
14. Januar 2020, um 14:00 Uhr, angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum
vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff,
Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam bestellt. Verfügungen der Schuldnerin
über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen, soweit nicht deren Abtretung offengelegt
wurde. Er wird ermächtigt, Auskünfte über die Vermögenslage der Schuldnerin bei
Dritten (Banken, Versicherungen, Behörden, Vertragspartnern usw.) einzuholen.
Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache
verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a,
16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der
Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann - mit einheitlicher Wirkung gegen
alle Beteiligten - durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt,
sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§
9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der
Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis
maßgebend.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in
elektronischer Form eingelegt werden.
Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden
Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung
verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen
Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV)
in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und
www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, den 14. Januar 2020
15 IN 263/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 11074 NP HRB 11074 NP: G&B Transporte GmbH, Oranienburg, Sachsenhausener Straße 22, 16515 Oranienburg. Geschäftsanschrift: Sachsenhausener Straße 22, 16515 Oranienburg. Gegenstand: Zustellung und Abholung von Paketen…
HRB 11074 NP: G&B Transporte GmbH, Oranienburg, Sachsenhausener Straße 22, 16515 Oranienburg. Geschäftsanschrift: Sachsenhausener Straße 22, 16515 Oranienburg. Gegenstand: Zustellung und Abholung von Paketen sowie die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen im Logistikbereich. Kapital: 25.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: 1. Block, Danny, *XX.XX.XXXX, Velten; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Geschäftsführer: 2.
Gottschalk, Mandy, *XX.XX.XXXX, Oranienburg OT Germendorf, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.08.2014, 11.02.2015.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.