HRA 21108
Friedrich Henkel Feinmechanik KG
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Rodgau
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Registerdaten
- Sitz
- Rodgau
- Datenstand
- 2024-12-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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- Friedrich H e n k e l Rodgau
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IN 119/24 · Friedrich Henkel Feinmechanik KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 119/24
- Wirksam am
- 24.08.2026
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRA 21108
In dem Insolvenzverfahren Friedrich Henkel Feinmechanik KG, Friedrich-Henkel-Straße 1, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRA 21108), vertr. d.: Peter Rene Henkel, 63110 Rodgau, (Gesellschafter),
ist die Vergütung des vorläufigen Gläubigerausschußmitglieds sowie die Umsatzsteuer hieraus durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Die festgesetzten Beträge sind nicht zu veröffentlichen (§ 64 Abs. 2 S. 2 InsO).
Das betreffende Mitglied des Gläubigerausschusses ist dem Beschluss zu entnehmen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main, Justizzentrum Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), eingesehen werden.
Es folgen der Tenor der Entscheidung (ohne die festgesetzten Beträge, welche durch ein dreimaliges "x" (xxx) ersetzt werden), die Gründe der Entscheidung sowie die Rechtsbehelfsbelehrung:
wird die Vergütung des vorläufigen Gläubigerausschussmitglieds festgesetzt auf:
1. xxx Euro Nettovergütung nach § 17 Abs. 1 InsVV
2. xxx Euro Umsatzsteuer auf 1. in Höhe von 19%
3. xxx Euro Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Sebastian Netzel, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen und dem oben genannten Gläubigerausschussmitglied auszuzahlen.
Begründung:
Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben Anspruch auf Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 73 Abs. 1 S. 1 InsO). Dabei ist dem Zeitaufwand und dem Umfang der Tätigkeit Rechnung zu tragen (§ 73 Abs. 1 S. 2 InsO).
Der Anspruch entsteht mit der Arbeitsleistung beziehungsweise mit den Aufwendungen, welche sich als erstattungsfähige Auslagen darstellen. Erst mit der Erledigung der zu vergütenden Tätigkeit wird dieser Anspruch fällig (sh. entsprechend Frege/Keller/Riedel, Handbuch der Rechtspraxis zum Insolvenzrecht, 8. Aufl., RdNr. 1251b).
Die Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses beträgt regelmäßig zwischen 50 und 300 Euro je Stunde (§ 17 Abs. 1 S. 1 InsVV). Bei der Festsetzung des Stundensatzes sind insbesondere der Umfang der Tätigkeit und die berufliche Qualifikation des Ausschußmitglieds zu berücksichtigen (§ 17 Abs. 1 S. 2 InsVV).
Nach der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters oder eines vorläufigen Sachwalters richtet sich die weitere Vergütung nach § 17 Absatz 1 InsVV (§ 17 Abs. 2 S. 2 InsVV).
Gemäß § 18 Abs. 1 InsVV sind Auslagen einzeln anzuführen und zu belegen.
Gemäß § 18 Abs. 2 InsVV gilt § 7 InsVV entsprechend, soweit Umsatzsteuer anfällt.
Das oben bezeichnete Gläubigerausschussmitglied begehrte mit Antrag vom 05.08.2025 die Festsetzung seiner Vergütung als Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses gemäß § 17 Abs. 2 InsVV.
Der geltend gemachte Stundensatz in Höhe von 200,00 Euro erscheint im Hinblick auf den Umfang der Tätigkeit des Gläubigeraussschußmitglieds im Verfahren sowie seiner beruflichen Qualifikation der Höhe nach angemessen.
Der Umfang der geleisteten Arbeitszeit, der vorliegend 5,4 Stunden entsprach, wurde anhand einer nachvollziehbar aufgegliederten Stundenaufstellung schlüssig dargelegt und glaubhaft gemacht; auf die Anlage zu dem Festsetzungsantrag wird insoweit verwiesen.
Die geltend gemachte Vergütung war mithin wie oben dargestellt antragsgemäß festzusetzen.
Auslagen wurden nicht geltend gemacht.
