VR 1068

Freiwillige Feuerwehr Florstadt e.V.

Amtsgericht Friedberg · Hessen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Florstadt

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Registerdaten

Sitz
Florstadt
Datenstand
2025-01-10
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-10

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Freiwillige Feuerwehr Ober-Florstadt Florstadt
  2. Freiwillige Feuerwehr Ober-Florstadt e.V. Florstadt

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 1068 VR 1068: Freiwillige Feuerwehr Ober-Florstadt e.V., Florstadt (Mittelgasse 10, 61197 Florstadt). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.06.2019 sowie de…
VR 1068: Freiwillige Feuerwehr Ober-Florstadt e.V., Florstadt (Mittelgasse 10, 61197 Florstadt). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.11.2019 mit der Freiwillige Feuerwehr Nieder-Florstadt e.V. mit dem Sitz in Florstadt (Amtsgericht Friedberg (Hessen), VR 856) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.