VR 220819
Freiwillige Feuerwehr Kühdorf e.V.
aktuell 2 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Kühdorf
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Registerdaten
- Sitz
- Kühdorf
- Rechtsform
- eingetragener Verein (e.V.)
- Letzte Eintragung
- 22.04.2025
- Datenstand
- 2025-09-19
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Gunther Groß
Langenwetzendorf
Allgemeine Vertretungsregelung
- Jeder Liquidator vertritt einzeln.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-12-19 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ
lokal vorhanden
Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum Zeitstrahl
SI
lokal vorhanden
Registerinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-09-19 Registerinformationen ansehenÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
VR 220819 VR 220819: Freiwillige Feuerwehr Kühdorf e.V., Kühdorf (Ortsstraße 4, 07980 Kühdorf).
VR 220819: Freiwillige Feuerwehr Kühdorf e.V., Kühdorf (Ortsstraße 4, 07980 Kühdorf).
VR 220819 VR 220819: Freiwillige Feuerwehr Kühdorf e.V., Kühdorf (Ortsstraße 4, 07980 Kühdorf). Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 141 a FGG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. Die Gesellschaft is…
VR 220819: Freiwillige Feuerwehr Kühdorf e.V., Kühdorf (Ortsstraße 4, 07980 Kühdorf). Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 141 a FGG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. Die Gesellschaft ist wegen unzulässiger Eintragung gemäß § 395 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. Die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen aufgrund § 31 Abs.2 HGB. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit nach § 394 FamFG von Amts wegen zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf drei Monate festgesetzt. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft wegen unzulässiger Eintragung nach § 395 FamFG von Amts wegen zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf einen Monat festgesetzt. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Firma von Amts wegen nach § 31 Abs.2 HGB zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf drei Monate festgesetzt.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.