VR 2183

Fremdenverkehrsverein Binz/Rügen e.V.

Amtsgericht Stralsund · Mecklenburg-Vorpommern

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Binz

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Registerdaten

Sitz
Binz
Datenstand
2024-12-17
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-17

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Fremdenverkehrsverein Binz e.V. Binz
  2. FVV Fremdenverkehrsverein Binz/Rügen e.V. Binz

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 2183 VR 2183: FVV Fremdenverkehrsverein Binz/Rügen e.V., Binz (Wylichstraße 13, 18609 Binz). Der Verein hat nach Maßgabe des Ausgliederungplanes vom 10.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversam…
VR 2183: FVV Fremdenverkehrsverein Binz/Rügen e.V., Binz (Wylichstraße 13, 18609 Binz). Der Verein hat nach Maßgabe des Ausgliederungplanes vom 10.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlung vom 13.06.2017 Teile seines Vermögens (Bereiche Marketing, Online-Präsentation, Zimmervermittlung, Vermarktung, Vertrieb und Verkauf) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete TGB Tourismus Gesellschaft Binz GmbH & Co. KG mit Sitz in Binz (Amtsgericht Stralsund HRA 20251) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.