HRB 71745

FTI Touristik GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 44 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: München

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Registerdaten

Sitz
München
Datenstand
2025-01-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-01-02

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Frosch-Ferienwohnungen und Reisen GmbH München
  2. Frosch- Ferienwohnungen und Reisen GmbH München
  3. Frosch Touristik GmbH München

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

mindestens 44
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 1500 IN 1758/24 · FTI Touristik GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 1758/24
Wirksam am
01.12.2025
Registerbezug
München, HRB 71745
1500 IN 1758/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

FTI Touristik GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Lars Creutzmann u. Karl Markgraf, Landsberger Straße 88, 80339 München
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 71745
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
FINKENHOF Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbB, Ulmenstraße 23-25, 60325 Frankfurt

Die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Clemens Schrott, Klammstraße 37, 82467 Garmisch-Partenkirchen, für die Tätigkeit im Zeitraum 01.09.2024 bis 30.09.2025 wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung erfolgt gemäß dem Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 15.10.2025.
Der Antragsteller wurde im Eröffnungsbeschluss vom 01.09.2024 zum Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses gemäß § 67 InsO bestellt und im Berichtstermin vom 20.11.2024 gemäß § 68 Abs. 1 Satz 2 InsO im Amt bestätigt.
Ein Mitglied des Gläubigerausschusses hat grundsätzlich gem. § 73 Abs. 1 InsO Anspruch auf Vergütung seiner Tätigkeit und Ersatz der entstandenen Auslagen. Die Vergütung ist gem. § 17 InsVV nach Zeitaufwand des Mitglieds für die Tätigkeit unter Berücksichtigung besonderer Umstände des Einzelfalls zu bestimmen.
Der beantragte und sich angesichts der besonderen Anforderungen im Verfahren sowie der Qualifikation des Gläubigerausschussmitglieds im gesetzlichen Rahmen befindende Stundensatz für die Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Da die Tätigkeit des Gläubigerausschussmitglieds nach Stundenaufwand honoriert wird und die Vergütung entsprechend § 271 Abs. 1 BGB mit der Erbringung der Tätigkeit fällig wird, ist eine Abrechnung der bisher erbrachten Stunden zu jedem Zeitpunkt als zulässig anzusehen. Obgleich der BGH auch eine Vorschussgewährung für Ausschussmitglieder in analoger Anwendung von § 9 InsVV als zulässig anerkannt hat, ist eine solche vom Grundsatz her verzichtbar. Mit vorliegendem Beschluss werden Tätigkeiten im Zeitraum 01.09.2024 bis 29.09.2025 vergütet.
Für 36,41 Stunden im genannten Zeitraum war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Der beantragte Zeitaufwand wurde im Antrag glaubhaft dargelegt und durch den Insolvenzverwalter als sachgerecht bestätigt.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss findet entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung statt.

Rechtsmittel der Beschwerde:

Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 € übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen (Beschwerdefrist) bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
oder bei dem
Landgericht München I
Prielmayerstraße 7
80335 München
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Beschwerdefrist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte, bei denen die Beschwerde einzulegen ist, eingeht. Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Rechtsbehelf der Erinnerung:

Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 € nicht übersteigt.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Erinnerung soll begründet werden.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 27.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1500 IN 1758/24 · FTI Touristik GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 1758/24
Wirksam am
27.02.2025
Registerbezug
München, HRB 71745
1500 IN 1758/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

FTI Touristik GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Lars Creutzmann u. Karl Markgraf, Landsberger Straße 88, 80339 München
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 71745
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
FINKENHOF Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbB, Ulmenstraße 23-25, 60325 Frankfurt

1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Thomas E. Funk
Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München
Telefon: +49(89)545110
Telefax: +49(89)54511444

