HRB 100302
Fritz Reiss GmbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Bliesstraße 74, 66538 NeunkirchenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Neunkirchen
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 15.06.2020
- Datenstand
- 2025-09-26
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Horst Hoffmann
Wadgassen
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-03-09 Chronologischen Auszug ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Abrufstand 2025-09-26 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Der Handel mit Produkten aus den Bereichen Heizung, Klimatechnik, sanitäre Einrichtungen und Fliesen sowie mit art- und funktionsgleichen Produkten und die Erbringung von in diesem Zusammenhang notwendiger Dienstleistungen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 10 IN 18/20 · Fritz Reiss GmbH · Insolvenzgericht Idar-Oberstein
- Insolvenzgericht
- Idar-Oberstein
- Aktenzeichen
- 10 IN 18/20
- Wirksam am
- 30.06.2026
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 100302
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Idar-Oberstein, 30.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 10 IN 18/20 · Fritz Reiss GmbH · Insolvenzgericht Idar-Oberstein
- Insolvenzgericht
- Idar-Oberstein
- Aktenzeichen
- 10 IN 18/20
- Wirksam am
- 14.01.2022
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 100302
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 52,3 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 10.09.2020 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 224.278,82 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
1. Zuschläge
Betriebsfortführung
Der insolvenzschulderischen Betrieb wurde durch den vorläufigen Insolvenzverwalter über einen Zeitraum von fast zweieinhalb Monaten fortgeführt.
Mit den beiden Verkaufsstellen in Neunkirchen und Wadgassen, der Verwaltung über die Zentrale der Leysser GmbH und dem untervermieteten Standort Bitburg lagen mehrere Betriebsstätten in verschiedenen Bundesländern vor, die es zu koordinieren galt.
Außerdem zu berücksichtigen sind die Mehraufwendungen aufgrund der im Frühjahr 2020 beginnenden Pandemiesituation.
Ein Zuschlag in Höhe von 35 % ist daher angemessen. Dieser Zuschlag ist jedoch aufgrund des Überschusses der Betriebsfortführung marginal zu kürzen. Die Vergleichsberechnung wurde unter Punk 2. durchgeführt.
Führung von Übernahmeverhandlungen
Im Rahmen der Übernahmeverhandlungen betreffen den Mutter-Konzern Leysser GmbH wurden durch den vorläufigen Insolvenzverwalter auch die Standorte der Fritz Reiss GmbH angeboten.
Es wurden mit mehreren Interessenten Verhandlungen geführt sowie Besichtigungen in Neunkirchen und Wadgassen durchgeführt.
Auch wenn der Schwerpunkt der Verhandlungen der zentrale Standort der Leysser GmbH war, so wurden doch auch für die Fritz Reiss GmbH die für die Unternehmensbewertung notwendigen Zahlen zur Verfügung gestellt und erläutert sowie die strategische Bedeutung der Standorte für die Leysser-Gruppe erörtert.
Für diesen Aufwand wird ein Zuschlag in Höhe von 10 % für angemessen erachtet.
Buchhaltung
Die Buchhaltung der Fritz Reiss GmbH wurde bis zum Insolvenzantrag durch die Leysser GmbH erstellt. Die zuständige Mitarbeiterin war jedoch nur noch wenige Tage nach Insolvenzantrag verfügbar, sodass die entsprechenden Aufgaben über zehn Wochen von dem Büro des vorläufigen Insolvenzverwalters übernommen werden mussten.
Dieser Mehraufwand rechtfertigt einen Zuschlag in Höhe von 10 %.
2. Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):
a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt 8.112,37 EUR. Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 35 %.
b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.
c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.
d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.
e) Da durch die Massemehrung bereits an einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die Zuschlagstätigkeit von 32,3 % ergibt.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Idar-Oberstein, Mainzer Straße 180, 55743 Idar-Oberstein einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Idar-Oberstein, Mainzer Straße 180, 55743 Idar-Oberstein einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Idar-Oberstein, 13.01.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 10 IN 18/20 · Fritz Reiss GmbH · Insolvenzgericht Idar-Oberstein
- Insolvenzgericht
- Idar-Oberstein
- Aktenzeichen
- 10 IN 18/20
- Wirksam am
- 02.09.2020
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 100302
Bliesstraße 74, 66538 Neunkirchen (AG Saarbrücken, HRB 100302), vertr. d.:
Horst Hoffmann, Bliesstraße 74, 66538 Neunkirchen, (Geschäftsführer), wurde
beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im
schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.10.2020
bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist
angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine
Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der
Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Idar-Oberstein, 02.09.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 18/20 · Fritz Reiss GmbH · Insolvenzgericht Idar-Oberstein
- Insolvenzgericht
- Idar-Oberstein
- Aktenzeichen
- 10 IN 18/20
- Wirksam am
- 03.07.2020
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 100302
Amtsgericht Idar-Oberstein, 03.07.2020
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der der Firma Fritz Reiss GmbH,
Bliesstraße 74, 66538 Neunkirchen, vertreten durch den Geschäftsführer Horst
Hoffmann
Amtsgericht Saarbrücken HRB 100302
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse
zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
AMTSGERICHT
55743 Idar-Oberstein, den 03.07.2020
- 10 IN 18/20 -
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 100302 HRB 100302: Fritz Reiss GmbH, Neunkirchen, Bliesstraße 74, 66538 Neunkirchen. Die Gesellschaft ist kraft Gesetzes aufgelöst. Gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Forderungsprüfung 10 IN 18/20 · Fritz Reiss GmbH · Insolvenzgericht Idar-Oberstein
- Insolvenzgericht
- Idar-Oberstein
- Aktenzeichen
- 10 IN 18/20
- Wirksam am
- 02.06.2020
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 100302
Amtsgericht Idar-Oberstein, 02.06.2020
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Firma Fritz Reiss GmbH, Bliesstraße 74, 66538 Neunkirchen, vertreten durch
den Geschäftsführer Horst Hoffmann
Amtsgericht Saarbrücken HRB 100302, Sanitär und Fliesen
- Schuldnerin-
1. wird heute am 01. Juni 2020 um 08.00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und
Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestimmt Herr Rechtsanwalt
Dr. Tobias Laub, Hauptstraße 161, 55743 Idar-Oberstein
3. Berichts- und Prüfungstermin wird bestimmt auf
Montag, den 31.08.2020, 14:00 Uhr, Saal 116
Der Termin dient außerdem der Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung
über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160
(Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters,
insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen,
ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung der Schuldnerin
an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender
Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das
die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit
erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines
solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines
solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden
soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 InsO (Beantragung einer Eigenverwaltung)
bezeichneten Angelegenheiten.
Falls die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig sein sollte, gilt die
Zustimmung als erteilt.
4. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO
schriftlich unter Angabe des Forderungsgrundes und des Betrages beim
Insolvenzverwalter unter Beachtung von § 174 InsO bis zum 24.07.2020
anzumelden. Die Gläubiger werden weiter aufgefordert, dem Insolvenzverwalter
unverzüglich unter Bezeichnung des Sicherungsgegenstandes, seiner Art und des
Entstehungsgrundes und der gesicherten Forderung mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in
Anspruch nehmen
5. Alle Personen, welche Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben,
werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den
Insolvenzverwalter zu leisten
6. Hinweis: Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren
einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der
Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens
gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des
Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der
Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die
Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Idar-Oberstein, Mainzer Straße 180, 55743 Idar-Oberstein einzulegen. Die
Beschwerdefrist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese
nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Idar-Oberstein. Sie kann auch vor der
Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist
jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem Amtsgericht
Idar-Oberstein eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 18/20 · Fritz Reiss GmbH · Insolvenzgericht Idar-Oberstein
- Insolvenzgericht
- Idar-Oberstein
- Aktenzeichen
- 10 IN 18/20
- Wirksam am
- 27.03.2020
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 100302
das Vermögen
der Firma Fritz Reiss GmbH, Bliesstraße 74, 66538 Neunkirchen, vertreten durch
den Geschäftsführer Horst Hoffmann
Amtsgericht Saarbrücken HRB 100302
- -
hat das Amtsgericht Idar-Oberstein durch den Richter am Amtsgericht Pfeifer am
26.03.2020 beschlossen:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen werden
heute um 12:00 Uhr gemäß §§ 21 Abs. 1 und 2 Nr. 1 und 2, 22 Abs. 1 InsO in
Abänderung des Beschlusses vom 25.03.2020 folgende Maßnahmen getroffen:
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann durch den Schuldner die sofortige Beschwerde
eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei
dem Amtsgericht Idar-Oberstein, Mainzer Straße 180, 55743 Idar-Oberstein
einzulegen. Die Beschwerdefrist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung
oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Idar-Oberstein. Sie kann auch vor der
Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist
jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem Amtsgericht
Idar-Oberstein eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
- 10 IN 18/20 -
Amtsgericht Idar-Oberstein, 26.03.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 18/20 · Fritz Reiss GmbH · Insolvenzgericht Idar-Oberstein
- Insolvenzgericht
- Idar-Oberstein
- Aktenzeichen
- 10 IN 18/20
- Wirksam am
- 23.03.2020
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 100302
das Vermögen
der Firma Fritz Reiss GmbH, Bliesstraße 74, 66538 Neunkirchen, vertreten durch
den Geschäftsführer Horst Hoffmann
Amtsgericht Saarbrücken HRB 100302
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Idar-Oberstein durch den Richter am Amtsgericht Pfeifer am
23.03.2020 beschlossen:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen werden
heute um 14.00 Uhr gemäß §§ 21 Abs. 1 und 2 Nr.1, 22 Abs.2 InsO folgende
Maßnahmen getroffen:
1. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt Herr Rechtsanwalt
Dr. Tobias Laub, Hauptstraße 161, 55743 Idar-Oberstein
2. Es wird angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
3. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der
Schuldnerin wird auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen, soweit es
die Ausübung der Arbeitgeberbefugnisse angeht.
4. Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten an
die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin, auch soweit sie
sicherungsabgetreten sind einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Drittschuldner werden aufgefordert nur noch unter Beachtung dieser
Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
5. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind, einstweilen eingestellt
und untersagt.
6. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat als Sachverständiger zu
prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt, ob das Vermögen der Schuldnerin die
Kosten des Verfahrens deckt und welche Aussichten für eine Fortführung des
Unternehmens der Schuldnerin bestehen.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt Sonderkonten
einzurichten.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat das Vermögen der Schuldnerin zu sichern
und zu erhalten
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der
Schuldnerin zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen.
Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher
und Geschäftspapiere zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu
erteilen, § 22 Abs. 3 InsO.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, zur Erfüllung des
Gutachtenauftrages bei Dritten, insbesondere Geschäftspartnern, Gläubigern,
Schuldner und Behörden die erforderlichen Nachforschungen hinsichtlich der
Vermögenssituation der Schuldnerin anzustellen.
Der Bestellung eines gesonderten Sachverständigen zur Aufnahme und Bewertung
des Betriebsvermögens durch den vorläufigen Insolvenzverwalter wird zugestimmt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die
Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Idar-Oberstein, Mainzer Straße 180, 55743 Idar-Oberstein einzulegen. Die
Beschwerdefrist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese
nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Idar-Oberstein. Sie kann auch vor der
Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist
jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem Amtsgericht
Idar-Oberstein eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
- 10 IN 18/20 -
Amtsgericht Idar-Oberstein, 23.03.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 100302 HRB 100302:Fritz Reiss GmbH, Neunkirchen, Flotowstraße 2, 66538 Neunkirchen.Änderung zur Geschäftsanschrift: Bliesstraße 74, 66538 Neunkirchen.
HRB 100302 Fritz Reiss GmbH, Neunkirchen, Flotowstraße 2, 66538 Neunkirchen. Nicht mehr Geschäftsführer: Ruffing, Friedhelm, Bexbach, *XX.XX.XXXX.
HRB 100302 Fritz Reiss GmbH, Neunkirchen, Flotowstraße 2, 66538 Neunkirchen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.01.2012 Die Gesellschafterversammlung vom 25.04.2012 hat vollständige Neuf…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.