HRA 61875
FZW Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG
aktuell 17 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Rotenburg (Wümme)
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Registerdaten
- Sitz
- Rotenburg (Wümme)
- Datenstand
- 2024-04-28
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- SPEWI Borco-Höhns GmbH & Co. KG Rotenburg (Wümme)
- SEBA Borco-Höhns GmbH & Co. KG Rotenburg (Wümme)
- Fahrzeugwerk Borco-Höhns GmbH & Co. KG Rotenburg (Wümme)
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 21/19 · FZW Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (ehemals Fahrzeugwerk Borco-Höhns GmbH & Co. KG) · Insolvenzgericht Walsrode
- Insolvenzgericht
- Walsrode
- Aktenzeichen
- 11 IN 21/19
- Wirksam am
- 18.06.2026
- Registerbezug
- Walsrode, HRA 61875
Es wurden gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV 15,5 Stunden mit einem Stundensatz von 150,00 EUR festgesetzt. Bei der Festsetzung wurden insbesondere Art und Umfang der Tätigkeit sowie Qualifikation und Verantwortung berücksichtigt.
Hinzu kommt die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gemäß §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 16.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 11 IN 21/19 · FZW Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (ehemals Fahrzeugwerk Borco-Höhns GmbH & Co. KG) · Insolvenzgericht Walsrode
- Insolvenzgericht
- Walsrode
- Aktenzeichen
- 11 IN 21/19
- Wirksam am
- 24.03.2026
- Registerbezug
- Walsrode, HRA 61875
a) Prüfung der evtl. noch nachträglich angemeldeten Forderungen,
b) Anhörung zur Schlussrechnung der Schuldnerin,
c) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
d) Entscheidung über evtl. nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
im schriftlichen Verfahren bestimmt auf: 29.04.2026, Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29 - 33, 29664 Walsrode.
Der Sachwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zu diesem Termin (Eingang beim Insolvenzgericht) schriftliche Anträge zu diesem Schlusstermin stellen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 23.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 11 IN 21/19 · FZW Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (ehemals Fahrzeugwerk Borco-Höhns GmbH & Co. KG) · Insolvenzgericht Walsrode
- Insolvenzgericht
- Walsrode
- Aktenzeichen
- 11 IN 21/19
- Wirksam am
- 24.03.2026
- Registerbezug
- Walsrode, HRA 61875
Ausweislich der Schlussrechnung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV eine vergütungsrechtliche Berechnungsmasse von 4.024.643,48 EUR zugrunde zu legen. Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt.
Gemäß § 12 InsVV a.F. wird die Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters und des Sachwalters besonders vergütet.
Da im vorliegenden Verfahren eine Erhöhung um 85 % aufgrund der Begleitung und Überwachung der Unternehmensfortführung, der begleitenden Bemühungen zur übertragenden Sanierung, der Beschäftigung mit Arbeitnehmerangelegenheiten, der hohen Gläubigerzahl und der Zusammenarbeit mit dem Gläubigerausschuss angemessen erscheint, ergibt sich eine Vergütung in Höhe von 170 % des einfachen Staffelsatzes der Regelvergütung für einen Insolvenzverwalter.
Zudem wurde die Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV beantragt und festgesetzt.
Ferner wurden Auslagen für 1243 übertragene Zustellungen festgesetzt.
Hinzu kommt die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gemäß § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 23.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 11 IN 21/19 · FZW Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (ehemals Fahrzeugwerk Borco-Höhns GmbH & Co. KG) · Insolvenzgericht Walsrode
- Insolvenzgericht
- Walsrode
- Aktenzeichen
- 11 IN 21/19
- Wirksam am
- 24.03.2026
- Registerbezug
- Walsrode, HRA 61875
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Walsrode zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Schuldnerin bzw. der Sachwalter Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, BRL Insolvenz GbR, Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg, Tel.: 040 35006-188, Fax: 040 35006-176, E-Mail: insolvenz@BRL.de, Internet: www.brl-insolvenz.de haben dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 3.052.110,13 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 7.727.592,64 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Walsrode, 23.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 11 IN 21/19 · FZW Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (ehemals Fahrzeugwerk Borco-Höhns GmbH & Co. KG) · Insolvenzgericht Walsrode
- Insolvenzgericht
- Walsrode
- Aktenzeichen
- 11 IN 21/19
- Wirksam am
- 23.02.2026
- Registerbezug
- Walsrode, HRA 61875
Der vollständige Vergütungsantrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Einwendungen gegen den Vergütungsantrag können binnen 3 Wochen ab dieser öffentlichen Bekanntmachung im Internet schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle geltend gemacht werden.
