HRB 8835
freshRENT logistics + facilitymanagement GmbH
aktuell 15 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Nickerner Weg 8, 01257 DresdenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Dresden
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 15.12.2011
- Datenstand
- 2025-10-10
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
freshRENT+logistics Zweigniederlassung der BAUMANN LOGISTIC DRESDEN GMBH
Dresden
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
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Nickerner Kranverleih Verwertungsgesellschaft mbH
HRB 4718 · Amtsgericht Dresden
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- BAUMANN LOGISTIC DRESDEN GmbH Dresden
Gegenstand des Unternehmens
Beratung und Hilfe in Fragen der Logistik und Entwicklung logistischer Systeme; Spedition im Sinne der §§ 407 ff HGB; Vermietung und Verpachtung von im Besitz des Unternehmens befindlichen Gewerbeflächen und -räumen. Betreiben einer Gaststätte. Fahrzeugreparaturen aller Art, Fahrzeughandel und Vermietung.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 541 IN 2192/09 · freshRENT logistics + facilitymanagement GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 541 IN 2192/09
- Wirksam am
- 11.03.2026
- Registerbezug
- Dresden, HRB 8835
Aktenzeichen: 541 IN 2192/09
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der freshRENT logistics + facilitymanagement GmbH, Nickerner Weg 8, 01257 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 8835
vertreten durch die Vertreterin Veronika Rowe
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 27.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten
aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 541 IN 2192/09 · freshRENT logistics + facilitymanagement GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 541 IN 2192/09
- Wirksam am
- 10.11.2025
- Registerbezug
- Dresden, HRB 8835
Aktenzeichen: 541 IN 2192/09
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der freshRENT logistics + facilitymanagement GmbH, Nickerner Weg 8, 01257 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 8835
vertreten durch die Vertreterin Veronika Rowe
ergeht am 10.11.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Der Vornahme der Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter wird gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt.
2. Es wird für den Schlusstermin gemäß § 197 InsO das schriftliche Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 InsO angeordnet.
3. Im Rahmen des schriftlichen Schlusstermins erhalten die Beteiligten Gelegenheit, bis zum
11.12.2025
zu folgenden Punkten schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen:
|Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
|Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
|Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse.
Bei der Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 1.338.655,02 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 478.232,96 EUR zur Verfügung.
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung und das Verteilungsverzeichnis können von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 541 IN 2192/09 · freshRENT logistics + facilitymanagement GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 541 IN 2192/09
- Wirksam am
- 18.09.2025
- Registerbezug
- Dresden, HRB 8835
Aktenzeichen: 541 IN 2192/09
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der freshRENT logistics + facilitymanagement GmbH, Nickerner Weg 8, 01257 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 8835
vertreten durch die Vertreterin Veronika Rowe
wird der Insolvenzverwalterin ab 08.03.2016 für die Tätigkeit folgende Vergütung + Auslagen
zzgl. 19% Umsatzsteuer antragsgemäß festgesetzt.
Gründe:
Das Verfahren wurde am 02.11.2009 eröffnet. Am 08.03.2016 wurde Frau Rechtsanwältin Annett Kittner-Treublein zur Insolvenzverwalterin in diesem Verfahren bestellt.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 09.08.2023, zuletzt aktualisiert am 07.08.2025, zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 604.592,04 EUR. Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV.
Die Insolvenzverwalterin beantragt hierzu einen Abschlag. Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 07.08.2025 verwiesen.
Nach § 3 InsVV ist hinter der Regelvergütung zurückzubleiben, wenn die verwalterliche Geschäftsführung dies rechtfertigt. Dieser Fall ist vorliegend gegeben. Der Abschlag wegen der Übernahme des Insolvenzverfahrens am 08.03.2016 ist angemessen und antragsgemäß festzusetzen.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Zusätzlich ist die von der Insolvenzverwalterin zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
oder bei dem
Landgericht Dresden
Lothringer Str. 1
01069 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 541 IN 2192/09 · freshRENT logistics + facilitymanagement GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 541 IN 2192/09
- Wirksam am
- 15.08.2024
- Registerbezug
- Dresden, HRB 8835
Aktenzeichen: 541 IN 2192/09
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der freshRENT logistics + facilitymanagement GmbH, Nickerner Weg 8, 01257 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 8835
vertreten durch die Vertreterin Veronika Rowe
ergeht am 08.08.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 08.11.2024 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 541 IN 2192/09 · freshRENT logistics + facilitymanagement GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 541 IN 2192/09
- Wirksam am
- 23.04.2018
- Registerbezug
- Dresden, HRB 8835
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der freshRENT logistics +
facilitymanagement GmbH, Nickerner Weg 8, 01257 Dresden, Amtsgericht Dresden ,
HRB 8835
vertreten durch die Vertreterin Veronika Rowe
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalter Dr. Christoph Munz für die Zeit
vom 02.11.2009 bis 08.03.2016 am 18.04.2018 festgesetzt.
