HRB 14736

Franzen Industrie- und Gewerbebau GmbH

Amtsgericht Koblenz · Rheinland-Pfalz

aktuell 16 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Kottenheim

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Registerdaten

Sitz
Kottenheim
Datenstand
2025-01-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-01-01

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

16
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 60/18 · Franzen Industrie- und Gewerbebau GmbH · Insolvenzgericht Mayen
Insolvenzgericht
Mayen
Aktenzeichen
7 IN 60/18
Wirksam am
14.11.2022
Registerbezug
Koblenz, HRB 14736
Geschäfts-Nr. 7 IN 60/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Franzen Industrie- und Gewerbebau GmbH, Hausener Str. 47, 56736 Kottenheim (AG Koblenz, HRB 14736),
vertreten durch:
Oliver Nobel, c/o Görg Partnerschaft von Rechtsanwälten mbH, Ulmenstraße 30, 60325 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),

wurde die Vergütung eines Mitglieds des vorläufigen und des endgültigen Gläubigerausschusses festgesetzt.
Es wurden Erhöhungstatbestände geltend gemacht.

Anmerkung zur Veröffentlichung im Internet hinsichtlich der Vergütung:
Gem. § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mayen, Zimmer 217 eingesehen werden.
Die öffentliche Bekanntmachung muss sicherstellen, dass alle Beteiligten auf möglichst einfache Weise auch tatsächlich Kenntnis von dem veröffentlichen Beschluss und seinem Inhalt erhalten können.
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn dieses Gesetz neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.

Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Seit dem 01.01.2018 kann mit den Gerichten elektronisch kommuniziert werden ( § 130a ZPO ).
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Mayen, 11.11.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 14736 HRB 14736: Franzen Industrie- und Gewerbebau GmbH, Kottenheim, Hausener Str. 47, 56736 Kottenheim. Wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind die Prokuren erloschen: Fuchs, Andreas, Wiesbaden, *XX.XX.X…
HRB 14736: Franzen Industrie- und Gewerbebau GmbH, Kottenheim, Hausener Str. 47, 56736 Kottenheim. Wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind die Prokuren erloschen: Fuchs, Andreas, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX; Geiger, Timo, Freudenstadt, *XX.XX.XXXX; Martini, Rolf, Kottenheim, *XX.XX.XXXX; Plättner, Torsten, Neuwied, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 7 IN 60/18 · Franzen Industrie- und Gewerbebau GmbH · Insolvenzgericht Mayen
Insolvenzgericht
Mayen
Aktenzeichen
7 IN 60/18
Wirksam am
04.10.2018
Registerbezug
Koblenz, HRB 14736
Geschäfts-Nr.: 7 IN 60/18.

Über das Vermögen der Franzen Industrie- und Gewerbebau GmbH, Hausener Str. 47,
56736 Kottenheim (AG Koblenz, HRB 14736),

vertreten durch:

Oliver Nobel, Hausener Str. 47, 56736 Kottenheim, (Geschäftsführer), wird am
01.10.2018 um 09:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068
Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261-9114729, E-Mail:
info@lieser-rechtsanwaelte.de.

Insolvenzforderungen und nachrangige Forderungen nach § 39 InsO sind bis zum
19.11.2018 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte
an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem
Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind
an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO)

Berichtstermin am Montag, 03.12.2018, 14:00 Uhr, Saal 110, Amtsgericht, St.
Veit-Straße 38, 56727 Mayen zur Entscheidung über die Beibehaltung oder Neuwahl
des Insolvenzverwalters sowie über die in den §§ 66, 68, 100, 149, 157, 160,
162, 207, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten;

Der Termin dient zur Beschlussfassung über

die Person des Verwalters (§ 57 InsO), die
eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters,

die Einsetzung ( Beibehaltung ) und Besetzung
eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),

Zwischenrechnungslegungen gegenüber der
Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),

eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur
Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu
Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit des Gemeinschuldners (§ 35 II InsO),

die Zustimmung oder Ablehnung zur Fortführung
des Geschäftsbetriebes des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157
I 1 InsO),

die Zustimmung oder Ablehnung zur Stillegung
des Geschäftsbetriebes des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157
I 1 InsO),

eine Beauftragung des Verwalters zur
Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 I 2 InsO),

die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159
InsO),

Veräußerung des Geschäftsbetriebes der
Gemeinschuldnerin in Teilen oder im Ganzen an Dritte (§ 160 InsO) oder an
besonders interessierte Personen (§ 162 InsO)

besonders bedeutsame Rechtshandlungen des
Verwalters (§ 160 InsO); insbesondere die Veräußerung eines unbeweglichen
Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse
erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung
eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO),

Zahlung von Unterhalt an den Gemeinschuldner
aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),

eventuell die in §§ 207, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten.

Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt eine Zustimmung im
Rahmen des § 160 InsO als erteilt.

Prüfungstermin am Montag, 03.12.2018, 14:00 Uhr, Saal 110,

Amtsgericht, St. Veit-Straße 38, 56727 Mayen , eine Gläubigerversammlung, in
der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.

Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem
vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft
werden auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Mayen, St.-Veit-Str. 38,
56727 Mayen, Zimmer 218, zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt ( § 5 Abs. 2 S. 2 InsO ).

Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellung gemäß § 8 Abs.
3 InsO beauftragt.

Praxishinweis:

Die öffentliche Bekanntmachung hat die Aufgabe, der Entscheidung nach außen hin
Geltung zu verschaffen und die Publizitätswirkung auch gegenüber solchen
Personen eintreten zu lassen, an die eine Einzelzustellung nicht erfolgt.

Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn dieses Gesetz neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.

Es wird darauf hingewiesen, dass Beschlüsse und Anordnungen des
Insolvenzgerichts Mayen grundsätzlich über die Veröffentlichung im Internet
unter www.Insolvenzbekanntmachungen.de bekanntgemacht werden. Dies betrifft
etwa die Einberufung weiterer Gläubigerversammlungen, die Bestimmung besonderer
Prüfungstermine und des Schlusstermins sowie der
Vergütungsfestsetzungsbescluss, die Aufhebung des Insolvenzverfahrens.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Entscheidung ist bei Eröffnung auf einen Gläubigerantrag hin, für
den Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Diese ist
innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen,
St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen schriftlich durch Einreichung einer
unterzeichneten Beschwerdeschrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines
jeden Amtsgerichts einzulegen.

Bei Erklärung zu Protokoll eines anderen Amtsgerichts als dem unterfertigten
Gericht kommt es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem
unterfertigten Gericht an.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Seit dem 01.01.2018 kann mit den Gerichten elektronisch kommuniziert werden ( §
130a ZPO ).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss

- mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder

- von der verantwortenden Person signiert und
auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:

- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder

- an das für den Empfang elektronischer
Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)
des Gerichts.

Amtsgericht Mayen, 02.10.2018 .

