VR 431042

Freudenberg Help e.V.

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Weinheim

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Registerdaten

Sitz
Weinheim
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Letzte Eintragung
08.04.2024
Datenstand
2025-09-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Cornelia Nett

Essenheim

Vorstand

Esther Loidl

Heidelberg

Vorstand

Karin Overbeck

Weinheim

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der Vorsitzende und zwei stellvertretende Vorsitzende, jeweils mit Einzelvertretungsberechtigung.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-19

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-20 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-09-19 Registerinformationen ansehen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 431042 VR 431042: Freudenberg Help e.V., Weinheim ( Weinheim). Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rech…
VR 431042: Freudenberg Help e.V., Weinheim ( Weinheim). Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.12.2020 der Verein "Freudenberg Help India e.V.", Weinheim (Amtsgericht Mannheim VR 431001) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.