HRB 200300
FRIWA Abwicklungsgesellschaft mit beschränkter Haftung
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Baden-Baden
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Registerdaten
- Sitz
- Baden-Baden
- Datenstand
- 2024-03-18
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- FRIWA GmbH chemische Fabrik Baden-Baden
- Wey Gesellschaft mit beschränkter Haftung Chemische Fabrik Baden-Baden
- Sika Gesellshaft mit beschränkter Haftung Chemische Fabrik Baden-Baden
- FRIWA GmbH Baden-Baden
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 11 IN 340/10 · FRIWA GmbH · Insolvenzgericht Baden-Baden
- Insolvenzgericht
- Baden-Baden
- Aktenzeichen
- 11 IN 340/10
- Wirksam am
- 01.09.2026
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 200300
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
FRIWA GmbH, Rosengarten 7, 76532 Baden-Baden, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Vogt
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 200300
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Sebastian Barkey, Karlsruhe, für die Tätigkeit als Insolvenzverwalter im Nachtragsverteilungsverfahren wurden festgesetzt.
Dem Insolvenzverwalter war für seine Tätigkeit im Nachtragsverteilungsverfahren eine angemessene Vergütung zu erstatten.
Die Nachtragsverteilung wurde mit den Beschlüssen vom 17.05.2013 und vom 20.08.2014 angeordnet hinsichtlich der Ansprüche der Schuldnerin gegenüber der Fribad Cosmetics Group GmbH Baden-Baden, der Fribad Holding GmbH und dem Finanzamt Baden-Baden.
Gegenüber den vorgenannten Stellen konnten zwischenzeitlich Ansprüche in Höhe von insgesamt 67.745,14 EURO zur Insolvenzmasse gezogen werden.
Die Vergütung für das Verfahren der Nachtragsverteilung wird auf der Grundlage eines Regelsatzes ermittelt, der vom Wert der Insolvenzmasse bezüglich der Nachtragsverteilung abhängt. Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden. Dem Insolvenzverwalter steht ein angemessener Bruchteil des so ermittelten Vergütungssatzes zu (§ 6 InsVV).
Der Wert der Insolvenzmasse bezüglich der Nachtragsverteilung beträgt insgesamt 67.745,14 EURO. Der Regelsatz der Vergütung beträgt demnach XXXX EURO (§ 2 InsVV).
Nach Art und Umfang der Tätigkeit während des Verfahrens der Nachtragsverteilung konnte eine Vergütung in Höhe von 25 % der Regelvergütung, mithin XXXX EURO wie beantragt festgesetzt werden.
Hinzu kommen die gesetzliche Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV und die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %.
Wegen der Einzelheiten wird auf den Vergütungsantrag vom 22.06.2026 verwiesen.
Die mit Beschluss vom 08.05.2015 festgesetzte und bereits aus der Insolvenzmasse entnommene Vergütung war in Abzug zu bringen.
Die Vergütung ist aus der vorhandenen Nachtragsverteilungsmasse vollständig gedeckt und kann somit nach Rechtskraft dieses Beschlusses aus der Masse entnommen werden.
Rechtliches Gehör wurde gewährt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 25.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 340/10 · FRIWA GmbH, v. d. d. GF Michael Vogt · Insolvenzgericht Baden-Baden
- Insolvenzgericht
- Baden-Baden
- Aktenzeichen
- 11 IN 340/10
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 200300
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 200300 FRIWA GmbH, Baden-Baden, Rosengarten 7, 76532 Baden-Baden.Die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: FRIWA Abwic…
HRB 200300 FRIWA GmbH, Baden-Baden, Rosengarten 7, 76532 Baden-Baden.Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Baden-Baden, Beschluss vom 23.06.2010, 11 IN 340/10) aufg…
HRB 200300 FRIWA GmbH, Baden-Baden, Rosengarten 7, 76532 Baden-Baden.Bestellt als Geschäftsführer: Vogt, Michael, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer: Mader, Martin, Lappersdorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 200300 FRIWA GmbH, Baden-Baden, Rosengarten 7, 76532 Baden-Baden.Geschäftsanschrift: Rosengarten 7 , 76532 Baden-Baden. Bestellt als Geschäftsführer: Mader, Martin, Lappersdorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberech…
HRB 200300 FRIWA GmbH, Baden-Baden, (Ruhrstr. 1, 76532 Baden-Baden).Bestellt als Geschäftsführer: Akerlund, Per, Espoo/Finnland, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer: Piterniece, Inga, Riga/Lettland, *XX.XX.XXXX.
HRB 200300 FRIWA GmbH, Baden-Baden (Ruhrstr. 1, 76532 Baden-Baden). Die Gesellschafterversammlung vom 11.08.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr) und § 7 (Veröffentlichungen) beschlossen.
HRB 200300 FRIWA GmbH, Baden-Baden (Ruhrstr. 1, 76532 Baden-Baden). Nicht eingetragene und inzwischen erloschene Prokura: Heuser, Udo, Sinzheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 200300 FRIWA GmbH, Baden-Baden (Ruhrstr. 1, 76532 Baden-Baden). Prokura erloschen: Hamann, Axel, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 200300 FRIWA GmbH, Baden-Baden (Ruhrstr. 1, 76532 Baden-Baden). Bestellt als Geschäftsführer: Piterniece, Inga, Riga/Lettland, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer: Augustin, Maria, geb. Hoffmann, Unternehmerin,…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.