Amtsgericht Walsrode, 20.02.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 11 IN 21/19 · FZW Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (ehemals Fahrzeugwerk Borco-Höhns GmbH & Co. KG) · Insolvenzgericht Walsrode
- Insolvenzgericht
- Walsrode
- Aktenzeichen
- 11 IN 21/19
- Wirksam am
- 08.05.2025
- Registerbezug
- Walsrode, HRA 61875
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 25.06.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen eine zu prüfende Forderung schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Der vollständige Beschluss, die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sowie eventuell eingehende Widersprüche sind in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Walsrode, 06.05.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 11 IN 21/19 · FZW Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (ehemals Fahrzeugwerk Borco-Höhns GmbH & Co. KG) · Insolvenzgericht Walsrode
- Insolvenzgericht
- Walsrode
- Aktenzeichen
- 11 IN 21/19
- Wirksam am
- 13.09.2021
- Registerbezug
- Walsrode, HRA 61875
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 03.11.2021 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen eine zu prüfende Forderung schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Der vollständige Beschluss, die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sowie eventuell eingehende Widersprüche sind in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Walsrode, 09.09.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 21/19 · FZW Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (ehemals Fahrzeugwerk Borco-Höhns GmbH & Co. KG) · Insolvenzgericht Walsrode
- Insolvenzgericht
- Walsrode
- Aktenzeichen
- 11 IN 21/19
- Wirksam am
- 02.02.2021
- Registerbezug
- Walsrode, HRA 61875
(ehemals Fahrzeugwerk Borco-Höhns GmbH & Co. KG), Industriestr. 1-3, 27356
Rotenburg (Wümme) (AG Walsrode, HRA 61875), vertr. d.: 1. Hinrich Heineke
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Industriestr. 1-3, 27356 Rotenburg
(Wümme), (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Andreas Elsäßer,
Aubinger Straße 21, 82166 Gräfelfing, (Geschäftsführer), sind Vergütung und
Auslagen des (auch vorläufigen) Gläubigerausschussmitglieds Henning Bammann,
Wiesenweg 1, 27419 Sittensen, als Vertreter der Arbeitnehmer durch Beschluss
des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Es wurden gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV 27,25 Stunden mit einem Stundensatz
von 110,00 EUR festgesetzt. Bei der Festsetzung wurden insbesondere Art und
Umfang der Tätigkeit sowie Qualifikation und Verantwortung berücksichtigt.
Ferner wurden die einzeln aufgeführten Auslagen in beantragter Höhe gem. § 18
Abs. 1 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Walsrode / Lange Straße 29-33
/ 29664 Walsrode einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Walsrode / Lange Straße 29-33 / 29664 Walsrode einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 01.02.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 21/19 · FZW Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (ehemals Fahrzeugwerk Borco-Höhns GmbH & Co. KG) · Insolvenzgericht Walsrode
- Insolvenzgericht
- Walsrode
- Aktenzeichen
- 11 IN 21/19
- Wirksam am
- 30.06.2020
- Registerbezug
- Walsrode, HRA 61875
(ehemals Fahrzeugwerk Borco-Höhns GmbH & Co. KG), Industriestr. 1-3, 27356
Rotenburg (Wümme) (AG Walsrode, HRA 61875), vertr. d.: 1. Hinrich Heineke
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Industriestr. 1-3, 27356 Rotenburg
(Wümme), (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Andreas Elsäßer,
(Geschäftsführer), 1.2. Dr. Alexander Starnecker, (Geschäftsführer), sind
Vergütung und Auslagen des vorläufigen Gläubigerausschussmitglieds Rechtsanwalt
Thomas Harbrecht, EH Euler Hermes, Gasstraße 29, 22761 Hamburg als Vertreter
der Warenkreditversicherer für den Zeitraum vom 25.04.2019 bis 01.07.2019 durch
Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Es wurden gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV 29 Stunden mit einem Stundensatz von
150,00 EUR festgesetzt. Bei der Festsetzung wurden insbesondere Art und Umfang
der Tätigkeit sowie Qualifikation und Verantwortung berücksichtigt.
Ferner wurden die einzeln aufgeführten Auslagen in beantragter Höhe gem. § 18
Abs. 1 InsVV festgesetzt.
Hinzu kommt die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gemäß §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Walsrode / Lange Straße 29-33
/ 29664 Walsrode einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Walsrode / Lange Straße 29-33 / 29664 Walsrode einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 29.06.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 61875 HRA 61875: Fahrzeugwerk Borco-Höhns GmbH & Co. KG, Rotenburg (Wümme), Industriestraße 1 - 3, 27356 Rotenburg. FZW Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG. Die Firma ist geändert.
