HRB 6028

FRIMO Group GmbH

Amtsgericht Steinfurt · Nordrhein-Westfalen

aktuell 60 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Lotte

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Registerdaten

Sitz
Lotte
Datenstand
2025-02-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-02-02

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Fritsche & Möllmann Gesellschaft mit beschränkter Haftung Lotte

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

mindestens 60
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 87 IN 11/23 · FRIMO Group GmbH · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
87 IN 11/23
Wirksam am
19.10.2026
Registerbezug
Steinfurt, HRB 6028
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 11/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 6028 eingetragenen FRIMO Group GmbH, Hansaring 1, 49504 Lotte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Siegfried Köhler, Hansaring 1, 49504 Lotte und Herrn Paulo Jorge Cruz Pinto , Hansaring 1, 49504 Lotte

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.11.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 216 B niedergelegt.

87 IN 11/23
Amtsgericht Münster, 16.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 87 IN 11/23 · FRIMO Group GmbH · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
87 IN 11/23
Wirksam am
22.04.2026
Registerbezug
Steinfurt, HRB 6028
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 11/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 6028 eingetragenen FRIMO Group GmbH, Hansaring 1, 49504 Lotte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Siegfried Köhler, Hansaring 1, 49504 Lotte und Herrn Paulo Jorge Cruz Pinto , Hansaring 1, 49504 Lotte

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek und Insolvenzverwalter Partnerschaftsgesellschaft mbB, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Stefan Meyer, Ludgeristraße 54, 48143 Münster

wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Dietmar Schoo, wie folgt festgesetzt.

Vergütung x EUR

Gründe:

Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig zwischen x EUR und x EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von x EUR angemessen ist. Für x Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf x EUR.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 216 B eingesehen werden.

87 IN 11/23
Amtsgericht Münster, 20.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 87 IN 11/23 · FRIMO Group GmbH · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
87 IN 11/23
Wirksam am
17.03.2025
Registerbezug
Steinfurt, HRB 6028
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 11/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 6028 eingetragenen FRIMO Group GmbH, Hansaring 1, 49504 Lotte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Siegfried Köhler, Hansaring 1, 49504 Lotte und Herrn Paulo Jorge Cruz Pinto , Hansaring 1, 49504 Lotte

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek und Insolvenzverwalter Partnerschaftsgesellschaft mbB, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Stefan Meyer, Ludgeristraße 54, 48143 Münster

wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), Olof-Palme-Str. 35, 60439 Frankfurt, wie folgt festgesetzt.

Vergütung xxx EUR
Der festgesetzte Endbetrag ist dem Mitglied des Gläubigerausschusses vom Insolvenzverwalter aus der Masse zu erstatten.

Gründe:

Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig zwischen xxx und xxx EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von xxx EUR angemessen ist. Für xxx Stunden Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf xxx EUR.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 216 B eingesehen werden.

87 IN 11/23
Amtsgericht Münster, 14.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 87 IN 11/23 · FRIMO Group GmbH · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
87 IN 11/23
Wirksam am
06.12.2024
Registerbezug
Steinfurt, HRB 6028
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 11/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 6028 eingetragenen FRIMO Group GmbH, Hansaring 1, 49504 Lotte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Siegfried Köhler, Hansaring 1, 49504 Lotte und Herrn Paulo Jorge Cruz Pinto , Hansaring 1, 49504 Lotte

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek und Insolvenzverwalter Partnerschaftsgesellschaft mbB, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Stefan Meyer, Ludgeristraße 54, 48143 Münster

wird die weitere Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Dietmar Schoo XXX wie folgt festgesetzt:

Vergütung XXX EUR
Da der geltend gemachte Anspruch bezüglich der Vergütung die Tätigkeiten des Gläubigerausschussmitgliedes sowohl in diesem Verfahren als auch im Parallelverfahren 87 IN 10/23 (FRIMO GmbH) abdeckt und die erbrachten Tätigkeiten das Gläubigerausschussmitglied zu gleichen Teilen in Anspruch genommen haben, ist der festgesetzte Endbetrag auf dieses und das vorgenannte Parallelverfahren jeweils zur Hälfte aufzuteilen. Folglich steht dem Mitglied des Gläubigerausschusses in diesem Verfahren gegen die Masse ein Erstattungsanspruch in Höhe von XXX EUR zu.

Gründe:

Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig zwischen XXX und XXX EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von XXX EUR angemessen ist. Für XXX Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf XXX EUR.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 216 B eingesehen werden.

