GnR 964
Friedrich-Wilhelm Wohnen eG
aktuellStandort
Sitz: Berlin
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Registerdaten
- Sitz
- Berlin
- Rechtsform
- 251000
- Letzte Eintragung
- 16.04.2025
- Datenstand
- 2026-03-05
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Justus Conrad Jan Bredemeyer
Berlin
Michael Müller-Stollenwerk
Berlin
Allgemeine Vertretungsregelung
- Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2026-04-14 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
9 archivierte Dokumente Dokumente ansehenRegisterinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2026-03-05 Registerinformationen ansehenRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- blank eG Berlin
Gegenstand des Unternehmens
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine sozial verantwortbare, wirtschaftliche, sichere und nachhaltige gute Wohnungsversorgung sowie die Unterstützung der sozialen lntegration und des gemeinschaftlichen Zusammenlebens. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Die Genossenschaft kann alle im Bereich der Wohnungs- und lmmobilienwirtschaft, des Städtebaus und der lnfrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören auch die Gestaltung und Pflege von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen sowie die Erbringung von Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Genossenschaft kann lnhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren Mitgliedern Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. Ein Einlagengeschäft ohne Bankerlaubnis gemäß § 32 KWG ist ausgeschlossen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Für diese Registeridentität wurden keine sicher zuordenbaren Insolvenzbekanntmachungen oder historischen Handelsregister-Veröffentlichungen gefunden.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.