HRA 12732

FRANZEN HOLDING GmbH & Co. KG

Amtsgericht Koblenz · Rheinland-Pfalz

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Hausener Straße 47, 56736 Kottenheim

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Kottenheim
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
10.10.2018
Datenstand
2025-09-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

FRANZEN Verwaltungs-GmbH

Kottenheim

Kommanditist(in)

GPR Zehnte Verwaltungsgesellschaft mbH

Hamburg

Kommanditist(in)

Michael Franzen

Kottenheim

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 7 IN 57/18 · FRANZEN HOLDING GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Mayen
Insolvenzgericht
Mayen
Aktenzeichen
7 IN 57/18
Wirksam am
27.09.2023
Registerbezug
Koblenz, HRA 12732
Geschäfts-Nr. 7 IN 57/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

FRANZEN HOLDING GmbH & Co. KG, Hausener Str. 47, 56736 Kottenheim (AG Koblenz, HRA 12732),
vertreten durch:
1. FRANZEN Verwaltungs-GmbH, (Gesellschafter),
vertreten durch:
1.1. Oliver Nobel, c/o Görg Partnerschaft von Rechtsanwälten mbH, Ulmenstr. 30, 60325 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung eines Mitgliedes des Gläubigerausschusses wie folgt festgesetzt:

Dem
Gläubigerausschussmitglied Rechtsanwalt Thomas Harbrecht
c/o. Euler Hermes Deutschland NL der Euler Hermes SA, Gasstr. 29, 22761 Hamburg wird

a) seine Vergütung für die Tätigkeit im vorläufigen Gläubigerausschuss wie folgt festgesetzt:

??? € auf die Vergütung
??? € auf die Auslagen
??? € 19 % Umsatzsteuer
-----------------
= ??? € Gesamtbetrag;

b) ein Voschuss auf seine Vergütung als Mitglied des endgültigen Gläubigerausschusses wie folgt bewilligt:
??? € auf die Vergütung
??? € 19 % Umsatzsteuer
-----------------
= ??? € Gesamtvorschussbetrag.

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag in Höhe von ??? € der Insolvenzmasse nach Rechtskraft des Beschlusses zu entnehmen und an das o.g. Gläubigerausschussmitglied auszukehren.

G r ü n d e :

Mit Antrag vom 24.05.2022 wurde von Rechtsanwalt Th. Harbrecht ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung als Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses und als Mitglied des endgültigen Gläubigerausschusses (Vorschuss) gestellt.

Mit hiesigem richterlichen Beschluss vom 24.07.2018 wurde ein vorläufiger Gläubigerausschuss mit o.g. Mitglied eingesetzt.
Mit hiesigem richterlichen Beschluss vom 01.10.2018 wurde ein endgültiger Gläubigerausschuss mit o.g. Mitglied eingesetzt und das Insolvenzverfahren eröffnet.

Der jeweils geltend gemachte Stundensatz von 200 € ist hier angemessen.
Die anzuwendenden Erhöhungskriterien sind im Antrag schlüssig und nachvollziehbar beschrieben.
Die Neufassung der InsVV (=01.01.2021) benennt einen regelmäßigen Stundensatz von bis zu 300 €.

Eine Anhörung ist erfolgt.

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen ergibt sich aus §§ 17, 18 InsVV a.F..
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird vollinhaltlich auf den Antrag vom 24.05.2022 und das weitere Schreiben vom 24.09.2022 verwiesen.

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde bzw. der befristeten Erinnerung angefochten werden. Diese ist/sind jeweils innerhalb
einer Notfrist von 2 Wochen
bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Mayen, 21.09.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 12732 HRA 12732: FRANZEN HOLDING GmbH & Co. KG, Kottenheim, Hausener Straße 47, 56736 Kottenheim. Gemäß § 384 FamFG von Amts wegen eingetragen: Prokura erloschen Plättner, Torsten, Neuwied, *XX.XX.XXXX. Die Gesell…
HRA 12732: FRANZEN HOLDING GmbH & Co. KG, Kottenheim, Hausener Straße 47, 56736 Kottenheim. Gemäß § 384 FamFG von Amts wegen eingetragen: Prokura erloschen Plättner, Torsten, Neuwied, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 57/18 · FRANZEN HOLDING GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Mayen
Insolvenzgericht
Mayen
Aktenzeichen
7 IN 57/18
Wirksam am
04.10.2018
Registerbezug
Koblenz, HRA 12732
Geschäfts-Nr.: 7 IN 57/18.

