HRA 1426

Friedewald Holzverarbeitung e.K., Inhaber: Heinrich Friedrich Friedewald

Amtsgericht Korbach · Hessen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Prangelweg 8, 35104 Lichtenfels

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Lichtenfels-Neukirchen
Rechtsform
eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
Letzte Eintragung
07.12.2015
Datenstand
2026-05-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Inhaber(in)

Heinrich Friedrich Friedewald

Lichtenfels-Neukirchen

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Der Inhaber handelt allein.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-05-11

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 1426 Friedewald Holzverarbeitung e.K., Inhaber: Heinrich Friedrich Friedewald, Lichtenfels-Neukirchen (Prangelweg 8, 35104 Lichtenfels, Industrielle Holzverarbeitung, insbesondere die industrielle Herstellung von…
Friedewald Holzverarbeitung e.K., Inhaber: Heinrich Friedrich Friedewald, Lichtenfels-Neukirchen (Prangelweg 8, 35104 Lichtenfels, Industrielle Holzverarbeitung, insbesondere die industrielle Herstellung von Produkten aus Holz.). Einzelkaufmann. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Friedewald, Heinrich Friedrich, Schreinermeister, Lichtenfels-Neukirchen. Der Inhaber hat das Vermögen der Friedewald Holzverarbeitungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Lichtenfels-Neukirchen (Amtsgericht Korbach, HRB 340) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 4.1.2006 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag als Ganzes übernommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.