HRB 6697

Fußbodenverlegedienst Stein & Rufer GmbH

Amtsgericht Rostock · Mecklenburg-Vorpommern

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Rostock

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Registerdaten

Sitz
Rostock
Datenstand
2024-12-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-24

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 61 IN 769/22 · Fußbodenverlegedienst Stein & Rufer GmbH · Insolvenzgericht Rostock
Insolvenzgericht
Rostock
Aktenzeichen
61 IN 769/22
Wirksam am
06.03.2026
Registerbezug
Rostock, HRB 6697
61 IN 769/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Fußbodenverlegedienst Stein & Rufer GmbH, Carl-Hopp-Straße 17, 18069 Rostock, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Michael Ehlert
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 6697
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 16.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 16.04.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 05.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 61 IN 769/22 · Fußbodenverlegedienst Stein & Rufer GmbH · Insolvenzgericht Rostock
Insolvenzgericht
Rostock
Aktenzeichen
61 IN 769/22
Wirksam am
05.12.2025
Registerbezug
Rostock, HRB 6697
61 IN 769/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Fußbodenverlegedienst Stein & Rufer GmbH, Carl-Hopp-Straße 17, 18069 Rostock, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Michael Ehlert
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 6697
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:

1. Termin zur Anhörung des Geschäftsführers der Schuldnerin, Herrn Michael Ehlert, Bahnhofstraße 10b, 17219 Möllenhagen über die das Verfahren betreffenden Verhältnisse, insbesondere die Vermögensverhältnisse
wird bestimmt auf
Mittwoch, 07.01.2026, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 227, 2. OG, Zochstraße 13, 18057 Rostock

2. Das persönliche Erscheinen der organschaftlichen Vertreter der Schuldnerpartei, Herrn Michael Ehlert, Bahnhofsstraße 10b, 17219 Möllenhagen, wird angeordnet.

3. Die Auskunftsperson soll zu den folgenden Punkten vernommen werden:

Verbleib der Fahrzeuge der Schuldnerin, die vormals unter folgenden Kennzeichen registriert waren:
- HRO-SR 650 (LKW bis zu 3,5 t)
- HRO-SR 450 (Citroen Jumper)
- HRO-SR 350 (Boeckmann Anhänger 3 t)
- HRO-SR (Fiat Ducato)
- HRO-SR 107 (Renault Kangoo)

Es sind Nachweise über etwaige Verkäufe/Verschrottungen etc. mitzubringen.

Verbleib folgender Vermögensgegenstände (Rechnung vom 05.11.2020)

- Radlader ATLAS AR 65
- Minibagger Takeuchi Tb016, Bj. 2005

Die Vorlage von Nachweisen ist erforderlich.

4. Der Auskunftsperson wird aufgegeben vorhandene Unterlagen, die der Aufklärung des
Sachverhalts dienen können (Nachweise), zum Termin mitzubringen

5. Das Gericht kann, wenn es zur Herbeiführung wahrheitsgemäßer Aussagen erforderlich erscheint, anordnen, dass die Auskunftsperson an Eides Statt versichert, sie habe die verlangte Auskunft nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig erteilt
(§§ 20, 98 Abs. 1, 101 InsO).

Erscheint die Auskunftsperson nicht zum Termin, so kann das Gericht sie zwangsweise vorführen und nach Anhörung in Haft nehmen lassen (§§ 20, 98 Abs. 2, 101 InsO).

Es wird in Aussicht gestellt, dass der Termin aufgehoben wird, wenn sich die Auskunftsperson umgehend mit dem Verwalter in Verbindung setzt, alle erforderlichen Auskünfte erteilt und der Verwalter dem Gericht dann mitteilt, dass der Termin aufgehoben werden kann.

Der Schuldnerin wird aufgegeben, etwa vorhandene Unterlagen, die der Aufklärung des Sachverhalts dienen können oder bei der Auskunft benötigt werden, zum Termin mitzubringen.

Es wird in Aussicht gestellt, dass der Termin aufgehoben wird, wenn sich die Schuldnerin umgehend mit dem Verwalter in Verbindung setzt, alle erforderlichen Auskünfte erteilt und der Verwalter dem Gericht dann mitteilt, dass der Termin aufgehoben werden kann.

Das Gericht kann, wenn es zur Herbeiführung wahrheitsgemäßer Aussagen erforderlich erscheint, anordnen, dass die Auskunftsperson an Eides Statt versichert, sie habe die verlangte Auskunft nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig erteilt (§§ 20, 98 Abs.1, 101 InsO).

Erscheint die Schuldnerin nicht zum Termin, so kann das Gericht die Schuldnerin zwangsweise vorführen und nach Anhörung in Haft nehmen lassen (§§ 20, 98 Abs. 2, 101 InsO).

Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie im Gerichtsgebäude mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit zum Termin zu gewährleisten, berücksichtigen Sie bitte mögliche Wartezeiten. Bitte bringen Sie nur das unbedingt erforderliche Gepäck mit. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen sowie Betäubungsmitteln im Gerichtsgebäude ist grundsätzlich untersagt. Gültige amtliche Lichtbildausweise sind zur Prüfung der Personenidentität mitzuführen und auf Anforderung vorzulegen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie im Gerichtsgebäude mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit zum Termin zu gewährleisten, berücksichtigen Sie bitte mögliche Wartezeiten. Bitte bringen Sie nur das unbedingt erforderliche Gepäck mit. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen sowie Betäubungsmitteln im Gerichtsgebäude ist grundsätzlich untersagt. Gültige amtliche Lichtbildausweise sind zur Prüfung der Personenidentität mitzuführen und auf Anforderung vorzulegen.

Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 04.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 6697 HRB 6697: Fußbodenverlegedienst Stein & Rufer GmbH, Rostock, Carl-Hopp-Straße 17, 18069 Rostock. Nicht mehr Geschäftsführer: Stein, Achim, Rerik, *XX.XX.XXXX. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführ…
HRB 6697: Fußbodenverlegedienst Stein & Rufer GmbH, Rostock, Carl-Hopp-Straße 17, 18069 Rostock. Nicht mehr Geschäftsführer: Stein, Achim, Rerik, *XX.XX.XXXX. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Ehlert, Michael, Möllenhagen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 6697 HRB 6697: Fußbodenverlegedienst Stein & Rufer GmbH, Rostock, Carl-Hopp-Straße 17, 18069 Rostock. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Stein, Achim, Rerik, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsbere…
HRB 6697: Fußbodenverlegedienst Stein & Rufer GmbH, Rostock, Carl-Hopp-Straße 17, 18069 Rostock. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Stein, Achim, Rerik, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Ehlert, Michael, Möllenhagen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 6697 HRB 6697: Fußbodenverlegedienst Stein & Rufer GmbH, Rostock, Carl-Hopp-Straße 17, 18069 Rostock. Geschäftsanschrift: Carl-Hopp-Straße 17, 18069 Rostock. Personenbezogene Daten ergänzt, nun: Geschäftsführer: …
HRB 6697: Fußbodenverlegedienst Stein & Rufer GmbH, Rostock, Carl-Hopp-Straße 17, 18069 Rostock. Geschäftsanschrift: Carl-Hopp-Straße 17, 18069 Rostock. Personenbezogene Daten ergänzt, nun: Geschäftsführer: Stein, Achim, Rostock, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.