HRB 6697
Fußbodenverlegedienst Stein & Rufer GmbH
aktuell 5 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Rostock
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Rostock
- Datenstand
- 2024-12-24
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-02-04 Chronologischen Auszug ansehenHistorischer Auszug
Historischer Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung.
Historischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
2 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 61 IN 769/22 · Fußbodenverlegedienst Stein & Rufer GmbH · Insolvenzgericht Rostock
- Insolvenzgericht
- Rostock
- Aktenzeichen
- 61 IN 769/22
- Wirksam am
- 06.03.2026
- Registerbezug
- Rostock, HRB 6697
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fußbodenverlegedienst Stein & Rufer GmbH, Carl-Hopp-Straße 17, 18069 Rostock, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Michael Ehlert
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 6697
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 16.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 16.04.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 05.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 61 IN 769/22 · Fußbodenverlegedienst Stein & Rufer GmbH · Insolvenzgericht Rostock
- Insolvenzgericht
- Rostock
- Aktenzeichen
- 61 IN 769/22
- Wirksam am
- 05.12.2025
- Registerbezug
- Rostock, HRB 6697
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Fußbodenverlegedienst Stein & Rufer GmbH, Carl-Hopp-Straße 17, 18069 Rostock, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Michael Ehlert
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 6697
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
1. Termin zur Anhörung des Geschäftsführers der Schuldnerin, Herrn Michael Ehlert, Bahnhofstraße 10b, 17219 Möllenhagen über die das Verfahren betreffenden Verhältnisse, insbesondere die Vermögensverhältnisse
wird bestimmt auf
Mittwoch, 07.01.2026, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 227, 2. OG, Zochstraße 13, 18057 Rostock
2. Das persönliche Erscheinen der organschaftlichen Vertreter der Schuldnerpartei, Herrn Michael Ehlert, Bahnhofsstraße 10b, 17219 Möllenhagen, wird angeordnet.
3. Die Auskunftsperson soll zu den folgenden Punkten vernommen werden:
Verbleib der Fahrzeuge der Schuldnerin, die vormals unter folgenden Kennzeichen registriert waren:
- HRO-SR 650 (LKW bis zu 3,5 t)
- HRO-SR 450 (Citroen Jumper)
- HRO-SR 350 (Boeckmann Anhänger 3 t)
- HRO-SR (Fiat Ducato)
- HRO-SR 107 (Renault Kangoo)
Es sind Nachweise über etwaige Verkäufe/Verschrottungen etc. mitzubringen.
Verbleib folgender Vermögensgegenstände (Rechnung vom 05.11.2020)
- Radlader ATLAS AR 65
- Minibagger Takeuchi Tb016, Bj. 2005
Die Vorlage von Nachweisen ist erforderlich.
4. Der Auskunftsperson wird aufgegeben vorhandene Unterlagen, die der Aufklärung des
Sachverhalts dienen können (Nachweise), zum Termin mitzubringen
5. Das Gericht kann, wenn es zur Herbeiführung wahrheitsgemäßer Aussagen erforderlich erscheint, anordnen, dass die Auskunftsperson an Eides Statt versichert, sie habe die verlangte Auskunft nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig erteilt
(§§ 20, 98 Abs. 1, 101 InsO).
Erscheint die Auskunftsperson nicht zum Termin, so kann das Gericht sie zwangsweise vorführen und nach Anhörung in Haft nehmen lassen (§§ 20, 98 Abs. 2, 101 InsO).
Es wird in Aussicht gestellt, dass der Termin aufgehoben wird, wenn sich die Auskunftsperson umgehend mit dem Verwalter in Verbindung setzt, alle erforderlichen Auskünfte erteilt und der Verwalter dem Gericht dann mitteilt, dass der Termin aufgehoben werden kann.
Der Schuldnerin wird aufgegeben, etwa vorhandene Unterlagen, die der Aufklärung des Sachverhalts dienen können oder bei der Auskunft benötigt werden, zum Termin mitzubringen.
Es wird in Aussicht gestellt, dass der Termin aufgehoben wird, wenn sich die Schuldnerin umgehend mit dem Verwalter in Verbindung setzt, alle erforderlichen Auskünfte erteilt und der Verwalter dem Gericht dann mitteilt, dass der Termin aufgehoben werden kann.
Das Gericht kann, wenn es zur Herbeiführung wahrheitsgemäßer Aussagen erforderlich erscheint, anordnen, dass die Auskunftsperson an Eides Statt versichert, sie habe die verlangte Auskunft nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig erteilt (§§ 20, 98 Abs.1, 101 InsO).
Erscheint die Schuldnerin nicht zum Termin, so kann das Gericht die Schuldnerin zwangsweise vorführen und nach Anhörung in Haft nehmen lassen (§§ 20, 98 Abs. 2, 101 InsO).
Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie im Gerichtsgebäude mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit zum Termin zu gewährleisten, berücksichtigen Sie bitte mögliche Wartezeiten. Bitte bringen Sie nur das unbedingt erforderliche Gepäck mit. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen sowie Betäubungsmitteln im Gerichtsgebäude ist grundsätzlich untersagt. Gültige amtliche Lichtbildausweise sind zur Prüfung der Personenidentität mitzuführen und auf Anforderung vorzulegen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie im Gerichtsgebäude mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit zum Termin zu gewährleisten, berücksichtigen Sie bitte mögliche Wartezeiten. Bitte bringen Sie nur das unbedingt erforderliche Gepäck mit. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen sowie Betäubungsmitteln im Gerichtsgebäude ist grundsätzlich untersagt. Gültige amtliche Lichtbildausweise sind zur Prüfung der Personenidentität mitzuführen und auf Anforderung vorzulegen.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 04.12.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 6697 HRB 6697: Fußbodenverlegedienst Stein & Rufer GmbH, Rostock, Carl-Hopp-Straße 17, 18069 Rostock. Nicht mehr Geschäftsführer: Stein, Achim, Rerik, *XX.XX.XXXX. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführ…
HRB 6697 HRB 6697: Fußbodenverlegedienst Stein & Rufer GmbH, Rostock, Carl-Hopp-Straße 17, 18069 Rostock. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Stein, Achim, Rerik, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsbere…
HRB 6697 HRB 6697: Fußbodenverlegedienst Stein & Rufer GmbH, Rostock, Carl-Hopp-Straße 17, 18069 Rostock. Geschäftsanschrift: Carl-Hopp-Straße 17, 18069 Rostock. Personenbezogene Daten ergänzt, nun: Geschäftsführer: …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.