87 IN 11/23
Amtsgericht Münster, 04.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 87 IN 11/23 · FRIMO Group GmbH · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
87 IN 11/23
Wirksam am
10.06.2024
Registerbezug
Steinfurt, HRB 6028
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 11/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 6028 eingetragenen FRIMO Group GmbH, Hansaring 1, 49504 Lotte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Siegfried Köhler, Hansaring 1, 49504 Lotte und Herrn Paulo Jorge Cruz Pinto , Hansaring 1, 49504 Lotte

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek und Insolvenzverwalter Partnerschaftsgesellschaft mbB, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Stefan Meyer, Ludgeristraße 54, 48143 Münster

wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Dietmar Schoo, Hansaring 1, 49504 Lotte, wie folgt festgesetzt.

Vergütung xxx EUR
Da der geltend gemachten Anspruch bezüglich der Vergütung die Tätigkeiten des Gläubigerausschussmitgliedes sowohl in diesem Verfahren als auch im Parallelverfahren 87 IN 10/23 (FRIMO GmbH) abdeckt und die erbrachten Tätigkeiten das Gläubigerausschussmitglied zu gleichen Teilen in Anspruch genommen haben, ist der festgesetzte Endbetrag auf dieses und das vorgenannte Parallelverfahren jeweils zur Hälfte aufzuteilen.

Folglich steht dem Mitglied des Gläubigerausschusses in diesem Verfahren gegen die Masse ein Erstattungsanspruch in Höhe von xxx EUR zu.

Gründe:

Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig zwischen xxx EUR und xxx EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von xxx EUR angemessen ist. Für 26,75 Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf xxx EUR.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 216 B eingesehen werden.

87 IN 11/23
Amtsgericht Münster, 04.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 87 IN 11/23 · FRIMO Group GmbH · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
87 IN 11/23
Wirksam am
30.04.2024
Registerbezug
Steinfurt, HRB 6028
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 11/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 6028 eingetragenen FRIMO Group GmbH, Hansaring 1, 49504 Lotte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Siegfried Köhler, Hansaring 1, 49504 Lotte und Herrn Paulo Jorge Cruz Pinto , Hansaring 1, 49504 Lotte

wird Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff, Ludgeristraße 54, 48143 Münster zur Sonderinsolvenzverwalterin bestellt. Ihr Aufgabenbereich umfasst die Prüfung und den Abschluss eines Abtretungsvertrages mit dem Insolvenzverwalter der FRIMO GmbH zur Abtretung der Forderungen, welche der hiesigen Insolvenzschuldnerin gegen die FRIMO Hungary Kft. zustehen. In diesem Bereich hat allein sie die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

87 IN 11/23
Amtsgericht Münster, 30.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 87 IN 11/23 · FRIMO Group GmbH · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
87 IN 11/23
Wirksam am
06.02.2024
Registerbezug
Steinfurt, HRB 6028
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 11/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 6028 eingetragenen FRIMO Group GmbH, Hansaring 1, 49504 Lotte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Siegfried Köhler, Hansaring 1, 49504 Lotte und Herrn Paulo Jorge Cruz Pinto , Hansaring 1, 49504 Lotte

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek und Insolvenzverwalter Partnerschaftsgesellschaft mbB, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt

wird der Beschluss vom 11.01.2024 auf die sofortige Beschwerde der Beteiligten, Alianz Trade
Euler Hermes Deutschland
Niederlassung der Euler Hermes SA, Gasstr. 29, 22761 Hamburg, vom 23.01.2024 im Wege der Abhilfe abgeändert und die Vergütung wie folgt festgesetzt:

Vergütung xxx EUR
Auslagen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
Umsatzsteuer 19 % xxx EUR
Gesamtsumme xxx EUR

Da der geltend gemachte Anspruch bezüglich der Vergütung und der Auslagen die Tätigkeiten des Gläubigerausschussmitgliedes sowohl in diesem Verfahren als auch im Parallelverfahren 87 IN 10/23 (FRIMO GmbH) abdeckt und die erbrachten Tätigkeiten das Gläubigerausschussmitglied zu gleichen Teilen in Anspruch genommen haben, ist der festgesetzte Endbetrag auf dieses und das vorgenannte Parallelverfahren jeweils zur Hälfte aufzuteilen.

Folglich steht dem Mitglied des Gläubigerausschusses in diesem Verfahren gegen die Masse ein Erstattungsanspruch in Höhe von xxx EUR zu.

