HRB 48260

FSC-Services GmbH

Amtsgericht Mainz · Rheinland-Pfalz

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Osthofen

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Registerdaten

Sitz
Osthofen
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 19 IN 90/22 · FSC-Services GmbH · Insolvenzgericht Worms
Insolvenzgericht
Worms
Aktenzeichen
19 IN 90/22
Wirksam am
07.10.2026
Registerbezug
Mainz, HRB 48260
19 IN 90/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen FSC-Services GmbH , hat der Insolvenzverwalter Vergütungsantrag sowohl für die Tätigkeit im vorläufigen Insolvenzverfahrens als auch für das eröffnete Verfahren gestellt. Dieser kann auf der Geschäftsstelle während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen oder auf Antrag übersandt werden. Den Verfahrensbeteiligten wird Gelegenheit zur Kenntnis und Stellungnahme binnen 2 Wochen ab Wirksamkeit der Veröffentlichung gegeben.
Das Gericht beabsichtigt die Vergütungen wie beantragt festzusetzen.

Amtsgericht Worms, 06.10.2026
-Insolvenzgericht-

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 19 IN 90/22 · FSC-Services GmbH · Insolvenzgericht Worms
Insolvenzgericht
Worms
Aktenzeichen
19 IN 90/22
Wirksam am
19.09.2024
Registerbezug
Mainz, HRB 48260
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss

19 IN 90/22
19.09.2024

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

FSC-Services GmbH, vertr. d.d. Geschäftsführer Michael Fritsch, Friedrich-Ebert-Straße 111, 67574 Osthofen (AG Mainz, HRB 48260),
vertreten durch:
Michael Fritsch, -Geschäftsführer der FSC-Services GmbH-, Friedrich-Ebert-Straße 111, 67574 Osthofen, (Geschäftsführer),

wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum Dienstag, den 22.10.2024, 24.00 Uhr gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.

Die Anmeldungsunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.

Amtsgericht Worms, den 19.09.2024
- Insolvenzgericht -

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 19 IN 90/22 · FSC-Services GmbH · Insolvenzgericht Worms
Insolvenzgericht
Worms
Aktenzeichen
19 IN 90/22
Wirksam am
06.07.2023
Registerbezug
Mainz, HRB 48260
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss

19 IN 90/22
06.07.2023

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

FSC-Services GmbH, vertr. d.d. Geschäftsführer Michael Fritsch, Friedrich-Ebert-Straße 111, 67574 Osthofen (AG Mainz, HRB 48260),
vertreten durch:
Michael Fritsch, -Geschäftsführer der FSC-Services GmbH-, Friedrich-Ebert-Straße 111, 67574 Osthofen, (Geschäftsführer),

wird heute, am 06.07.2023 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. Insolvenzordnung (InsO) eröffnet.

G r ü n d e :

Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest
aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen Rechtsanwalt Achim Ofenloch vom 31.05.2023.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Achim Ofenloch, Brauereistraße 2, 67549 Worms,
Tel.: 06241/97229-0, Fax: 06241/97229-10

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen des Eröffnungsbeschlusses an die Gläubiger und Debitoren gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 22.08.2023,

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Es wird darauf hingewiesen, dass die im Gesetz vorgesehenen öffentlichen Bekanntmachungen im Internet unter der Adresse www.insolvenzbekanntmachungen.de eingesehen werden können.

Es wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Absatz 2 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 12.09.2023.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

* Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet.
* Anträge über:

* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Absatz 2 InsO)
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Absatz 3 InsO)
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere:
o Veräußerung
* des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin
* des Warenlagers im Ganzen
* eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand
* einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesen Unternehmen dienen soll
o die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten
würde
o Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebseräußerung unter Wert ( §§ 162, 163 InsO)
* eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO)
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen geprüft werden, liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

* Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechthandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden
* Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Nachricht

Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Worms einzulegen - von Personen und Behörden i.S. § 130 d ZPO an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) govapp_16417973158617710649122712873785 des Gerichts zu richten.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Beschwerdegericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) govapp_16417973158617710649122712873785 des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Worms, den 06.07.2023
- Insolvenzgericht -

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 19 IN 90/22 · FSC-Services GmbH · Insolvenzgericht Worms
Insolvenzgericht
Worms
Aktenzeichen
19 IN 90/22
Wirksam am
26.01.2023
Registerbezug
Mainz, HRB 48260
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss

Ausfertigung

19 IN 90/22
24.01.2023

In dem Insolvenzantragsverfahren
1.) BKK VBU, Lindenstraße 67, 10969 Berlin,
- Antragstellerin -

2.) KKH Kaufmännische Krankenkasse, Karl-Wiechert-Allee 61, 30625 Hannover,
- Antragstellerin -

g e g e n

FSC-Services GmbH, vertr. d.d. Geschäftsführer Michael Fritsch, Friedrich-Ebert-Straße 111, 67574 Osthofen (AG Mainz, HRB 48260),
vertreten durch:
Michael Fritsch, -Geschäftsführer der FSC-Services GmbH-, Friedrich-Ebert-Straße 111, 67574 Osthofen, (Geschäftsführer),
- Antragsgegnerin -

wird gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Antragsgegnerin am 24.01.2023 um 14:30 Uhr beschlossen:

1. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 1 InsO wird die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Achim Ofenloch, Brauereistraße 2, 67549 Worms, Tel.: 06241/97229-0, Fax: 06241/97229-10 bestellt.

2. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 Alt. 2 InsO wird angeordnet,
daß Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäfts - und Wohnräume der Antragsgegnerin zu betreten; die Antragsgegnerin hat dem Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten.

3. XXX

4. Der Gutachtenauftrag (Beschluss vom 24.11.2022) bleibt aufrechterhalten.

Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung erfolgt auf Antrag des Sachverständigen.
Die Anordnung war notwendig, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine den Gläubigern nachteilige Veränderung in der Vermögenslage der Antragsgegnerin zu verhüten oder nachteilige Handlungen aufzuklären. Nach Angaben des Hauptgesellschafters wird noch immer ein unerheblicher Umsatz erzielt. Diesbezüglich ist es dem Sachverständigen nicht möglich, ergänzende Informationen zu erlangen, sodass die angeordneten Sicherungsmaßnahmen unerlässlich sind.

Rechtsmittelbelehrung
(sofortige Beschwerde § 793)

Die Entscheidung ist mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von einem zwei Wochen nach der Zustellung des Beschlusses bei dem Amtsgericht Worms (Hardtgasse 6, 67547 Worms) einzulegen. Die Einlegung erfolgt durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Bei schriftlicher Erklärung genügt es zur Fristwahrung nicht, dass die Erklärung innerhalb der Frist zur Post gegeben wird. Die Frist ist vielmehr nur dann gewahrt, wenn die Erklärung vor Ablauf der Frist bei dem Gericht eingeht.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
* mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
* von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
* auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) govapp_16417973158617710649122712873785
* des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 48260 HRB 48260: FSC-Services GmbH, Osthofen, Friedrich-Ebert-Straße 111, 67574 Osthofen. Nicht mehr Geschäftsführer: Fenske, Marcel, Ludwigshafen am Rhein, *XX.XX.XXXX. Geschäftsführer: Fritsch, Michael, Velbert,…
HRB 48260: FSC-Services GmbH, Osthofen, Friedrich-Ebert-Straße 111, 67574 Osthofen. Nicht mehr Geschäftsführer: Fenske, Marcel, Ludwigshafen am Rhein, *XX.XX.XXXX. Geschäftsführer: Fritsch, Michael, Velbert, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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HRB 48260: FSC-Services GmbH, Osthofen, Friedrich-Ebert-Straße 111, 67574 Osthofen. Bestellt als Geschäftsführer: Fenske, Marcel, Ludwigshafen am Rhein, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Fritsch, Michael, Mörlenbach, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
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HRB 48260: FSC-Services GmbH, Osthofen, Friedrich-Ebert-Straße 111, 67574 Osthofen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.07.2018. Geschäftsanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 111, 67574 Osthofen. Gegenstand: Der Betrieb eines Sicherheitsunternehmens im Sinne eines Bewachungsgewerbes gemäß § 34a GewO, die Bewachung und die Überwachung von Objekten Dritter. Zusätzlich betreibt die Gesellschaft Dienstleistungen im Facility Management Bereich. Dazu gehören technische, infrastrukturelle und kaufmännische Aufgaben, insbesondere das Überwachen der Haustechnik, das Organisieren und Beauftragen von Gebäudedienstleistern, das Erstellen von Ausschreibungsunterlagen für Umbau und Instandhaltung sowie das Beschaffungsmanagement für sämtliche Gebrauchsgüter. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fritsch, Michael, Mörlenbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.