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 60/18 · Franzen Industrie- und Gewerbebau GmbH · Insolvenzgericht Mayen
Insolvenzgericht
Mayen
Aktenzeichen
7 IN 60/18
Wirksam am
19.07.2018
Registerbezug
Koblenz, HRB 14736
7 IN 60/18: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Franzen
Industrie- und Gewerbebau GmbH, Hausener Str. 47, 56736 Kottenheim (AG Koblenz,
HRB 14736), vertr. d.: Oliver Nobel, Hausener Str. 47, 56736 Kottenheim,
(Geschäftsführer), ist am 19.07.2018 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Lieser,
Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261-9114729,
E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen,
St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Mayen, 19.07.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 14736 HRB 14736: Franzen Industrie- und Gewerbebau GmbH, Kottenheim, Hausener Str. 47, 56736 Kottenheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Bernd, Kneib; Franzen, Michael, Kottenheim, *XX.XX.XXXX. Gewählt als Geschäftsfü…
HRB 14736: Franzen Industrie- und Gewerbebau GmbH, Kottenheim, Hausener Str. 47, 56736 Kottenheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Bernd, Kneib; Franzen, Michael, Kottenheim, *XX.XX.XXXX. Gewählt als Geschäftsführer: Nobel, Oliver, Haan, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 14736 HRB 14736: Franzen Industrie- und Gewerbebau GmbH, Kottenheim, Hausener Str. 47, 56736 Kottenheim. Einzelprokura: Geiger, Timo, Freudenstadt, *XX.XX.XXXX.
HRB 14736: Franzen Industrie- und Gewerbebau GmbH, Kottenheim, Hausener Str. 47, 56736 Kottenheim. Einzelprokura: Geiger, Timo, Freudenstadt, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 14736 HRB 14736: Franzen Industrie- und Gewerbebau GmbH, Kottenheim, Hausener Str. 47, 56736 Kottenheim. Prokura erloschen: Nixdorff, Bernd, Essen, *XX.XX.XXXX.
HRB 14736: Franzen Industrie- und Gewerbebau GmbH, Kottenheim, Hausener Str. 47, 56736 Kottenheim. Prokura erloschen: Nixdorff, Bernd, Essen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 14736 HRB 14736: Franzen Industrie- und Gewerbebau GmbH, Kottenheim, Hausener Str. 47, 56736 Kottenheim. Einzelprokura: Fuchs, Andreas, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX.
HRB 14736: Franzen Industrie- und Gewerbebau GmbH, Kottenheim, Hausener Str. 47, 56736 Kottenheim. Einzelprokura: Fuchs, Andreas, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 14736 HRB 14736: Franzen Industrie- und Gewerbebau GmbH, Kottenheim, Hausener Str. 47, 56736 Kottenheim. Einzelprokura: Martini, Rolf, Kottenheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 14736: Franzen Industrie- und Gewerbebau GmbH, Kottenheim, Hausener Str. 47, 56736 Kottenheim. Einzelprokura: Martini, Rolf, Kottenheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 14736 HRB 14736:Franzen Industrie- und Gewerbebau GmbH, Kottenheim, Hausener Str. 47, 56736 Kottenheim.Einzelprokura: Plättner, Torsten, Neuwied, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Joachim, Haas, Mainz, *XX.XX.XXXX.
HRB 14736:Franzen Industrie- und Gewerbebau GmbH, Kottenheim, Hausener Str. 47, 56736 Kottenheim.Einzelprokura: Plättner, Torsten, Neuwied, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Joachim, Haas, Mainz, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 14736 Franzen Industrie- und Gewerbebau GmbH, Kottenheim, Hausener Str. 47, 56736 Kottenheim. Der mit der FRANZEN Holding GmbH & Co. KG in Kottenheim (Amtsgericht Koblenz HRA 12732) am 02.11.2009 abgeschlossene Be…
Franzen Industrie- und Gewerbebau GmbH, Kottenheim, Hausener Str. 47, 56736 Kottenheim. Der mit der FRANZEN Holding GmbH & Co. KG in Kottenheim (Amtsgericht Koblenz HRA 12732) am 02.11.2009 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 17.12.2013 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2013 hat der Änderung zugestimmt.
Berichtigungen
HRB 14736 Franzen Industrie- und Gewerbebau GmbH, Kottenheim, Hausener Str. 47, 56736 Kottenheim.
Franzen Industrie- und Gewerbebau GmbH, Kottenheim, Hausener Str. 47, 56736 Kottenheim.
Veränderungen
HRB 14736 Franzen Industrie- und Gewerbebau GmbH, Kottenheim, Hausener Str. 47, 56736 Kottenheim. Prokura erloschen: Welter, Horst, Neuss, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Nixdorff, Bernd, Essen, *XX.XX.XXXX.
Franzen Industrie- und Gewerbebau GmbH, Kottenheim, Hausener Str. 47, 56736 Kottenheim. Prokura erloschen: Welter, Horst, Neuss, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Nixdorff, Bernd, Essen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 14736 Franzen Industrie- und Gewerbebau GmbH, Kottenheim, Hausener Str. 47, 56736 Kottenheim. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen erteilt an: Joachim, Haas, Mainz, *XX.…
Franzen Industrie- und Gewerbebau GmbH, Kottenheim, Hausener Str. 47, 56736 Kottenheim. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen erteilt an: Joachim, Haas, Mainz, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 14736 Franzen Industrie- und Gewerbebau GmbH, Kottenheim, Hausener Str. 47, 56736 Kottenheim. Einzelprokura: Welter, Horst, Neuss, *XX.XX.XXXX.
Franzen Industrie- und Gewerbebau GmbH, Kottenheim, Hausener Str. 47, 56736 Kottenheim. Einzelprokura: Welter, Horst, Neuss, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 14736 Franzen Industrie- und Gewerbebau GmbH, Kottenheim, Hausener Str. 47, 56736 Kottenheim.Geschäftsanschrift: Hausener Str. 47, 56736 Kottenheim. Mit der FRANZEN Holding GmbH & Co. KG, Kottenheim (AG Koblenz HR…
Franzen Industrie- und Gewerbebau GmbH, Kottenheim, Hausener Str. 47, 56736 Kottenheim.Geschäftsanschrift: Hausener Str. 47, 56736 Kottenheim. Mit der FRANZEN Holding GmbH & Co. KG, Kottenheim (AG Koblenz HRA 12732) als herrschendem Unternehmen ist am 02.11.2009 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 02.11.2009 zugestimmt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.