HRB 31659

Friedatrans Verwaltungsgesellschaft mbH

Amtsgericht Leipzig · Sachsen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Zwenkau

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Registerdaten

Sitz
Zwenkau
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. Friedatrans Verwaltungsgesellschaft mbH Schkeuditz

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 405 IN 636/23 · Friedatrans Verwaltungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 636/23
Wirksam am
13.07.2026
Registerbezug
Leipzig, HRB 31659
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 636/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friedatrans Verwaltungsgesellschaft mbH, Zur Harth 2, 04442 Zwenkau, Amtsgericht Leipzig , HRB 31659
vertreten durch den Geschäftsführer Gernoth Neumann

- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 08.07.2026 gemäß § 211 InsO nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 405 IN 636/23 · Friedatrans Verwaltungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 636/23
Wirksam am
20.01.2026
Registerbezug
Leipzig, HRB 31659
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 636/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friedatrans Verwaltungsgesellschaft mbH, Zur Harth 2, 04442 Zwenkau, Amtsgericht Leipzig , HRB 31659
vertreten durch den Geschäftsführer Gernoth Neumann

- wurde die Vergütung der Insolvenzverwalterin am 16.01.2026 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 405 IN 636/23 · Friedatrans Verwaltungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 636/23
Wirksam am
07.02.2025
Registerbezug
Leipzig, HRB 31659
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 636/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friedatrans Verwaltungsgesellschaft mbH, Zur Harth 2, 04442 Zwenkau, Amtsgericht Leipzig , HRB 31659
vertreten durch den Geschäftsführer Gernoth Neumann

- hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht am 05.02.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.

Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.

- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen die Insolvenzverwalterin aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei der Insolvenzverwalterin

Rechtsanwältin Jacqueline Jakubik, Ferdinand-Lassalle-Straße 11, 04109 Leipzig, Email geschäftlich: Jakubik@tiefenbacher.de, Telefon geschäftlich: 0341 99 38 77 0, Telefax: 0341 99 38 77 20, Telefon mobil: 0160 28 64 46 2

schriftlich geltend zu machen.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 405 IN 636/23 · Friedatrans Verwaltungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 636/23
Wirksam am
13.06.2024
Registerbezug
Leipzig, HRB 31659
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 636/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friedatrans Verwaltungsgesellschaft mbH, Zur Harth 2, 04442 Zwenkau, Amtsgericht Leipzig , HRB 31659
vertreten durch den Geschäftsführer Gernoth Neumann

- wurde das schriftliche Verfahren angeordnet.

Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über den Antrag der Insolvenzverwalterin auf Zustimmung der Gläubigerversammlung zu dem mit Nicole Möbius geschlossenen Vergleichs zur Abgeltung geltend gemachter Ansprüche sind schriftlich bis zum 28.06.2024 beim

Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

unter Angabe des Aktenzeichens einzureichen.

Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn keine abweichenden schriftlichen Anträge und Stellungnahmen eingehen.

Der Beschluss vom 13.06.2024 und der Antrag des Insolvenzverwalters liegen auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 405 IN 636/23 · Friedatrans Verwaltungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 636/23
Wirksam am
30.05.2023
Registerbezug
Leipzig, HRB 31659
Amtsgericht Leipzig - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 405 IN 636/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friedatrans Verwaltungsgesellschaft mbH, Zur Harth 2, 04442 Zwenkau, Amtsgericht Leipzig , HRB 31659
vertreten durch den Geschäftsführer Gernoth Neumann

- wurde am 26.05.2023 um 12:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalterin ist:

Rechtsanwältin Jacqueline Jakubik, Ferdinand-Lassalle-Straße 11, 04109 Leipzig, Email geschäftlich: Jakubik@tiefenbacher.de Telefon geschäftlich: 0341 99 38 77 0 Telefax: 0341 99 38 77 20

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 10.07.2023 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch die Insolvenzverwalterin, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 10.08.2023 beim Amtsgericht Leipzig, 04275 Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 31659 HRB 31659: Friedatrans Verwaltungsgesellschaft mbH, Schkeuditz, Westringstraße 175, 04435 Schkeuditz OT Dölzig. Die Gesellschafterversammlung vom 23.06.2021 hat die Änderung des § 1 (Sitz) des Gesellschaftsv…
HRB 31659: Friedatrans Verwaltungsgesellschaft mbH, Schkeuditz, Westringstraße 175, 04435 Schkeuditz OT Dölzig. Die Gesellschafterversammlung vom 23.06.2021 hat die Änderung des § 1 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Zwenkau. Geschäftsanschrift: Zur Harth 2, 04442 Zwenkau.
Veränderungen
HRB 31659 HRB 31659: Friedatrans Verwaltungsgesellschaft mbH, Schkeuditz, Döbichauer Straße 1-3, 04435 Schkeuditz OT Dölzig. Änderung der Geschäftsanschrift: Westringstraße 175, 04435 Schkeuditz OT Dölzig. Ausgeschied…
HRB 31659: Friedatrans Verwaltungsgesellschaft mbH, Schkeuditz, Döbichauer Straße 1-3, 04435 Schkeuditz OT Dölzig. Änderung der Geschäftsanschrift: Westringstraße 175, 04435 Schkeuditz OT Dölzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Möbius, Nicole, Leipzig, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Neumann, Gernoth, Markranstädt OT Seebenisch, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 31659 HRB 31659: Friedatrans Verwaltungsgesellschaft mbH, Schkeuditz, Döbichauer Straße 1-3, 04435 Schkeuditz OT Dölzig. Familienname geändert (zuvor: "Neumann"): Geschäftsführer: Möbius, Nicole, Leipzig, *XX.XX.X…
HRB 31659: Friedatrans Verwaltungsgesellschaft mbH, Schkeuditz, Döbichauer Straße 1-3, 04435 Schkeuditz OT Dölzig. Familienname geändert (zuvor: "Neumann"): Geschäftsführer: Möbius, Nicole, Leipzig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 31659 HRB 31659: Friedatrans Verwaltungsgesellschaft mbH, Schkeuditz, Döbichauer Straße 1-3, 04435 Schkeuditz OT Dölzig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.07.2015. Geschäftsanschri…
HRB 31659: Friedatrans Verwaltungsgesellschaft mbH, Schkeuditz, Döbichauer Straße 1-3, 04435 Schkeuditz OT Dölzig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.07.2015. Geschäftsanschrift: Döbichauer Straße 1-3, 04435 Schkeuditz OT Dölzig. Gegenstand des Unternehmens: Beteiligung an Handelsgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere an der Friedatrans GmbH & Co. KG. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Neumann, Nicole, Leipzig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.