Weiterhin hat das Gläubigerausschussmitglied einen Anspruch auf Festsetzung der auf die Vergütung und die Auslagen zu zahlenden Umsatzsteuer nach § 18 Absatz 2 i.V.m. § 7 InsVV, soweit diese im Einzelfall anfällt. In vorliegendem Fall fiel Umsatzsteuer an.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, sofern der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Sofern dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen, die befristete Erinnerung ebenfalls innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. In Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann eine sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13+15, 64283 Darmstadt eingelegt werden.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 22.08.2026.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 8 IN 119/24 · Friedrich Henkel Feinmechanik KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 119/24
- Wirksam am
- 20.04.2026
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRA 21108
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 10.06.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 17.04.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 8 IN 119/24 · Friedrich Henkel Feinmechanik KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 119/24
- Wirksam am
- 08.05.2024
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRA 21108
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis zum 21.06.2024 (Anmeldefrist);
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:
am Freitag, 19.07.2024, 10:00 Uhr, Einlaß in den Saal: ab 9:30 Uhr, Saal 16-103 (Altbau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K16/Altbau - Zugang über Kaiserstraße 18/Neubau), 63065 Offenbach am Main, eine Gläubigerversammlung (Berichtstermin) zur Beschlussfassung über:
- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO);
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68
InsO);
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Hinterlegung und Anlage von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Die
Gläubigerversammlung kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan
auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in
späteren Terminen ändern (§ 157 InsO);
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
* wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll,
* wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
* wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll;
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder die Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162, 163 InsO).
Hinweis:
- Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Hinsichtlich der Prüfung der angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, Widersprüche gegen angemeldete Forderungen bis zum 12.07.2024 (Stichtag, der dem Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren entspricht) schriftlich bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main einzulegen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Prüfungsergebnisse in der Insolvenztabelle vermerkt.
Im Widerspruch ist jeweils anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der oben genannten Anmeldefrist und dem danach genannten Stichtag liegt, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis:
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der
Zustellungen beauftragt.
WICHTIG:
Gläubiger oder Bevollmächtigte von Gläubigern, die beabsichtigen, zum Berichtstermin am 19.07.2024 zu erscheinen, werden - rein aus organisatorischen Gründen - dringend gebeten, ihre Absicht (im Falle von Bevollmächtigten bitte auch unter Nennung der vertretenen Personen) möglichst spätestens bis zum 09.07.2024 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzuzeigen ! Dies gilt auch für Personen, die durch einen Bevollmächtigten vertreten werden, aber zudem selbst erscheinen wollen, sowie für Begleitpersonen !
Gläubiger oder Bevollmächtigte von Gläubigern werden dringend aufgefordert,
a) einen gültigen Bundespersonalausweis oder einen gültigen Reisepass
b) im Falle des Erscheinens als Bevollmächtigter von Gläubigern
ausreichende Vollmachten im Original für die Akten
zum Termin vorzulegen !
Amtsgericht Offenbach am Main, 08.05.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 119/24 · Friedrich Henkel Feinmechanik KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 119/24
- Wirksam am
- 06.05.2024
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRA 21108
02.05.2024
- Insolvenzgericht -
8 IN 119/24
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Friedrich Henkel Feinmechanik KG, Friedrich-Henkel-Straße 1, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main, HRA 21108),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THEURER & VOS Rechtsanwälte GbR, Friedrichstraße 52, 60323 Frankfurt am Main,
wird heute um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Sebastian Netzel, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/37 0022-0, Fax: 069/37 0022-111.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Der eingesetzte vorläufige Gläubigerausschuss wird beibehalten.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 119/24 · Friedrich Henkel Feinmechanik KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 119/24
- Wirksam am
- 22.02.2024
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRA 21108
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 19.02.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 21108 HRA 21108: Friedrich Henkel Feinmechanik KG, Rodgau, Friedrich-Henkel-Straße, 63110 Rodgau. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Saager, Björn…
HRA 21108 HRA 21108: Friedrich Henkel Feinmechanik KG, Rodgau, Friedrich-Henkel-Straße, 63110 Rodgau. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Huß, Christia…
HRA 21108 HRA 21108: Friedrich Henkel Feinmechanik KG, Rodgau, Friedrich-Henkel-Straße, 63110 Rodgau. Prokura erloschen: Funk, Wolfgang, Obertshausen.
HRA 21108 HRA 21108: Friedrich Henkel Feinmechanik KG, Rodgau, Friedrich-Henkel-Straße, 63110 Rodgau. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Stork, Roland…
HRA 21108 HRA 21108:Friedrich Henkel Feinmechanik KG, Rodgau, Friedrich-Henkel-Straße, 63110 Rodgau.Prokura erloschen: Kohls, Karl-Heinz, Rodgau.
HRA 21108 Friedrich Henkel Feinmechanik KG, Rodgau, Friedrich-Henkel-Straße, 63110 Rodgau. Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Friedrich-Henkel-Straße, 63110 Rodgau. Prokura erlos…
HRA 21108 Friedrich Henkel Feinmechanik KG, Rodgau (Friedrich-Henkel-Straße, 63110 Rodgau). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Henkel, Friedrich Wilhelm, Rodgau, *XX.XX.XXXX. Eingetreten als Persön…
HRA 21108 Friedrich Henkel Feinmechanik KG, Rodgau (Friedrich-Henkel-Straße, 63110 Rodgau). Eingetreten als Persönlich haftende Gesellschafterin: Friedrich Henkel Feinmechanik Verwaltungsgesellschaft mbH, Rodgau (Amts…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.