2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die Prüfung der von Herrn Rechtsanwalt Axel W. Bierbach als Insolvenzverwalter der BigX-tra Touristik GmbH im Insolvenzverfahren FTI Touristik GmbH angemeldeten Forderungen inklusive aller Befugnisse in diesem Zusammenhang, insbesondere zur Anforderung von weiteren Unterlagen hierzu, Verhandlungen und Abschluss einer Vereinbarung zur ganzen oder teilweisen Anerkennung der Forderung mit dem Gläubiger.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 25.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 1500 IN 1758/24 · FTI Touristik GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 1758/24
Wirksam am
18.12.2024
Registerbezug
München, HRB 71745
1500 IN 1758/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

FTI Touristik GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Lars Creutzmann u. Karl Markgraf, Landsberger Straße 88, 80339 München
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 71745
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
FINKENHOF Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbB, Ulmenstraße 23-25, 60325 Frankfurt, Gz.: 26-23

Die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Johannes Reinders, Pappenheimstraße 8, 80335 München, für die Tätigkeit im vorläufigen Insolvenzverfahren wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurde:
Vergütung

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung erfolgt gemäß dem Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 11.11.2024.
Der Antragsteller wurde mit Beschluss vom 05.06.2024 zum Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses bestellt.
Ein Mitglied des Gläubigerausschusses hat grundsätzlich gem. § 73 Abs. 1 InsO Anspruch auf Vergütung seiner Tätigkeit und Ersatz der entstandenen Auslagen. Die Vergütung ist gem. § 17 InsVV nach Zeitaufwand des Mitglieds für die Tätigkeit unter Berücksichtigung besonderer Umstände des Einzelfalls zu bestimmen. Die Festsetzung erfolgt nach Beendigung der Tätigkeit und ist damit für den Zeitraum des vorläufigen Insolvenzverfahrens bereits fällig.
Der beantragte und sich angesichts der besonderen Anforderungen im Verfahren sowie der Qualifikation des Gläubigerausschussmitglieds im gesetzlichen Rahmen befindende Stundensatz für die Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 21 Stunden bis zur Eröffnung des Verfahrens am 01.09.2024 war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Der beantragte Zeitaufwand wurde im Antrag glaubhaft dargelegt und durch den Insolvenzverwalter als sachgerecht bestätigt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:

Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

oder bei dem

Landgericht München I
Prielmayerstraße 7
80335 München

einzulegen.

Erinnerung:

Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde beziehungsweise die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eines der genannten Gerichte. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerdeschrift beziehungsweise die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde beziehungsweise Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 13.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 1758/24 · FTI Touristik GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 1758/24
Wirksam am
03.09.2024
Registerbezug
München, HRB 71745
1500 IN 1758/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

FTI Touristik GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Lars Creutzmann u. Karl Markgraf, Landsberger Straße 88, 80339 München
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 71745
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
FINKENHOF Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbB, Ulmenstraße 23-25, 60325 Frankfurt

hat der Insolvenzverwalter am 01.09.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 03.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1500 IN 1758/24 · FTI Touristik GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 1758/24
Wirksam am
02.09.2024
Registerbezug
München, HRB 71745
1500 IN 1758/24

In dem Verfahren über den Antrag d.

FTI Touristik GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Lars Creutzmann u. Karl Markgraf, Landsberger Straße 88, 80339 München
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 71745
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
FINKENHOF Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbB, Ulmenstraße 23-25, 60325 Frankfurt
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.09.2024 um 07.30 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Axel W. Bierbach
Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München
Telefon: 089/25254000
Email: FTI@mhbk.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 30.10.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung von Insolvenzforderungen kann auch durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments über die Internetseite https://www.fti-inso.de erfolgen, der Insolvenzverwalter hat der Übermittlung elektronischer Dokumente ausdrücklich zugestimmt, § 174 IV S.1 InsO.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

Weitere Hinweise für die Gläubiger sind auf der Internetseite htttps://ww.fti-inso.de zu finden.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 20.11.2024, 10:00 Uhr,
Freiheitshalle, Rainer-Werner-Fassbinder-Platz 1, 80636 München

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 20.11.2024, 10:00 Uhr,
Freiheitshalle, Rainer-Werner-Fassbinder-Platz 1, 80636 München

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
|Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH (DRSF)
Sächsische Straße 1, 10707 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer, diese vertreten durch die Römermann Rechtsanwälte AG, diese vertreten durch Herrn Prof. Dr. Volker Römermann.

