HRA 3730

Frick GmbH & Co. KG

Amtsgericht Gießen · Hessen

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Schlitzer Straße 9-11, 36323 Grebenau

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Grebenau
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
23.05.2024
Datenstand
2025-10-30
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Kommanditist(in)

FRICK Deutschland GmbH

Grebenau

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Frick Verwaltungs-GmbH

Grebenau

mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-30

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registerinformationen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 18/26 · Frick GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 18/26
Wirksam am
26.05.2026
Registerbezug
Gießen, HRA 3730
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 18/26 :

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Frick GmbH & Co. KG, Fertigung und Verkauf von Häusern, Immobilien und Verkauf von Einrichtungsgegenständen, Schlitzer Straße 9-11, 36323 Grebenau (AG Gießen , HRA 3730),
vertreten durch:
1. Frick Verwaltungs-GmbH, Schlitzer-Straße 9-11, 36323 Grebenau, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Marco Rühl, (Geschäftsführer),
1.2. Dr. Renate Kreutz, (Geschäftsführerin),
1.3. Pierre Jöckel, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Alexander Vey, Sperlichstraße 10, 48151 Münster,

ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt worden auf Mittwoch, 24.06.2026, 09:45 Uhr, Saal 107, 1. OG, Gebäude A, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen

Tagesordnung:

Beschlussfassung nach § 160 InsO (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen) hinsichtlich der Veräußerung der Betriebs- und Geschäftsausstattung, eines Fertighauselementes, des Warenbestandes sowie des Kundenstamms pp. an die Ziesing und Schmidt GbR für einen Kaufpreis in Höhe von insgesamt 279.650,00 EUR gemäß den Ausführungen im Vertragsentwurf vom 24.03.2026, Bl. 438 ff. der Gerichtsakte

Das zuvor angeordnete schriftliche Verfahren wird hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO aufgehoben, § 5 Abs. 2 InsO.

Hinweis:
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO)

Amtsgericht Gießen, 26.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6 IN 18/26 · Frick GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 18/26
Wirksam am
02.03.2026
Registerbezug
Gießen, HRA 3730
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 18/26 :

Über das Vermögen der

Frick GmbH & Co. KG, Fertigung und Verkauf von Häusern, Immobilien und Verkauf von Einrichtungsgegenständen, Schlitzer Straße 9-11, 36323 Grebenau (AG Gießen , HRA 3730), vertr. d.: 1. Frick Verwaltungs-GmbH, Schlitzer-Straße 9-11, 36323 Grebenau, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Marco Rühl, (Geschäftsführer), 1.2. Dr. Renate Kreutz, (Geschäftsführerin), 1.3. Pierre Jöckel, (Geschäftsführer),

ist am 01.03.2026 um 09:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser, c/o Lieser Rechtsanwälte, Bismarckstraße 14, 35037 Marburg, Tel.: 06421 3505010, E-Mail: marburg@lieser-rechtsanwaelte.de .

Insolvenzforderungen sind bis zum 22.04.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 S. 1 InsO.
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 13.05.2026. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie folgende Anträge müssen bis zu diesem Termin schriftlich bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein:
- Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)

Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig bzw. werden bis zum Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Gießen, den 02.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 18/26 · Frick GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 18/26
Wirksam am
29.01.2026
Registerbezug
Gießen, HRA 3730
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 18/26 :

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der

Frick GmbH & Co. KG, Schlitzer Straße 9-11, 36323 Grebenau (AG Gießen , HRA 3730),
vertreten durch:
1. Frick Verwaltungs-GmbH, Schlitzer-Straße 9-11, 36323 Grebenau, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Marco Rühl, (Geschäftsführer),
1.2. Dr. Renate Kreutz, (Geschäftsführerin),
1.3. Pierre Jöckel, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Alexander Vey, Sperlichstraße 10, 48151 Münster,

ist am 29.01.2026 um 10:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser, c/o Lieser Rechtsanwälte, Bismarckstraße 14, 35037 Marburg, Tel.: 06421 3505010, E-Mail: marburg@lieser-rechtsanwaelte.de bestellt worden.

Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der Antragstellerin wurde verboten, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Forderungen einzuziehen, sie abzutreten oder auf andere Weise darüber zu verfügen oder Anlage-, Umlauf- oder sonstiges Eigentum zu veräußern, verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegt weiterhin der Antragstellerin; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters (Zustimmungsvorbehalt).

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegen zu nehmen Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt - soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Gießen, 29.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 3730 Frick GmbH & Co. KG, Grebenau (Schlitzer Straße 9-11, 36323 Grebenau, Die Fertigung und der Verkauf von Häusern, sowie der Verkauf von Immobilien und Hauseinrichtungsgegenständen.). Kommanditgesellschaft. Al…
Frick GmbH & Co. KG, Grebenau (Schlitzer Straße 9-11, 36323 Grebenau, Die Fertigung und der Verkauf von Häusern, sowie der Verkauf von Immobilien und Hauseinrichtungsgegenständen.). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: Frick Verwaltungs-GmbH, Grebenau (Gießen HRB 6409), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Frick Gmbh mit dem Sitz in Grebenau (Amtsgericht Gießen, HRB 5084).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.