HRA 1426
Friedewald Holzverarbeitung e.K., Inhaber: Heinrich Friedrich Friedewald
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Prangelweg 8, 35104 LichtenfelsGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Lichtenfels-Neukirchen
- Rechtsform
- eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
- Letzte Eintragung
- 07.12.2015
- Datenstand
- 2026-05-08
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Heinrich Friedrich Friedewald
Lichtenfels-Neukirchen
Allgemeine Vertretungsregelung
- Der Inhaber handelt allein.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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CD
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VÖ
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Veröffentlichungen
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SI
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Registerinformationen
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Bekanntmachungen und Ereignisse
HRA 1426 Friedewald Holzverarbeitung e.K., Inhaber: Heinrich Friedrich Friedewald, Lichtenfels-Neukirchen (Prangelweg 8, 35104 Lichtenfels, Industrielle Holzverarbeitung, insbesondere die industrielle Herstellung von…
Friedewald Holzverarbeitung e.K., Inhaber: Heinrich Friedrich Friedewald, Lichtenfels-Neukirchen (Prangelweg 8, 35104 Lichtenfels, Industrielle Holzverarbeitung, insbesondere die industrielle Herstellung von Produkten aus Holz.). Einzelkaufmann. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Friedewald, Heinrich Friedrich, Schreinermeister, Lichtenfels-Neukirchen. Der Inhaber hat das Vermögen der Friedewald Holzverarbeitungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Lichtenfels-Neukirchen (Amtsgericht Korbach, HRB 340) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 4.1.2006 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag als Ganzes übernommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.