VR 725040
Freies Kulturzentrum Maschinenfabrik Heilbronn e.V.
aktuell 2 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Heilbronn
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Registerdaten
- Sitz
- Heilbronn
- Rechtsform
- eingetragener Verein (e.V.)
- Letzte Eintragung
- 13.04.2021
- Datenstand
- 2025-09-20
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Daniel Hannes Schütt
Schwaigern
Allgemeine Vertretungsregelung
- Der Vorstand besteht aus mindestens einer bis höchsten drei Vorstandsmitglieder. Sie sind jeweils einzelvertretungsbefugt.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-12-21 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ
lokal vorhanden
Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum Zeitstrahl
SI
lokal vorhanden
Registerinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-09-20 Registerinformationen ansehenÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
VR 725040 VR 725040: Freies Kulturzentrum Maschinenfabrik Heilbronn e.V., Heilbronn ( Heilbronn). Der Verein (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung des Teilbereichs Jugendkultur/Popbüro (Abteil…
VR 725040: Freies Kulturzentrum Maschinenfabrik Heilbronn e.V., Heilbronn ( Heilbronn). Der Verein (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung des Teilbereichs Jugendkultur/Popbüro (Abteilung Kultur mit allen Aktiva und Passiva) aus dem Vermögen des Vereins "Stadt- und Kreisjugendring Heilbronn e. V. (SKJR)", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart VR 100442) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 13.11.2020 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 15.12.2020. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
VR 725040 VR 725040: Freies Kulturzentrum Maschinenfabrik Heilbronn e.V., Heilbronn ( Heilbronn). Der Verein (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung des Teilbereichs Jugendkultur/Popbüro (Abteil…
VR 725040: Freies Kulturzentrum Maschinenfabrik Heilbronn e.V., Heilbronn ( Heilbronn). Der Verein (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung des Teilbereichs Jugendkultur/Popbüro (Abteilung Kultur mit allen Aktiva und Passiva) aus dem Vermögen des Vereins "Stadt- und Kreisjugendring Heilbronn e. V. (SKJR)", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart VR 100442) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 13.11.2020 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 15.12.2020. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.