|Herr Clemens Schrott
Klammstraße 37, 82467 Garmisch-Partenkirchen

|Herr Johannes Reinders
Pappenheimstraße 8, 80335 München

|Bundesagentur für Arbeit
Kapuzinerstraße 26, 80337 München, vertreten durch Frau Sabine Ulbricht

|UniCredit Bank GmbH
Arabellastraße 14, 80336 München, vertreten durch Herrn Michael Wöltjen

|Wirtschaftsstabilisierungsfonds, vertreten durch die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH, diese vertreten durch Herrn Florian Hassner,
Olof-Palme-Straße 35, 60439 Frankfurt

9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Die Niederlegung der Tabelle und der Anmeldeunterlagen bei Gericht erfolgt in digitaler Form.
11. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 03.06.2024 beim Insolvenzgericht München eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 1758/24 · FTI Touristik GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 1758/24
Wirksam am
03.06.2024
Registerbezug
München, HRB 71745
1500 IN 1758/24

In dem Verfahren über den Antrag d.

FTI Touristik GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Lars Creutzmann u. Karl Markgraf, Landsberger Straße 88, 80339 München
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 71745
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
FINKENHOF Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbB, Ulmenstraße 23-25, 60325 Frankfurt
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 03.06.2024 um 16:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Axel W. Bierbach, Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München, Email: FTI@mhbk.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 03.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 71745 HRB 71745: FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Bestellt: Geschäftsführer: Creutzmann, Lars, Nottensdorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 71745: FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Bestellt: Geschäftsführer: Creutzmann, Lars, Nottensdorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 71745 HRB 71745: FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Bestellt: Geschäftsführer: Habig, Mario, Dubai / Vereinigte Arabische Emirate, *XX.XX.XXXX. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Leung…
HRB 71745: FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Bestellt: Geschäftsführer: Habig, Mario, Dubai / Vereinigte Arabische Emirate, *XX.XX.XXXX. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Leung, Anthony York San, Wantage, Oxfordshire / Vereinigtes Königreich, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 71745 HRB 71745: FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Die LAL Holding GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 118631) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.03…
HRB 71745: FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Die LAL Holding GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 118631) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.03.2022 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 71745 HRB 71745: FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Die FTI Cruises GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 186982) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.03…
HRB 71745: FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Die FTI Cruises GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 186982) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.03.2022 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 71745 HRB 71745: FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Personendaten berichtigt: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Haselmayr, Paul, Alko…
HRB 71745: FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Personendaten berichtigt: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Haselmayr, Paul, Alkoven / Österreich, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 71745 HRB 71745: FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Haselmayr, Paul, Grieskirchen, *XX.XX.XXXX; Obe…
HRB 71745: FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Haselmayr, Paul, Grieskirchen, *XX.XX.XXXX; Oberkanins, Doris, Garsten/Österreich, *XX.XX.XXXX; Waeber, Marc Joachim, Gauting, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Gessl, Alexander, Leonding/Österreich, *XX.XX.XXXX; Sonnleitner, Theobald, Linz/Österreich, *XX.XX.XXXX.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 71745 HRB 71745: FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 52 Abs. 3 S. 2 GmbHG.
HRB 71745: FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 52 Abs. 3 S. 2 GmbHG.
Veränderungen
HRB 71745 HRB 71745: FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Bestellt: Geschäftsführer: Dorn-Aglagul, Sabine, Aying, *XX.XX.XXXX; Leung, Anthony York San, Wantage, Oxfordshire / Vereinigtes …
HRB 71745: FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Bestellt: Geschäftsführer: Dorn-Aglagul, Sabine, Aying, *XX.XX.XXXX; Leung, Anthony York San, Wantage, Oxfordshire / Vereinigtes Königreich, *XX.XX.XXXX. Ausgeschieden: Geschäftsführer: von Bülow, Constantin Harald Joachim, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 71745 HRB 71745: FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Schiller, Ralph Fritz, Tutzing, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 71745: FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Schiller, Ralph Fritz, Tutzing, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 71745 HRB 71745: FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Nicht eingetragen: Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 52…