Über das Vermögen FRANZEN HOLDING GmbH & Co. KG, Hausener Str. 47, 56736
Kottenheim (AG Koblenz, HRA 12732),

vertreten durch die

FRANZEN Verwaltungs-GmbH Gesellschafter),diese vertreten durch Oliver Nobel,
Hausener Str. 47, 56736 Kottenheim(Geschäftsführer,

wird am 01.10.2018 um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068
Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261-9114729, E-Mail:
info@lieser-rechtsanwaelte.de.

Insolvenzforderungen sind bis zum 19.11.2018 bei dem Insolvenzverwalter
schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der
Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen
gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28
InsO)

1. Berichtstermin am Montag, 03.12.2018, 14:30 Uhr, Saal 110, Amtsgericht, St.
Veit-Straße 38, 56727 Mayen eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über

· die Person des Verwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit des Gemeinschuldners (§ 35 II InsO),

· die Zustimmung oder Ablehnung zur Fortführung des Geschäftsbetriebes
des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO),

· die Zustimmung oder Ablehnung zur Stillegung des Geschäftsbetriebes
des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO),

· eine Beauftragung des Verwalters zur Ausarbeitung eines
Insolvenzplanes (§ 157 I 2 InsO),

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· Veräußerung des Geschäftsbetriebes der Gemeinschuldnerin in Teilen
oder im Ganzen an Dritte (§ 160 InsO) oder an besonders interessierte Personen
(§ 162 InsO)

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Verwalters (§ 160 InsO);
insbesondere die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert (§ 160 InsO)

· Zahlung von Unterhalt an den Gemeinschuldner aus der Insolvenzmasse
(§ 100 InsO).

Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt eine Zustimmung im
Rahmen des § 160 InsO als erteilt.

Prüfungstermin am Montag, 03.12.2018, 14:30 Uhr, Saal 110, Amtsgericht, St.
Veit-Straße 38, 56727 Mayen, in dem die angemeldeten Forderungen geprüft
werden.

Amtsgericht Mayen, 02.10.2018 .

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 57/18 · FRANZEN HOLDING GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Mayen
Insolvenzgericht
Mayen
Aktenzeichen
7 IN 57/18
Wirksam am
19.07.2018
Registerbezug
Koblenz, HRA 12732
7 IN 57/18: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FRANZEN
HOLDING GmbH & Co. KG, Hausener Str. 47, 56736 Kottenheim (AG Koblenz, HRA
12732), vertr. d.: 1. FRANZEN Verwaltungs-GmbH, (Gesellschafter), vertr. d.:
1.1. Oliver Nobel, Hausener Str. 47, 56736 Kottenheim, (Geschäftsführer), ist
am 19.07.2018 um 11:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068
Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261-9114729, E-Mail:
info@lieser-rechtsanwaelte.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen,
St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Mayen, 19.07.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 12732 HRA 12732:FRANZEN HOLDING GmbH & Co. KG, Kottenheim, Hausener Straße 47, 56736 Kottenheim.Einzelprokura: Plättner, Torsten, Neuwied, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Dipl. Betriebswirt Haas, Joachim, Hellenha…
HRA 12732:FRANZEN HOLDING GmbH & Co. KG, Kottenheim, Hausener Straße 47, 56736 Kottenheim.Einzelprokura: Plättner, Torsten, Neuwied, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Dipl. Betriebswirt Haas, Joachim, Hellenhahn-Schellenberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 12732 FRANZEN HOLDING GmbH & Co. KG, Kottenheim, Hausener Straße, 56736 Kottenheim. Geschäftsanschrift: Hausener Straße 47, 56736 Kottenheim. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Pr…
FRANZEN HOLDING GmbH & Co. KG, Kottenheim, Hausener Straße, 56736 Kottenheim. Geschäftsanschrift: Hausener Straße 47, 56736 Kottenheim. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dipl. Betriebswirt Haas, Joachim, Hellenhahn-Schellenberg, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.