VR 725040

Freies Kulturzentrum Maschinenfabrik Heilbronn e.V.

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Heilbronn

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Registerdaten

Sitz
Heilbronn
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Letzte Eintragung
13.04.2021
Datenstand
2025-09-20
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Daniel Hannes Schütt

Schwaigern

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Der Vorstand besteht aus mindestens einer bis höchsten drei Vorstandsmitglieder. Sie sind jeweils einzelvertretungsbefugt.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-20

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-21 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-09-20 Registerinformationen ansehen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Neueintragungen
VR 725040 VR 725040: Freies Kulturzentrum Maschinenfabrik Heilbronn e.V., Heilbronn ( Heilbronn). Der Verein (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung des Teilbereichs Jugendkultur/Popbüro (Abteil…
VR 725040: Freies Kulturzentrum Maschinenfabrik Heilbronn e.V., Heilbronn ( Heilbronn). Der Verein (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung des Teilbereichs Jugendkultur/Popbüro (Abteilung Kultur mit allen Aktiva und Passiva) aus dem Vermögen des Vereins "Stadt- und Kreisjugendring Heilbronn e. V. (SKJR)", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart VR 100442) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 13.11.2020 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 15.12.2020. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen
VR 725040 VR 725040: Freies Kulturzentrum Maschinenfabrik Heilbronn e.V., Heilbronn ( Heilbronn). Der Verein (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung des Teilbereichs Jugendkultur/Popbüro (Abteil…
VR 725040: Freies Kulturzentrum Maschinenfabrik Heilbronn e.V., Heilbronn ( Heilbronn). Der Verein (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung des Teilbereichs Jugendkultur/Popbüro (Abteilung Kultur mit allen Aktiva und Passiva) aus dem Vermögen des Vereins "Stadt- und Kreisjugendring Heilbronn e. V. (SKJR)", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart VR 100442) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 13.11.2020 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 15.12.2020. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.