HRB 1728
"FÜRST" Fensterbau GmbH
aktuell 4 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Fürstenwalde/Spree
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Registerdaten
- Sitz
- Fürstenwalde/Spree
- Datenstand
- 2024-04-05
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 3 IN 771/07 · "FÜRST" Fensterbau GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 771/07
- Wirksam am
- 14.10.2026
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 1728
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma "FÜRST" Fensterbau GmbH, Gewerbeparkring 1, 15517 Fürstenwalde (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 1728 FF)
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Thomas Wulsten,
Rudolf-Breitscheid-Straße 33,
14482 Potsdam
gemäß § 11 Absatz 2 InsVV wie folgt neu festgesetzt:
Vergütung: [] €
Auslagen: [] €
[] €
Umsatzsteuer: [] €
Gesamtbetrag: [] €
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat gemäß §§ 21 Absatz 2 Nummer 1, 63 InsO i.V.m. § 11 InsVV Anspruch auf Vergütung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Grundlage der Berechnung ist die Insolvenzmasse, auf die sich die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters erstreckt, §§ 11, 1 InsVV. Im vorliegenden Fall liegt der festgesetzten Vergütung eine Masse von [] € zu Grunde. Diese entspricht der durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ermittelten Masse. Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung ist es gerechtfertigt, den angemessenen Bruchteil des Vergütungssatzes auf 45 % und damit auf den Betrag von [] € festzusetzen. Die Auslagen waren wie beantragt festzusetzen. Gemäß § 7 InsVV wurde zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen ein Betrag in Höhe der zu zahlenden Umsatzsteuer festgesetzt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) eingesehen werden. Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde, wenn der Beschwerdewert 300,00 € übersteigt, im Übrigen die befristete Erinnerung gegeben. Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Die Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde / Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, eingelegt werden. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 13. Oktober 2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 771/07 · "FÜRST" Fensterbau GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt/Oder
- Insolvenzgericht
- Frankfurt/Oder
- Aktenzeichen
- 3 IN 771/07
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 1728
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 1728 FF "FÜRST" Fensterbau GmbH, Fürstenwalde/Spree(Gewerbeparkring 1, 15517 Fürstenwalde). Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens (AZ: 3 IN 771/07 Amtsgericht Ffo.) aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 771/07 · "FÜRST" Fensterbau GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt/Oder
- Insolvenzgericht
- Frankfurt/Oder
- Aktenzeichen
- 3 IN 771/07
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 1728
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.