HRB 51835

FS Digitalagentur Hannover GmbH

Amtsgericht Hannover · Niedersachsen

aktuell 17 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hannover

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Registerdaten

Sitz
Hannover
Datenstand
2024-04-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-08

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. G & G Werbeagentur GmbH Hannover
  2. Gußahn & Garske Werbeagentur GmbH Hannover
  3. S+S KreativPartner GmbH Hannover

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

17
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 907 IN 497/22 - 5 - · FS Digitalagentur Hannover GmbH (ehemals: S+S KreativPartner GmbH) · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
907 IN 497/22 - 5 -
Wirksam am
29.09.2026
Registerbezug
Hannover, HRB 51835
907 IN 497/22 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FS Digitalagentur Hannover GmbH (ehemals: S+S KreativPartner GmbH), Brüsseler Straße 12, 30539 Hannover (AG Hannover, HRB 51835), vertr. d.: Friedrich Schneider, (Geschäftsführer), wird der Beschwerde des Insolvenzverwalters unter gleichzeitiger Aufbebung des Einstellungsbeschlusses vom 14.09.2026 abgeholfen.

Gründe

Der Insolvenzverwalter legte fristgerecht mit Schreiben vom 25.09.2026 Beschwerde gegen den Einstellungsbeschluss vom 14.09.2026 ein.

Er begründet die Beschwerde damit, dass das Gericht die Einstellung noch nicht hätte beschließen dürfen, da die vom Insolvenzverwalter im Schlussbericht angezeigte Vorsteuererstattung noch nicht geflossen und daher auch noch keine Berichtigung nach § 207 Abs. 3 InsO erfolgt ist.

Der Insolvenzverwalter hat zu Recht Beschwerde eingelegt. Das Gericht hat bei der Einstellungsentscheidung vom 14.09.2026, die vom Insolvenzverwalter angeführten Gründe schlicht übersehen. Die Einstellung hätte daher noch nicht erfolgen dürfen.

Aus diesem Grunde wird der Beschwerde abgeholfen und der Beschluss vom 14.09.2026 aufgehoben.

Des Weiteren wird der Vermerk vom 14.09.2026 nach den §§ 4 InsO, 319 ZPO dahingehend berichtigt, dass die Einstellung nach § 207 InsO erst erfolgen wird, wenn die Vorsteuererstattung zur Insolvenzmasse geflossen und die Berichtigung nach § 207 Abs. 3 InsO erfolgt ist.

Amtsgericht Hannover, 29.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 907 IN 497/22 - 5 - · FS Digitalagentur Hannover GmbH (ehemals: S+S KreativPartner GmbH) · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
907 IN 497/22 - 5 -
Wirksam am
15.09.2026
Registerbezug
Hannover, HRB 51835
907 IN 497/22 - 5 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FS Digitalagentur Hannover GmbH (ehemals: S+S KreativPartner GmbH), Brüsseler Straße 12, 30539 Hannover (AG Hannover, HRB 51835), vertr. d.: Friedrich Schneider, (Geschäftsführer), ist am 14.09.2026 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und s_datba mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 14.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 907 IN 497/22 - 5 - · FS Digitalagentur Hannover GmbH (ehemals: S+S KreativPartner GmbH) · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
907 IN 497/22 - 5 -
Wirksam am
07.07.2026
Registerbezug
Hannover, HRB 51835
907 IN 497/22 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FS Digitalagentur Hannover GmbH (ehemals: S+S KreativPartner GmbH), Brüsseler Straße 12, 30539 Hannover (AG Hannover, HRB 51835), vertr. d.: Friedrich Schneider, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jens Wilhelm V, Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover, Tel.: 0511 696846-0, Fax: 0511 696846-79 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 11.734,40 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 57.571,63 EUR zu berücksichtigen.

Amtsgericht Hannover, 06.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 907 IN 497/22 - 5 - · FS Digitalagentur Hannover GmbH (ehemals: S+S KreativPartner GmbH) · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
907 IN 497/22 - 5 -
Wirksam am
07.07.2026
Registerbezug
Hannover, HRB 51835
907 IN 497/22 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FS Digitalagentur Hannover GmbH (ehemals: S+S KreativPartner GmbH), Brüsseler Straße 12, 30539 Hannover (AG Hannover, HRB 51835), vertr. d.: Friedrich Schneider, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 07.09.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.

Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 1.546,13 EUR geleistet wird.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hannover, 06.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 907 IN 497/22 - 5 - · FS Digitalagentur Hannover GmbH (ehemals: S+S KreativPartner GmbH) · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
907 IN 497/22 - 5 -
Wirksam am
07.07.2026
Registerbezug
Hannover, HRB 51835
907 IN 497/22 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FS Digitalagentur Hannover GmbH (ehemals: S+S KreativPartner GmbH), Brüsseler Straße 12, 30539 Hannover (AG Hannover, HRB 51835), vertr. d.: Friedrich Schneider, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Jens Wilhelm V festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Mindestvergütung gemäß § 11 InsVV a. F. i. V. m. § 2 Abs. 2 InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag, der nach der Berichtigung gemäß § 207 Abs. 3 InsO auf den festgesetzten Betrag entfällt, nach Rechtskraft des Beschlusses, der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 12.06.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter.

I.

Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.400,00 EUR.

II.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 06.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 907 IN 497/22 - 5 - · FS Digitalagentur Hannover GmbH (ehemals: S+S KreativPartner GmbH) · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
907 IN 497/22 - 5 -
Wirksam am
07.07.2026
Registerbezug
Hannover, HRB 51835
907 IN 497/22 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FS Digitalagentur Hannover GmbH (ehemals: S+S KreativPartner GmbH), Brüsseler Straße 12, 30539 Hannover (AG Hannover, HRB 51835), vertr. d.: Friedrich Schneider, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jens Wilhelm V festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag, der nach der Berichtigung gemäß § 207 Abs. 3 InsO auf den festgesetzten Betrag entfällt, nach Rechtskraft des Beschlusses, der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 12.06.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.

Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 56,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 16 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 06.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 907 IN 497/22 - 5 - · FS Digitalagentur Hannover GmbH (ehemals: S+S KreativPartner GmbH) · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
907 IN 497/22 - 5 -
Wirksam am
25.06.2026
Registerbezug
Hannover, HRB 51835
907 IN 497/22 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FS Digitalagentur Hannover GmbH (ehemals: S+S KreativPartner GmbH), Brüsseler Straße 12, 30539 Hannover (AG Hannover, HRB 51835), vertr. d.: Friedrich Schneider, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 1 Woche ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Hannover, 24.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 907 IN 497/22 - 5 - · FS Digitalagentur Hannover GmbH (ehemals: S+S KreativPartner GmbH) · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
907 IN 497/22 - 5 -
Wirksam am
17.06.2025
Registerbezug
Hannover, HRB 51835
907 IN 497/22 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FS Digitalagentur Hannover GmbH (ehemals: S+S KreativPartner GmbH), Brüsseler Straße 12, 30539 Hannover (AG Hannover, HRB 51835), vertr. d.: Friedrich Schneider, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 28.07.2025 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hannover, 16.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 907 IN 497/22 - 5 - · FS Digitalagentur Hannover GmbH (ehemals: S+S KreativPartner GmbH) · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
907 IN 497/22 - 5 -
Wirksam am
23.03.2023
Registerbezug
Hannover, HRB 51835
907 IN 497/22 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FS Digitalagentur Hannover GmbH (ehemals: S+S KreativPartner GmbH), Brüsseler Straße 12, 30539 Hannover (AG Hannover, HRB 51835), vertr. d.: Friedrich Schneider, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 20.03.2023 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Hannover, 22.03.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 907 IN 497/22 - 5 - · FS Digitalagentur Hannover GmbH (ehemals: S+S KreativPartner GmbH) · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
907 IN 497/22 - 5 -
Wirksam am
01.12.2022
Registerbezug
Hannover, HRB 51835
907 IN 497/22 - 5 -: Über das Vermögen der FS Digitalagentur Hannover GmbH (ehemals: S+S KreativPartner GmbH), Brüsseler Straße 12, 30539 Hannover (AG Hannover, HRB 51835), vertr. d.: Friedrich Schneider, (Geschäftsführer), ist am 30.11.2022 um 12:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jens Wilhelm V, Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover, Tel.: 0511 696846-0, Fax: 0511 696846-79.

Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Hannover ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 30.01.2023 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 01.03.2023.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

" Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (30.01.2023) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (01.03.2023), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 30.11.2022

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Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 907 IN 497/22 - 5 - · FS Digitalagentur Hannover GmbH (ehemals: S+S KreativPartner GmbH) · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
907 IN 497/22 - 5 -
Wirksam am
17.10.2022
Registerbezug
Hannover, HRB 51835
907 IN 497/22 - 5 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FS Digitalagentur Hannover GmbH (ehemals: S+S KreativPartner GmbH), Brüsseler Straße 12, 30539 Hannover (AG Hannover, HRB 51835), vertr. d.: Friedrich Schneider, (Geschäftsführer), ist am 14.10.2022 um 11:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Wilhelm V, Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover, Tel.: 0511 696846-0, Fax: 0511 696846-79 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 14.10.2022

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Veränderungen
HRB 51835 HRB 51835: Gußahn & Garske Werbeagentur GmbH, Hannover, Brüsseler Str. 12, 30539 Hannover. Die Gesellschafterversammlung vom 16.05.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änd…
HRB 51835: Gußahn & Garske Werbeagentur GmbH, Hannover, Brüsseler Str. 12, 30539 Hannover. Die Gesellschafterversammlung vom 16.05.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma, eine Änderung in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes und Änderungen in § 9 (Gesellschafterbeschlüsse) und § 10 (Veräußerung und Belastung von Geschäftsanteilen) beschlossen. Neue Firma: S+S KreativPartner GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Betrieb einer Werbe- und Marketingagentur. Einzelprokura: Heyn, Frank, Hüllhorst, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 51835 HRB 51835: Gußahn & Garske Werbeagentur GmbH, Hannover, Brüsseler Str. 12, 30539 Hannover. Nicht mehr Geschäftsführer: Garske, Axel, Lehrte, *XX.XX.XXXX.
HRB 51835: Gußahn & Garske Werbeagentur GmbH, Hannover, Brüsseler Str. 12, 30539 Hannover. Nicht mehr Geschäftsführer: Garske, Axel, Lehrte, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 51835 HRB 51835: Gußahn & Garske Werbeagentur GmbH, Hannover, Brüsseler Str. 12, 30539 Hannover. Bestellt als Geschäftsführer: Forke, Dirk, Preußisch Oldendorf, *XX.XX.XXXX; Förster, Michael, Stemwede, *XX.XX.XXXX…
HRB 51835: Gußahn & Garske Werbeagentur GmbH, Hannover, Brüsseler Str. 12, 30539 Hannover. Bestellt als Geschäftsführer: Forke, Dirk, Preußisch Oldendorf, *XX.XX.XXXX; Förster, Michael, Stemwede, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 51835 HRB 51835: Gußahn & Garske Werbeagentur GmbH, Hannover, Brüsseler Str. 12, 30539 Hannover. Die Gesellschafterversammlung hat am 23.11.2020 beschlossen, das Stammkapital in Höhe von 50.000,00 DM auf Euro umzu…
HRB 51835: Gußahn & Garske Werbeagentur GmbH, Hannover, Brüsseler Str. 12, 30539 Hannover. Die Gesellschafterversammlung hat am 23.11.2020 beschlossen, das Stammkapital in Höhe von 50.000,00 DM auf Euro umzustellen, es von dann 25.564,60 EUR um 435,40 EUR auf 26.000,00 EUR zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) und in § 10 (Veräußerung und Belastung von Gesellschaftsanteilen) zu ändern. 26.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 51835 HRB 51835: Gußahn & Garske Werbeagentur GmbH, Hannover, Brüsseler Str. 12, 30539 Hannover. Nicht mehr Geschäftsführer: Gußahn, Arno, Lehrte, *XX.XX.XXXX.
HRB 51835: Gußahn & Garske Werbeagentur GmbH, Hannover, Brüsseler Str. 12, 30539 Hannover. Nicht mehr Geschäftsführer: Gußahn, Arno, Lehrte, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 51835 HRB 51835:Gußahn & Garske Werbeagentur GmbH, Hannover, Lange-Feld-Str. 1, 30559 Hannover.Neue Geschäftsanschrift: Brüsseler Str. 12, 30539 Hannover.
HRB 51835:Gußahn & Garske Werbeagentur GmbH, Hannover, Lange-Feld-Str. 1, 30559 Hannover.Neue Geschäftsanschrift: Brüsseler Str. 12, 30539 Hannover.

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