HRB 66065
Friseur Jung GmbH Damen- und Herrenfriseur, Kosmetik
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Ludwigshafen
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Registerdaten
- Sitz
- Ludwigshafen
- Datenstand
- 2024-04-08
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 3 g IN 256/18 Lu · Friseur Jung GmbH Damen- und Herrenfriseur, Kosmetik · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 g IN 256/18 Lu
- Wirksam am
- 03.09.2024
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRB 66065
13.08.2024
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Friseur Jung GmbH Damen- und Herrenfriseur, Kosmetik, Ludwigstraße 83, 67059 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 66065),
vertreten durch:
1. Michael Jung, Thüringer Straße 16, 67117 Limburgerhof, (Geschäftsführer),
2. Stefan Jung, Anna-Weißbecker-Straße 4, 67245 Lambsheim, (Geschäftsführer),
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Thorsten Konrad, Friedrich-König-Str. 3-5, 68167 Mannheim,
wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen das schriftliche Verfahren gem. § 177 Abs. 1 S. 2 InsO angeordnet. Die Forderungen werden am 17.09.2024 unter Berücksichtigung der bis dahin bei Gericht eingegangenen Erklärungen geprüft.
Die Tabelle nebst Anmeldungen liegt ab dem 10.09.2024 bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
, Rechtspfleger
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 g IN 256/18 Lu · Friseur Jung GmbH Damen- und Herrenfriseur, Kosmetik · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 g IN 256/18 Lu
- Wirksam am
- 06.05.2019
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRB 66065
Ludwigshafen/Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
3 g IN 256/18
Lu
03.05.2019
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Friseur Jung GmbH Damen- und Herrenfriseur, Kosmetik, Ludwigstraße 83, 67059
Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 66065),
vertreten durch:
1. Michael Jung, Thüringer Straße 16, 67117 Limburgerhof, (Geschäftsführer),
2. Stefan Jung, Anna-Weißbecker-Straße 4, 67245 Lambsheim, (Geschäftsführer),
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Thorsten Konrad, Friedrich-König-Str. 3-5,
68167 Mannheim
wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen das schriftliche
Verfahren gem. § 177 Abs. 1 S. 2 InsO angeordnet. Die Forderungen werden am
14.06.2019 unter Berücksichtigung der bis dahin bei Gericht eingegangenen
Erklärungen geprüft.
Die Tabelle nebst Anmeldungen liegt ab dem 07.06.2019 bei der Geschäftsstelle
des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Rechtspflegerin
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 g IN 256/18 Lu · Friseur Jung GmbH Damen- und Herrenfriseur, Kosmetik · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 g IN 256/18 Lu
- Wirksam am
- 16.01.2019
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRB 66065
GmbH Damen- und Herrenfriseur, Kosmetik, Ludwigstraße 83, 67059 Ludwigshafen am
Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 66065), vertr. d.: 1. Michael Jung,
Thüringer Straße 16, 67117 Limburgerhof, (Geschäftsführer), 2. Stefan Jung,
Anna-Weißbecker-Straße 4, 67245 Lambsheim, (Geschäftsführer), hat der
Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur
Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein, 15.01.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 66065 HRB 66065: Friseur Jung GmbH Damen- und Herrenfriseur, Kosmetik, Ludwigshafen, Ludwigstraße 83, 67059 Ludwigshafen. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 3 g IN 256/18 Lu · Friseur Jung GmbH Damen- und Herrenfriseur, Kosmetik · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 g IN 256/18 Lu
- Wirksam am
- 03.12.2018
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRB 66065
Ludwigshafen/Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
3 g IN 256/18
Lu
01.12.2018
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
Friseur Jung GmbH Damen- und Herrenfriseur, Kosmetik, Ludwigstraße 83, 67059
Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 1902),
vertreten durch:
1. Michael Jung, Thüringer Straße 16, 67117 Limburgerhof, (Geschäftsführer),
2. Stefan Jung, Anna-Weißbecker-Straße 4, 67245 Lambsheim, (Geschäftsführer),
-Antragstellerin und Schuldnerin-
hat das Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein am 01.12.2018
durch Richter beschlossen:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird mit Wirkung ab
01.12.2018, 14:16 Uhr
das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:
Rechtsanwalt Thorsten Konrad, Friedrich-König-Str. 3-5, 68167 Mannheim
3. Gemäß § 80 InsO geht das Recht der Schuldnerin, das zur Insolvenzmasse
gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den
Insolvenzverwalter über.
