VR 1482

Freie Waldorfschule Göttingen e. V.

Amtsgericht Göttingen · Niedersachsen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Göttingen

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Registerdaten

Sitz
Göttingen
Datenstand
2024-12-17
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-17

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Waldorfschul-Förderverein Göttingen e.V. Göttingen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 1482 Waldorfschul-Förderverein Göttingen e.V., Göttingen (Arbecksweg 1, 37077 Göttingen). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.02.2012 sowie der Zustimmung…
Waldorfschul-Förderverein Göttingen e.V., Göttingen (Arbecksweg 1, 37077 Göttingen). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.02.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 21.02.2012 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.02.2012 mit dem Freie Waldorfschule Göttingen e.V. mit Sitz in Göttingen (AG Göttingen VR 1404) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.