HRA 17453

Friedatrans GmbH & Co. KG

Amtsgericht Leipzig · Sachsen

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Zwenkau

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Registerdaten

Sitz
Zwenkau
Datenstand
2024-12-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-24

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Friedatrans GmbH & Co. KG Schkeuditz

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 403 IN 408/23 · Friedatrans GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
403 IN 408/23
Wirksam am
04.04.2023
Registerbezug
Leipzig, HRA 17453
Amtsgericht Leipzig - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 403 IN 408/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Friedatrans GmbH & Co. KG
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin
Friedatrans Verwaltungsgesellschaft mbH
Zur Harth 2, 04442 Zwenkau
vertreten durch den Geschäftsführer Gernoth Neumann
(Amtsgericht Leipzig HRA 17453)

wird heute, am 01.04.2023, um 10.45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet, da die Schuldnerin zahlungsunfähig und überschuldet ist.

Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:

Rechtsanwältin Jacqueline Jakubik, Ferdinand-Lassalle-Straße 11, 04109 Leipzig.

Tel. 0341 99 38 77 0, Fax 0341 99 38 77 20, email Jakubik@tiefenbacher.de

Forderungen sind bei der Insolvenzverwalterin schriftlich zweifach bis zum 25.04.2023 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an die Insolvenzverwalterin schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstanden Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur an die Insolvenzverwalterin leisten.
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Termin der Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über
- die Beibehaltung der bisherigen Insolvenzverwalterin oder die Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin oder eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
- die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO
- den Fortgang des Verfahrens, insbesondere die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, zur Rechnungslegung der Insolvenzverwalterin gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände gemäß § 149 InsO
- die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
- die Beauftragung eines Insolvenzplans gemäß § 218 InsO
- einen Antrag auf Anordnung oder auf Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO
und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf:
Dienstag, den 23.05.2023, 10.00 Uhr
(Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, Saal 056).
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, die für das Insolvenzverfahren von besonderer Bedeutung sind, ge-mäß § 160 Abs.1 S.3 InsO als erteilt.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Vom Gericht veröffentlichte personenbezogene Daten aus dem Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach der Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (nachfolgend als Beschwerde bezeichnet) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insol-venzbekanntmachungen.de erfolgen. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs gilt die Zustellung drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt die Zustellung zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als bewirkt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss - mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein
und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen oder - von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 ZPO abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierüber können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-eu-ropa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 17453 HRA 17453: Friedatrans GmbH & Co. KG, Schkeuditz, Westringstraße 175, 04435 Schkeuditz OT Dölzig. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Zwenkau. Änderung der Geschäftsanschrift: Zur Harth 2, 04442 Zwenkau. Sitz ver…
HRA 17453: Friedatrans GmbH & Co. KG, Schkeuditz, Westringstraße 175, 04435 Schkeuditz OT Dölzig. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Zwenkau. Änderung der Geschäftsanschrift: Zur Harth 2, 04442 Zwenkau. Sitz verlegt, von Amts wegen berichtigend eingetragen: Persönlich haftender Gesellschafter: Friedatrans Verwaltungsgesellschaft mbH, Zwenkau (Amtsgericht Leipzig HRB 31659).
Veränderungen
HRA 17453 HRA 17453: Friedatrans GmbH & Co. KG, Schkeuditz, Döbichauer Straße 1-3, 04435 Schkeuditz OT Dölzig. Änderung der Geschäftsanschrift: Westringstraße 175, 04435 Schkeuditz OT Dölzig.
HRA 17453: Friedatrans GmbH & Co. KG, Schkeuditz, Döbichauer Straße 1-3, 04435 Schkeuditz OT Dölzig. Änderung der Geschäftsanschrift: Westringstraße 175, 04435 Schkeuditz OT Dölzig.
Neueintragungen
HRA 17453 HRA 17453: Friedatrans GmbH & Co. KG, Schkeuditz, Döbichauer Straße 1-3, 04435 Schkeuditz OT Dölzig. (Gegenstand: Durchführung und Vermittlung von Transportleistungen sowie die Vermietung von Fahrzeugen.). K…
HRA 17453: Friedatrans GmbH & Co. KG, Schkeuditz, Döbichauer Straße 1-3, 04435 Schkeuditz OT Dölzig. (Gegenstand: Durchführung und Vermittlung von Transportleistungen sowie die Vermietung von Fahrzeugen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Döbichauer Straße 1-3, 04435 Schkeuditz OT Dölzig. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Friedatrans Verwaltungsgesellschaft mbH, Schkeuditz (Amtsgericht Leipzig HRB 31659). Entstanden durch Umwandlung der Friedatrans Kühltransporte GmbH, mit dem Sitz in Markranstädt (Amtsgericht Leipzig HRB 29537).Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.