4. Die Gläubiger der Schuldnerin werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter
unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen
oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstandenen Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
5. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
6. Dies ist ein Hauptinsolvenzverfahren gemäß Art. 3 Abs. 1 EuInsVO,
Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom
20.05.2015 (ABIEG L 141/19).
7. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschusses (§ 69 InsO),
- ggf. die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des
Betriebs der Schuldnerin des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen
Gegenstandes aus freier Hand, eine Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen
Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem
Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich
belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines
Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter
Wert § 162, 163 InsO).
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels
Masse (§ 207 InsO) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird
bestimmt auf
Dienstag, den 12.02.2019, 10:00 Uhr, Saal III,
im Amtsgerichtsgebäude
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis spätestens
04.01.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich in zweifacher Ausfertigung
anzumelden.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderung im Prüfungstermin festgestellt wird, erhalten
hierüber keine Benachrichtigung.
Im weiteren Verfahren erfolgen Bekanntmachungen nur noch unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de und können dort kostenfrei abgerufen werden (§
9 Abs. 3 InsO).
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das
Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der
veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Für die Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des
Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung in alter Fassung für
Insolvenzanträge, die bis 31.6.2014 gestellt wurden, gilt das Vorstehende mit
der Maßgabe, dass die Frist mit Rechtskraft der Entscheidung über die
Restschuldbefreiung zu laufen beginnt. Für Insolvenzanträge, die ab dem
1.7.2014 gestellt wurden, ist § 287a der Insolvenzordnung neuer Fassung
anwendbar; hier gilt das Gleiche.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160
InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht
beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine
Widersprüche erhoben werden.
Des Weiteren wird auf die Erklärungspflicht zur evtl. Selbständigkeit der
Schuldnerin gem. § 35 InsO hingewiesen.
Gründe:
Das Verfahren ist zu eröffnen. Nach den Ermittlungen des Gerichts ist die
Schuldnerin insolvenzreif. Das Gericht stützt sich insoweit maßgeblich auf das
schriftliche Sachverständigengutachten vom 28.11.2018.
Die Schuldnerin ist nicht mehr in der Lage, innerhalb einer Frist von drei
Wochen seine fälligen Verbindlichkeiten von mindestens XXX € auf höchstens zehn
Prozent zurückzuführen, da kurzfristig liquidierbare Aktiva von nicht mehr als
XXX € vorhanden sind; weitere Kreditierungsmöglichkeiten sind nicht
ersichtlich.
Zudem liegt eine rechnerische Überschuldung von mehr als XXX € vor, da nach den
überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen eine positive
Fortführungsprognose nicht gestellt werden kann.
Das Verfahren war daher zu eröffnen, da die zu erwartenden Verfahrenskosten von
nicht mehr als XXX € durch eine freie Masse in Höhe von nicht weniger als XXX €
gedeckt sind.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei
Wochen bei dem
Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein,
Wittelsbachstraße 10
67061 Ludwigshafen am Rhein
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift
muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung
enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden
Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden: auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang
elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und
Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Richter
Rechtspflegerin
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 66065 HRB 66065: Friseur Jung GmbH Damen- und Herrenfriseur, Kosmetik, Ludwigshafen, Ludwigstraße 83, 67059 Ludwigshafen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.10.1977, mehrfach geände…
Forderungsprüfung 3 g IN 256/18 Lu · Friseur Jung GmbH Damen- und Herrenfriseur, Kosmetik · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 g IN 256/18 Lu
- Wirksam am
- 26.09.2018
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRB 66065
Ludwigshafen/Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
3 g IN 256/18
Lu
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
Friseur Jung GmbH Damen- und Herrenfriseur, Kosmetik, Ludwigstraße 83, 67059
Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 1902),
vertreten durch:
1. Michael Jung, Thüringer Straße 16, 67117 Limburgerhof, (Geschäftsführer),
2. Stefan Jung, Anna-Weißbecker-Straße 4, 67245 Lambsheim, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -
hat das Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein durch Richter am
26.09.2018 beschlossen:
1. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird zugelassen.
2. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich eines Arrestes oder einer
einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden
einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
3. Zur Prüfung der Insolvenzlage soll ein schriftliches
Sachverständigengutachten eingeholt werden. Darin soll dem Insolvenzgericht mit
Anfertigung einer Vermögensübersicht dargelegt werden,
a. wo sich der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit befindet.
b. ob Tatsachen vorliegen, die dem Gericht den Schluss auf das Vorliegen
eines Eröffnungsgrundes ermöglichen.
c. in welcher Höhe für den Fall einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Verfahrenskosten (Gerichtskosten i. S. von §§ 26, 54 InsO)
voraussichtlich anfallen.
d. ob eine diese Verfahrenskosten deckende verfügbare Masse vorhanden ist.
e. ob Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.
f. ob die Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Satz 2 InsO (Anordnung einzelne
Teile mündlich durchzuführen) vorliegen.
4. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des
Sachverhaltes wird mit Wirkung ab heute, 12:00 Uhr, die vorläufige
Insolvenzverwaltung angeordnet (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO).
5. Zum Sachverständigen und vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Thorsten Konrad
6. Die Schuldnerin hat dem Sachverständigen die Geschäftsbücher und
Geschäftspapiere zur Einsichtnahme vorzulegen und sie ihm auf sein Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben, sowie
alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und
zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse erforderlich sind. Bei Missachtung
dieser Pflicht kann das Gericht die organschaftlichen Vertreter der Schuldnerin
zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung laden, zwangsweise vorführen
lassen oder in Haft nehmen (§§ 22 Abs. 3, 97, 98, 101 InsO).
7. Verfügungen der Antragstellerin über Gegenstände des schuldnerischen
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam (§ 21 Abs.2 Nr.2 Alt. 2 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter ist
nicht der allgemeine Vertreter der Antragstellerin. Er hat die Aufgabe, durch
Überwachung der Antragstellerin Vermögen zu sichern und zu erhalten.
8. Die Befugnis zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht auf
den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
9. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Antragstellerin zu zahlen. Sie
werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung an den
vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
10. Im Übrigen wird der Antragstellerin verboten, über Bankkonten,
Außenstände und sonstigen Vermögensgegenstände ohne Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters ganz oder teilweise zu verfügen, insbesondere Sachen zu
veräußern.
11. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die
Geschäftsräume der Antragstellerin einschließlich der Nebenräume zu betreten
und dort Nachforschungen anzustellen.
12. Sollte der vorläufige Insolvenzverwalter feststellen, dass die
Antragstellerin über Grundbesitz verfügt, ist dies dem Gericht umgehend
mitzuteilen, damit die Eintragung einer Verfügungsbeschränkung im Grundbuch
veranlasst werden kann.
Gründe:
Der Antrag wird zugelassen, da die Voraussetzungen der Eröffnung eines
Regelinsolvenzverfahrens schlüssig dargelegt und ggf. glaubhaft gemacht sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dieser Zulassung noch nicht entschieden
ist, ob das Insolvenzverfahren auch eröffnet wird.
Die auf §§ 21 Abs. 2 bis 24 InsO beruhenden Sicherungsmaßnahmen, insbesondere
die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters gemäß
§ 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO und die Anordnung eines Zustimmungsvorbehaltes gemäß
§ 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 InsO, erscheinen erforderlich zu sein, um bis zur
Entscheidung über den Antrag eine den Gläubigern nachteilige Veränderung in der
Vermögenslage der Antragstellerin zu verhüten (§ 21 Abs. 1 InsO). Das Gericht
stützt seine Bewertung insbesondere auf die Angaben der Antragstellerin in
ihrem Antrag vom 25.09.2018.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann die Schuldnerin bzw. der Schuldner die sofortige
Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen. Die Beschwerde ist binnen einer
Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen
am Rhein, Wittelsbachstraße 10, 67061 Ludwigshafen am Rhein, einzulegen. Die
Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift
muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung
enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden
Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden: auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang
elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und
Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.