Die Vergütung wurde in Höhe von 150 % der Regelvergütung bei Zuschlägen in Höhe
von 75 % der Regelvergütung (für Betriebsfortführung und hohe Anzahl von
Forderungsanmeldungen) und Abschlägen in Höhe von 25 % der Regelvergütung (für
vorzeitige Beendigung des Amtes und Tätigkeit eines vorläufigen
Insolvenzverwalters im Eröffnungsverfahren) festgesetzt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt.
Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht
einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw.
Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung
gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument
eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch
das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)
geeignet sein. Es muss
1.
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2.
von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
553 IN 2192/09 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 23.04.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 541 IN 2192/09 · freshRENT logistics + facilitymanagement GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 541 IN 2192/09
- Wirksam am
- 21.03.2017
- Registerbezug
- Dresden, HRB 8835
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der freshRENT logistics +
facilitymanagement GmbH, Nickerner Weg 8, 01257 Dresden, Amtsgericht Dresden ,
HRB 8835
vertreten durch die Vertreterin Veronika Rowe
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
folgende Tagesordnungspunkte:
Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs der Insolvenzverwalterin mit der
Geschäftsführerin der Schuldnerin, Frau Veronika Rowe, sowie den weiteren
Beteiligten, roba GbR und VR Grundbesitz GmbH & Co. KG, wonach diese 74.000,00
EUR auf die durch die Insolvenzverwalterin geltend gemachten Forderungen auf
Darlehensrückführung und Geschäftsführerhaftung zahlen
beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Dienstag, 04.04.2017, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
553 IN 2192/09 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 21.03.2017
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 541 IN 2192/09 · freshRENT logistics + facilitymanagement GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 541 IN 2192/09
- Wirksam am
- 08.03.2016
- Registerbezug
- Dresden, HRB 8835
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der freshRENT logistics +
facilitymanagement GmbH, Nickerner Weg 8, 01257 Dresden, Amtsgericht Dresden ,
HRB 8835
vertreten durch die Vertreterin Veronika Rowe
ergeht am 08.03.2016 folgende Entscheidung:
Rechtsanwältin Annett Kittner-Treublien ist an Stelle des bisherigen
Insolvenzverwalters zur neuen Insolvenzverwalterin ernannt worden.
Anträge zur Beschlussfassung über die Beibehaltung der mit hiesigem Beschluss
bestellten Insolvenzverwalterin oder die Wahl eines neuen Insolvenzvewalters
sind bis zum 09.05.2016 beim Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099
Dresden schriftlich einzureichen.
552 IN 2192/09 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 08.03.2016
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 552 IN 2192/09 · freshRENT logistics + facilitymanagement GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 552 IN 2192/09
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Dresden, HRB 8835
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 8835 freshRENT logistics + facilitymanagement GmbH, Dresden, Nickerner Weg 8, 01257 Dresden. Gelöscht nach § 395 FamFG. Von Amts wegen eingetragen: Geschäftsführer: Rowe, Veronika, Dohna OT Burgstädtel, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung 552 IN 2192/09 · freshRENT logistics + facilitymanagement GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 552 IN 2192/09
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Dresden, HRB 8835
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 534 IN 2192/09 · freshRENT logistics + facilitymanagement GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 534 IN 2192/09
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Dresden, HRB 8835
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 534 IN 2192/09 · freshRENT logistics + facilitymanagement GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 534 IN 2192/09
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Dresden, HRB 8835
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 8835 BAUMANN LOGISTIC DRESDEN GmbH, Dresden, Nickerner Weg 8, 01257 Dresden.Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2008 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlos…
HRB 8835 BAUMANN LOGISTIC DRESDEN GmbH, Dresden, (Nickerner Weg 8, 01257 Dresden).Ausgeschieden: Geschäftsführer: Baumann, Helmut, Speditionskaufmann, Karben, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Rowe, Veronika, D…
HRB 8835 BAUMANN LOGISTIC DRESDEN GmbH, Dresden (Nickerner Weg 8, 01257 Dresden). Zweigniederlassung(en) mit abweichender Firma: freshRENT+logistics Zweigniederlassung der BAUMANN LOGISTIC DRESDEN GMBH, 01257 Dresden.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.