Gründe:

Mit Schreiben vom 23.01.2024 hat das Mitglied des Gläubigerausschusses gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss vom 11.01.2024 sofortige Beschwerde eingelegt. Zur Begründung wird auf den Inhalt des Beschwerdeschreibens vollinhaltlich Bezug genommen.

Die Beschwerde ist zulässig und vorliegend, nach erneuter Prüfung der Sachlage, auch begründet.

Das Insolvenzgericht schließt sich im Ergebnis den Ausführungen des Beschwerdeführers an und erkennt die Erstattungsfähigkeit der Kosten des Gläubigerausschussmitgliedes für die Wahrnehmung des gerichtlich angeordneten Berichts- und Prüfungstermins an.

Der angefochtene Beschluss war daher im Wege der Abhilfe der Beschwerde antragsgemäß abzuändern.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 217 B eingesehen werden.
87 IN 11/23
Amtsgericht Münster, 06.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 87 IN 11/23 · FRIMO Group GmbH · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
87 IN 11/23
Wirksam am
15.01.2024
Registerbezug
Steinfurt, HRB 6028
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 11/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 6028 eingetragenen FRIMO Group GmbH, Hansaring 1, 49504 Lotte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Siegfried Köhler, Hansaring 1, 49504 Lotte und Herrn Paulo Jorge Cruz Pinto , Hansaring 1, 49504 Lotte

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek und Insolvenzverwalter Partnerschaftsgesellschaft mbB, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Stefan Meyer, Ludgeristraße 54, 48143 Münster

wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses, Alianz Trade
Euler Hermes Deutschland
Niederlassung der Euler Hermes SA, Gasstr. 29, 22761 Hamburg, wie folgt festgesetzt.

Vergütung xxx EUR
Auslagen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer xxx EUR
Endbetrag xxx EUR

Der darüber hinausgehende Antrag wird zurückgewiesen.

Da der geltend gemachten Anspruch bezüglich der Vergütung und der Auslagen die Tätigkeiten des Gläubigerausschussmitgliedes sowohl in diesem Verfahren als auch im Parallelverfahren 87 IN 10/23 (FRIMO GmbH) abdeckt und die erbrachten Tätigkeiten das Gläubigerausschussmitglied zu gleichen Teilen in Anspruch genommen haben, ist der festgesetzte Endbetrag auf dieses und das vorgenannte Parallelverfahren jeweils zur Hälfte aufzuteilen.

Folglich steht dem Mitglied des Gläubigerausschusses in diesem Verfahren gegen die Masse ein Erstattungsanspruch in Höhe von xxx EUR zu.

Gründe:

Gemäß § 73 der Insolvenzordnung (InsO) haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) beträgt die Vergütung regelmäßig zwischen xxx EUR und xxx EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von xxx EUR angemessen ist. Für 39 Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf xxx EUR.

Die entstandenen Auslagen für
Fahrtkosten am 03.04.2023 xxx EUR
sind plausibel dargelegt. Sie waren neben der Vergütung festzusetzen.

Zusätzlich festzusetzen war die vom Gläubigerausschussmitglied zu zahlende Umsatzsteuer.

Nicht berücksichtigt werden konnten im Vorliegenden die darüber hinaus geltend gemachte Vergütung für einen zeitlichen Aufwand von zehn Stunden sowie die Auslagen für eine Bahnfahrt im Inland in Höhe von xxx EUR am 21.06.2023. Die Vergütung und die Auslagen sind für die Teilnahme des Gläubigerausschussmitglieds an der Gläubigerversammlung vor dem Insolvenzgericht (Berichts- und Prüfungstermin) sowohl in diesem Verfahren als auch im Parallelverfahren 87 IN 10/23 (FRIMO GmbH) geltend gemacht worden. Die Teilnahme an der gerichtlich angeordneten Gläubigerversammlung ist jedoch jedem Beteiligten, auch den gerichtlich bestellten Mitgliedern des Gläubigerausschusses, freigestellt und nicht verpflichtend. Auch wenn die Teilnahme der Mitglieder des Gläubigerausschusses an einer Gläubigerversammlung durchaus sinnvoll ist, sind die hierfür in Ansatz gebrachten Aufwendungen keine notwendigen Aufwendungen, für welche die Insolvenzmasse haftbar gemacht werden könnte. Entsprechend war die Vergütungsanmeldung diesbezüglich zurückzuweisen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner, dem Mitglied des Gläubigerausschusses und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 216 B eingesehen werden.

