HRB 13565

Friseurstudio Hair-Magic GmbH

Amtsgericht Bonn · Nordrhein-Westfalen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Meckenheim

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Registerdaten

Sitz
Meckenheim
Datenstand
2025-01-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-01-01

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 96 IN 138/23 · Friseurstudio Hair-Magic GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
96 IN 138/23
Wirksam am
02.07.2026
Registerbezug
Bonn, HRB 13565
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 138/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 13565 eingetragenen Friseurstudio Hair-Magic GmbH, Neuer Markt 46, 53340 Meckenheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arkadi Wiens, Noldestr. 85, 53340 Meckenheim

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Sebastian Schmidt, Heisenbergstr. 10, 53359 Rheinbach

werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:

Vergütung xxxEUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer xxxEUR
Endbetrag xxx EUR

Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.

Gründe:

Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 13.02.2024 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens xxx EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse xxx EUR.

Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach xxx EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 7 Gläubigern auf xxx EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 29.04.2026 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch xxxEUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de .

96 IN 138/23
Amtsgericht Bonn, 01.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 96 IN 138/23 · Friseurstudio Hair-Magic GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
96 IN 138/23
Wirksam am
05.05.2026
Registerbezug
Bonn, HRB 13565
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 138/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 13565 eingetragenen Friseurstudio Hair-Magic GmbH, Neuer Markt 46, 53340 Meckenheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arkadi Wiens, Noldestr. 85, 53340 Meckenheim

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
25.06.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 2.28 (Wilhelmbau) aus.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.

96 IN 138/23
Amtsgericht Bonn, 30.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 96 IN 138/23 · Friseurstudio Hair-Magic GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
96 IN 138/23
Wirksam am
05.05.2026
Registerbezug
Bonn, HRB 13565
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 138/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 13565 eingetragenen Friseurstudio Hair-Magic GmbH, Neuer Markt 46, 53340 Meckenheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arkadi Wiens, Noldestr. 85, 53340 Meckenheim

hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.

Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 127.093,45 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 31.353,38 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 2.28 (Wilhelmbau) zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

96 IN 138/23
Amtsgericht Bonn, 05.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 96 IN 138/23 · Friseurstudio Hair-Magic GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
96 IN 138/23
Wirksam am
06.03.2026
Registerbezug
Bonn, HRB 13565
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 138/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 13565 eingetragenen Friseurstudio Hair-Magic GmbH, Neuer Markt 46, 53340 Meckenheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arkadi Wiens, Noldestr. 85, 53340 Meckenheim

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 16.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 2.28 (Wilhelmbau) niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.

96 IN 138/23
Amtsgericht Bonn, 05.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 96 IN 138/23 · Friseurstudio Hair-Magic GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
96 IN 138/23
Wirksam am
24.02.2025
Registerbezug
Bonn, HRB 13565
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 138/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 13565 eingetragenen Friseurstudio Hair-Magic GmbH, Neuer Markt 46, 53340 Meckenheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arkadi Wiens, Noldestr. 85, 53340 Meckenheim

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 07.04.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 2.28 (Wilhelmbau) niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.

96 IN 138/23
Amtsgericht Bonn, 24.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 96 IN 138/23 · Friseurstudio Hair-Magic GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
96 IN 138/23
Wirksam am
24.04.2024
Registerbezug
Bonn, HRB 13565
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 138/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 13565 eingetragenen Friseurstudio Hair-Magic GmbH, Neuer Markt 46, 53340 Meckenheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arkadi Wiens, Noldestr. 85, 53340 Meckenheim

ist am 18.04.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

96 IN 138/23
Amtsgericht Bonn, 23.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 96 IN 138/23 · Friseurstudio Hair-Magic GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
96 IN 138/23
Wirksam am
19.02.2024
Registerbezug
Bonn, HRB 13565
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 138/23

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 13565 eingetragenen Friseurstudio Hair-Magic GmbH, Neuer Markt 46, 53340 Meckenheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arkadi Wiens, Noldestr. 85, 53340 Meckenheim

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 13.02.2024, um 10:09 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 06.11.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Sebastian Schmidt, Heisenbergstr. 10, 53359 Rheinbach, Telefon: 02226/9085110, Fax: 0222690851120.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 10.05.2024.

Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 09.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 2.28 (Wilhelmbau) niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

96 IN 138/23
Amtsgericht Bonn, 13.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 13565 HRB 13565: Friseurstudio Hair-Magic GmbH, Meckenheim, Neuer Markt 46, 53340 Meckenheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Hillmann, Suzan, Hennef, *XX.XX.XXXX. Bestellt zum Geschäftsführer: Wiens, Arkadi, Meckenhe…
HRB 13565: Friseurstudio Hair-Magic GmbH, Meckenheim, Neuer Markt 46, 53340 Meckenheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Hillmann, Suzan, Hennef, *XX.XX.XXXX. Bestellt zum Geschäftsführer: Wiens, Arkadi, Meckenheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 13565 HRB 13565:Friseurstudio Hair-Magic GmbH, Meckenheim, Neuer Markt 46, 53340 Meckenheim.Nicht mehr Geschäftsführer: Geissler, Gundula, Kalenborn, *XX.XX.XXXX. Bestellt zum Geschäftsführer: Hillmann, Suzan, Hen…
HRB 13565:Friseurstudio Hair-Magic GmbH, Meckenheim, Neuer Markt 46, 53340 Meckenheim.Nicht mehr Geschäftsführer: Geissler, Gundula, Kalenborn, *XX.XX.XXXX. Bestellt zum Geschäftsführer: Hillmann, Suzan, Hennef, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 13565 Friseurstudio Hair-Magic GmbH, Meckenheim (Neuer Markt 46, 53340 Meckenheim). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.12.2004. Gegenstand: ist das Betreiben eines Damen- und Herren…
Friseurstudio Hair-Magic GmbH, Meckenheim (Neuer Markt 46, 53340 Meckenheim). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.12.2004. Gegenstand: ist das Betreiben eines Damen- und Herren- Friseurladens sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Geissler, Gundula, Kalenborn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.