VR 3230

FV Felsberg/Lohre/Niedervorschütz

Amtsgericht Fritzlar · Hessen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Felsberg

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Registerdaten

Sitz
Felsberg
Datenstand
2024-12-26
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-26

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Sportverein Lohre Felsberg-Lohre

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 3230 VR 3230:Sportverein Lohre, Felsberg-Lohre (34587 Felsberg). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.04.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligt…
VR 3230:Sportverein Lohre, Felsberg-Lohre (34587 Felsberg). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.04.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Vereine vom 17.04.2014 und 25.04.2014 mit dem Fußballsportclub Gensungen/Felsberg e.V. (FSC Gensungen/Felsberg) mit Sitz in Felsberg (Amtsgericht Fritzlar VR 3249) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG (=Verschmelzung) als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch dieVerschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.