HRB 71745: FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Nicht eingetragen: Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 52 Abs. 3 S. 2 GmbHG.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 71745 HRB 71745: FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 52 Abs. 3 S. 2 GmbHG.
HRB 71745: FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 52 Abs. 3 S. 2 GmbHG.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 71745 HRB 71745: FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 52 Abs. 3 S. 2 GmbHG.
HRB 71745: FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 52 Abs. 3 S. 2 GmbHG.
Veränderungen
HRB 71745 HRB 71745: FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gunz, Dietmar, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 71745: FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gunz, Dietmar, München, *XX.XX.XXXX.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 71745 HRB 71745: FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Prokura erloschen: Jouni, Rula Afif Abdulla, München, * 01.01.1975
HRB 71745: FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Prokura erloschen: Jouni, Rula Afif Abdulla, München, * 01.01.1975
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 71745 HRB 71745: FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 52 Abs. 3 S. 2 GmbHG.
HRB 71745: FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 52 Abs. 3 S. 2 GmbHG.
Veränderungen
HRB 71745 HRB 71745: FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Die Gesellschafterversammlung vom 16.10.2020 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. Neuer Unternehmensgeg…
HRB 71745: FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Die Gesellschafterversammlung vom 16.10.2020 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. Neuer Unternehmensgegenstand: Veranstaltung, Vertrieb und Vermittlung von Reiseleistungen aller Art sowie alle hiermit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Veränderungen
HRB 71745 HRB 71745: FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Bestellt: Geschäftsführer: von Bülow, Constantin Harald Joachim, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 71745: FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Bestellt: Geschäftsführer: von Bülow, Constantin Harald Joachim, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 71745 HRB 71745: FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Schiller, Ralph Fritz, Tutzing, *XX.XX.XXXX.
HRB 71745: FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Schiller, Ralph Fritz, Tutzing, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 71745 HRB 71745: FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Prokura erloschen: Dukic, Florian, München, *XX.XX.XXXX; Straub, Bertrand, Zürich/Schweiz, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam m…
HRB 71745: FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Prokura erloschen: Dukic, Florian, München, *XX.XX.XXXX; Straub, Bertrand, Zürich/Schweiz, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Eickelkamp, Andreas, München, *XX.XX.XXXX; Jouni, Rula Afif Abdulla, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 71745 HRB 71745: FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Gessl, Alexander, Leonding/Österreich, *XX.XX.X…
HRB 71745: FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Gessl, Alexander, Leonding/Österreich, *XX.XX.XXXX; Sonnleitner, Theobald, Linz/Österreich, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 71745 HRB 71745: FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Jenei, Turan, Kirchheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 71745: FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Jenei, Turan, Kirchheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 71745 HRB 71745:FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München.Prokura erloschen: Klein, Mathias, München, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Proku…
HRB 71745:FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München.Prokura erloschen: Klein, Mathias, München, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Becker, Carsten Falco, Grünwald, *XX.XX.XXXX; Juretzki, Thomas, Putzbrunn, *XX.XX.XXXX; Straub, Bertrand, Zürich/Schweiz, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 71745 HRB 71745:FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Jungbeck, Karlheinz, Schliersee, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Claus, Christian, Egenhofen OT Auf…
HRB 71745:FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Jungbeck, Karlheinz, Schliersee, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Claus, Christian, Egenhofen OT Aufkirchen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 71745 FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Raoul, Boris, München, *XX.XX.XXXX; Rösener, Anne, München, *XX.XX.XXXX.
FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Raoul, Boris, München, *XX.XX.XXXX; Rösener, Anne, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 71745 FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Bestellt: Geschäftsführer: Rösener, Anne, München, *XX.XX.XXXX.
FTI Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Bestellt: Geschäftsführer: Rösener, Anne, München, *XX.XX.XXXX.

Angezeigt wird eine begrenzte Auswahl der neuesten sicher zugeordneten Bekanntmachungen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.