87 IN 11/23
Amtsgericht Münster, 11.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 87 IN 11/23 · FRIMO Group GmbH · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
87 IN 11/23
Wirksam am
03.05.2023
Registerbezug
Steinfurt, HRB 6028
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 11/23

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 6028 eingetragenen FRIMO Group GmbH, Hansaring 1, 49504 Lotte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Siegfried Köhler, Hansaring 1, 49504 Lotte und Herrn Paulo Jorge Cruz Pinto , Hansaring 1, 49504 Lotte

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Stefan Meyer, Ludgeristraße 54, 48143 Münster,

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.05.2023, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.02.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Stefan Meyer, Ludgeristraße 54, 48143 Münster.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 31.05.2023 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 14/23. und 24.02.2023 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses beendet. Es wird ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt:

Allianz Trade, Euler Hermes Deutschland, Niederlassung der Euler Hermes SA, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Thomas Harbrecht, Gasstraße 29, 22761 Hamburg

HSBC Trinkaus & Burkhardt GmbH, diese vertreten durch Herrn Peter Hopstein, Hansaalle 3 in 40549 Düsseldorf

Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), vertreten durch die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH, diese vertreten durch Herrn Syndikusanwalt Dr. Georg Rützel, Olof-Palme-Str. 35, 60439 Frankfurt am Main

Bundesagentur für Arbeit Ahlen-Münster, vertreten durch Herrn Michael Schreiber, Hansastr. 33, 32049 Herford

Dietmar Schoo, Hansaring 1, 49504 Lotte

Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist, soweit noch nicht erfolgt, unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 21.06.2023, 12:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Erdgeschoss, Sitzungssaal 1 B.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 07.06.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 216 B niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

87 IN 11/23
Amtsgericht Münster, 01.05.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 87 IN 11/23 · FRIMO Group GmbH · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
87 IN 11/23
Wirksam am
14.02.2023
Registerbezug
Steinfurt, HRB 6028
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 11/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 6028 eingetragenen FRIMO Group GmbH, Hansaring 1, 49504 Lotte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Siegfried Köhler, Hansaring 1, 49504 Lotte und Herrn Paulo Jorge Cruz Pinto , Hansaring 1, 49504 Lotte

ist am 14.02.2023, um 14:01 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stefan Meyer, Ludgeristraße 54, 48143 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