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 21/19 · FZW Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (ehemals Fahrzeugwerk Borco-Höhns GmbH & Co. KG) · Insolvenzgericht Walsrode
- Insolvenzgericht
- Walsrode
- Aktenzeichen
- 11 IN 21/19
- Wirksam am
- 03.07.2019
- Registerbezug
- Walsrode, HRA 61875
Borco-Höhns GmbH & Co. KG, Industriestr. 1-3, 27356 Rotenburg (Wümme) (AG
Walsrode, HRA 61875), vertr. d.: 1. Hinrich Heineke Gesellschaft mit
beschränkter Haftung, Industriestr. 1-3, 27356 Rotenburg (Wümme), (persönlich
haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Andreas Elsäßer, (Geschäftsführer),
1.2. Dr. Alexander Starnecker, (Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen
Gläubigerversammlung gemäß § 160 InsO im schriftlichen Verfahren bestimmt auf
22.07.2019.
Tagesordnung:
Zustimmung zum Verkauf des schuldnerischen Geschäftsbetriebs inklusive des
beweglichen Anlage- und Umlaufvermögens für insgesamt (vorläufig) 3.000.000,00
EUR gemäß Kaufvertrag vom 29.05.2019 (UR.-Nr. 988/2019 des Notars Dr. Martin
Mulert, Hamburg).
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach §§ 160, 162 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem
schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
Amtsgericht Walsrode, 03.07.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 11 IN 21/19 · FZW Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (ehemals Fahrzeugwerk Borco-Höhns GmbH & Co. KG) · Insolvenzgericht Walsrode
- Insolvenzgericht
- Walsrode
- Aktenzeichen
- 11 IN 21/19
- Wirksam am
- 01.07.2019
- Registerbezug
- Walsrode, HRA 61875
Industriestr. 1-3, 27356 Rotenburg (Wümme) (AG Walsrode, HRA 61875), vertr. d.:
1. Hinrich Heineke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Industriestr. 1-3,
27356 Rotenburg (Wümme), (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1.
Andreas Elsäßer, (Geschäftsführer), 1.2. Dr. Alexander Starnecker,
(Geschäftsführer), ist am 01.07.2019 um 09:56 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, BRL Insolvenz GbR, Jungfernstieg
30, 20354 Hamburg, Tel.: 040 35006-188, Fax: 040 35006-176, Internet:
www.brl-insolvenz.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) und nachrangige Forderungen (§ 39 InsO)
bei dem Sachwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 17.07.2019
anzumelden. Bei der Anmeldung nachrangiger Forderungen ist auf den Nachrang
hinzuweisen und dem Gläubiger zustehende Rangstelle des § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5
InsO zu bezeichnen;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, ob und ggf. welche
Sicherungsrechte für die angemeldeten Forderungen an beweglichen Sachen oder
Rechten bestehen und in Anspruch genommen werden. Der Gegenstand, an dem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die
Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Sachwalter zu
leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 12.08.2019, 10:00 Uhr, Saal 147,
Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Sachwalter und zur Prüfung
der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO);
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO);
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO);
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan;
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO);
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Sachwalters (§ 160 InsO);
insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der
Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die
Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert;
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO);
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO);
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO);
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem
schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Walsrode, 01.07.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 61875 HRA 61875:SEBA Borco-Höhns GmbH & Co. KG, Rotenburg (Wümme), Industriestraße 1 - 3, 27356 Rotenburg.Neue Firma: Fahrzeugwerk Borco-Höhns GmbH & Co. KG. Die Firma ist geändert.
HRA 61875 HRA 61875:SEBA Borco-Höhns GmbH & Co. KG, Rotenburg (Wümme), Industriestraße 1 - 3, 27356 Rotenburg.Einzelprokura: Aden, Harald Joachim, Wiesmoor, *XX.XX.XXXX.
HRA 61875 SEBA Borco-Höhns GmbH & Co. KG, Rotenburg (Wümme), Industriestraße 1 - 3, 27356 Rotenburg. Prokura erloschen: Bich, Wolfgang, Ottersberg, *XX.XX.XXXX.
HRA 61875 SEBA Borco-Höhns GmbH & Co. KG, Rotenburg (Wümme), Industriestraße 1 - 3, 27356 Rotenburg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Bich, Wolfgang, Ottersberg, *XX.XX.XXXX.
HRA 61875 SEBA Borco-Höhns GmbH & Co. KG, Rotenburg (Wümme), Industriestraße 1 - 3, 27356 Rotenburg. Geschäftsanschrift: Industriestraße 1 - 3, 27356 Rotenburg. Prokura erloschen: Intemann, Heiko, Rotenburg, *XX.XX.XXXX.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.