87 IN 11/23
Amtsgericht Münster, 14.02.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 6028 HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Bestellt als Geschäftsführer: Köhler, Siegfried, Weissenbach / Österreich, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der …
HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Bestellt als Geschäftsführer: Köhler, Siegfried, Weissenbach / Österreich, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 6028 HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Bestellt als Geschäftsführer: Cruz Pinto, Paulo Jorge, Binz / Schweiz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gese…
HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Bestellt als Geschäftsführer: Cruz Pinto, Paulo Jorge, Binz / Schweiz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 6028 HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Nicht mehr Geschäftsführer: Stotz, Michael, Balingen, *XX.XX.XXXX. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis, nunmehr Geschäftsführer: Dr. Bönsch, Chr…
HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Nicht mehr Geschäftsführer: Stotz, Michael, Balingen, *XX.XX.XXXX. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis, nunmehr Geschäftsführer: Dr. Bönsch, Christof Wolfgang, Pforzheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 6028 HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Prokura erloschen: Schwarz, Dirk, Rheinau, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Cittrich…
HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Prokura erloschen: Schwarz, Dirk, Rheinau, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Cittrich, Stefan, Tecklenburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 6028 HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Die Gesellschafterversammlung vom 17.05.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 4 (Verfügung über Geschäftsanteile) beschlossen.
HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Die Gesellschafterversammlung vom 17.05.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 4 (Verfügung über Geschäftsanteile) beschlossen.
Berichtigungen
HRB 6028 HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Nach Berichtigung, nunmehr Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schmidt, Helge Peter, Bad Homburg, *X…
HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Nach Berichtigung, nunmehr Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schmidt, Helge Peter, Bad Homburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 6028 HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Prokura erloschen: Rudholzer, Manfred, Teisendorf, *XX.XX.XXXX; Rusche, Rainer, Osnabrück, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäft…
HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Prokura erloschen: Rudholzer, Manfred, Teisendorf, *XX.XX.XXXX; Rusche, Rainer, Osnabrück, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schmidt, Helge Peter, Bad Homburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 6028 HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Pross, Stefan, Walldorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Pross, Stefan, Walldorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 6028 HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Prokura erloschen: Albermann, Lars, Ibbenbüren, *XX.XX.XXXX; Böl, Detlev, Kaltenkirchen, *XX.XX.XXXX.
HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Prokura erloschen: Albermann, Lars, Ibbenbüren, *XX.XX.XXXX; Böl, Detlev, Kaltenkirchen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 6028 HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Prokura erloschen: Feichtenschlager, Eric, Mattinghofen/Österreich, *XX.XX.XXXX; Rekelkamm, Alexander, Waging am See, *XX.XX.XXXX; Schnarre, Klaus…
HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Prokura erloschen: Feichtenschlager, Eric, Mattinghofen/Österreich, *XX.XX.XXXX; Rekelkamm, Alexander, Waging am See, *XX.XX.XXXX; Schnarre, Klaus, Lotte, *XX.XX.XXXX; Streibl, Franz, Saaldorf-Surheim, *XX.XX.XXXX; Tutschka, Herbert, Oberndorf/Österreich, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schwarz, Dirk, Rheinau, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 6028 HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Prokura erloschen: Hamburger, Stefan, Hörstel, *XX.XX.XXXX.
HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Prokura erloschen: Hamburger, Stefan, Hörstel, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 6028 HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Prokura erloschen: Menkhaus, Jörg, Hagen a.T.W., *XX.XX.XXXX.
HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Prokura erloschen: Menkhaus, Jörg, Hagen a.T.W., *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 6028 HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Nicht mehr Geschäftsführer: Becker-Ehmck, Harald, Oberaudorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Nicht mehr Geschäftsführer: Becker-Ehmck, Harald, Oberaudorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 6028 HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Bönsch, Christof Wolfgang, Pforzheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Bönsch, Christof Wolfgang, Pforzheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 6028 HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Prokura erloschen: Rübsam, Thomas, Ammern, *XX.XX.XXXX; Stelzl, Karl-Heinz, Straßkirchen, *XX.XX.XXXX.
HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Prokura erloschen: Rübsam, Thomas, Ammern, *XX.XX.XXXX; Stelzl, Karl-Heinz, Straßkirchen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 6028 HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Bestellt als Geschäftsführer: Stotz, Michael, Balingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Bestellt als Geschäftsführer: Stotz, Michael, Balingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 6028 HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Nicht mehr Geschäftsführer: Bayer, Hans-Günter, Hasbergen, *XX.XX.XXXX. Geschäftsführer: Becker-Ehmck, Harald, Oberaudorf, *XX.XX.XXXX, einzelvert…
HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Nicht mehr Geschäftsführer: Bayer, Hans-Günter, Hasbergen, *XX.XX.XXXX. Geschäftsführer: Becker-Ehmck, Harald, Oberaudorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 6028 HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Albermann, Lars, Ibbenbüren, *XX.XX.XXXX.
HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Albermann, Lars, Ibbenbüren, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 6028 HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Prokura erloschen: Irlinger, Peter, Unterwössen, *XX.XX.XXXX.
HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Prokura erloschen: Irlinger, Peter, Unterwössen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 6028 HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Nicht mehr Geschäftsführer: Wittkorn, Rainer, Bohmte, *XX.XX.XXXX.
HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Nicht mehr Geschäftsführer: Wittkorn, Rainer, Bohmte, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 6028 HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.02.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer …
HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.02.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.02.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.02.2017 mit der FRIMO Viersen GmbH mit Sitz in Viersen (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 11012) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 6028 HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Prokura erloschen: Schilling, Herbert, Westerkappeln, *XX.XX.XXXX.
HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Prokura erloschen: Schilling, Herbert, Westerkappeln, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 6028 HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Rekelkamm, Alexander, Waging am See, *XX.XX.XXXX.
HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Rekelkamm, Alexander, Waging am See, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 6028 HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.12.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer …
HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.12.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.12.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.12.2014 mit der Tragena 2. FEG GmbH mit Sitz in Lotte (Amtsgericht Steinfurt HRB 8892) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 6028 HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Prokura erloschen: Mazzega, Christian, Osnabrück, *XX.XX.XXXX.
HRB 6028: FRIMO Group GmbH, Lotte, Hansaring 1, 49504 Lotte. Prokura erloschen: Mazzega, Christian, Osnabrück, *XX.XX.XXXX.

Angezeigt wird eine begrenzte Auswahl der neuesten sicher zugeordneten Bekanntmachungen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.