HRB 1190
Franz Wölfer Elektromaschinenfabrik Osnabrück, Gesellschaft mit beschränkter Haftung
aktuell 27 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Industriestraße 14, 49082 OsnabrückGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Osnabrück
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 08.11.2023
- Datenstand
- 2025-10-06
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Wilhelm Wölfer
Georgsmarienhütte
Gesamtprokura gemeinsam mit einem GeschäftsführerAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Abrufstand 2025-10-06 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Die Herstellung und der Vertrieb von elektrischen Maschinen, Geräten und Anlagen nebst Zubehör.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 27 IN 12/22 (38) · Franz Wölfer Elektromaschinenfabrik Osnabrück Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 27 IN 12/22 (38)
- Wirksam am
- 25.02.2025
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 1190
24.02.2025, Amtsgericht Osnabrück
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 27 IN 12/22 (38) · Franz Wölfer Elektromaschinenfabrik Osnabrück Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 27 IN 12/22 (38)
- Wirksam am
- 09.12.2022
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 1190
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 95 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich Mehrvergütung wg. Betriebsfortführung
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 07.11.2022 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 4.992.852,23 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Es wurden Zuschläge in Höhe von 95 % der Regelvergütung beantragt.
Die Erhöhung wurde u.a. für die Betriebsfortführung, Prüfung der Sanierungsabsichten sowie Maßnahmen zur übertragenden Sanierung, der Insolvenzgeldvorfinanzierung sowie Planung der Kurzarbeit, der durch den Mehraufwand im Zusammenhang mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss sowie der Maßnahmen im Rahmen der Abgrenzung- und Verwertungsvereinbarung (unechter und echter Massekredit) beantragt. Entsprechende Vergleichsberechnungen sind erfolgt.
Um einen Zuschlag zu rechtfertigen muss eine signifikante Abweichung vom Tätigkeitsumfang im Normalverfahren und somit ein Missverhältnis im Vergleich zur Regelvergütung vorliegen. Die Tätigkeit des Insolvenzverwalters muss hierfür im Einzelfall einen überdurchschnittlichen Umfang oder besondere Schwierigkeiten aufgewiesen haben, wobei diese Voraussetzungen nicht kumulativ vorgelegen haben müssen (BGH v. 26.09.2013 - IX ZB 246/11). Auch die Erledigung von Regelaufgaben, die besondere Anforderungen an den Insolvenzverwalter stellen und ihn außergewöhnlich belasten, kann zu einer Erhöhung der Regelvergütung führen (BGH v. 11.10.2007 - IX ZB 234/06). Ob die Voraussetzungen für einen Zuschlag vorliegen und wie hoch dieser zu bemessen ist, muss unter Berücksichtigung aller Umstände im Einzelfall bestimmt werden. Eine Bindung an sog. "Faustregel-Tabellen" besteht nicht (BGH v. 22.03.2007 - IX ZB 201/05). Die Würdigung der Zuschlagsgründe hat durch das Gericht in einer Gesamtschau zu erfolgen. Die einzelnen Zu- und Abschlagstatbestände des § 3 InsVV haben nur beispielhaften Charakter. Darüber hinaus gibt es weitere Umstände, die für die Bemessung der Vergütung im Einzelfall Bedeutung gewinnen können. Maßgebend ist, ob die Bearbeitung den Insolvenzverwalter stärker oder schwächer als in entsprechenden Insolvenzverfahren allgemein üblich in Anspruch genommen hat, also der real gestiegene oder gefallene Arbeitsaufwand.
Die Regelungsstruktur des § 3 Abs. 1 InsVV geht dahin, dass zwischen Zuschlagstatbeständen unterschieden wird, die die Masse regelmäßig mehren (Buchst. a und b), und solchen, wo dies nicht der Fall ist (Buchst. d und e). Der Regelfall unter Buchst. c betrifft den Degressionsausgleich in Fällen, in denen durch die Tätigkeit des Verwalters die Masse gemehrt wurde, aber der erhebliche Arbeitsaufwand durch die geringe Steigerung der Regelvergütung bei hoher Masse nicht ausreichend vergütet wird. Aus Buchst. a, b und c lässt sich das allgemeine Regelungsmodell ableiten, dass in Fällen, in denen eine Tätigkeit die Masse und damit schon die Regelvergütung erhöht, die Gewährung und die Höhe eines Zuschlags davon abhängt, dass die bewirkte Erhöhung der Regelvergütung keine angemessene Vergütung der Tätigkeit darstellt.
Es ist deshalb, bezogen auf den einzelnen in Betracht zu ziehenden Zuschlagstatbestand zu prüfen, ob trotz der Erhöhung der Regelvergütung ein (Ausgleichs-)Zuschlag zu gewähren ist, weil sich die Vergütung ohne Masseerhöhung bei angemessenem Zuschlag stärker erhöht hätte.
Für die Geschäftsführung, die den Verwalter stärker als in entsprechenden Insolvenzverfahren allgemein üblich in Anspruch genommen hat, ist ein Zuschlag festzusetzen, wenn durch diese Tätigkeit die Masse nicht entsprechend größer geworden ist.
Dies ist entsprechend vorgetragen worden. Es wird ein Zuschlag in Höhe von 35 % gewährt.
Das Vorhandensein eines vorläufigen Gläubigerausschusses führt in der Regel zu zeitlichen Inanspruchnahmen des Insolvenzverwalters. Kann ein Insolvenzverwalter konkret darlegen, dass ihm aus der Zusammenarbeit mit dem Gläubigerausschuss, aus der Anzahl der von ihm wahrzunehmenden Sitzungen, der Dienstleistungen für die Gläubigerausschussmitglieder (Protokollierungen,...) nicht nur Entlastungen, sondern nachvollziehbar erhebliche Belastungen entstanden sind, ist dies durch einen angemessenen Zuschlag - in diesem Falle 10 %- zu berücksichtigen.
Eine übertragendes Sanierung ist in der Regel mit erheblichen, zusätzlichen Belastungen des Insolvenzverwalters verbunden, welche einen Zuschlag (in diesem Fall 25 %) rechtfertigen. Der Insolvenzverwalter musste vielfältige Gespräche führen und erhebliche Überzeugungsarbeit leisten, um letztendlich die Absicherung von rund 70 Arbeitsplätzen zu erreichen.
Für die Insolvenzgeldvorfinanzierung sowie Planung der Kurzarbeit wird ein Zuschlag in Höhe von 10 % gewährt. Für die Abgrenzungs- und Verwertungsvereinbarung ein Zuschlag in Höhe von 15 %.
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Umstände erscheint ein Zuschlag in Höhe von insgesamt 95 % als angemessen und ausreichend. Einwendungen wurden innerhalb der Anhörungsfrist nicht erhoben.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Osnabrück, 08.12.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 27 IN 12/22 (38) · Franz Wölfer Elektromaschinenfabrik Osnabrück Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 27 IN 12/22 (38)
- Wirksam am
- 17.11.2022
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 1190
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom beantragte das Gläubigerausschussmitglied Carsten Tonn die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 150,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Osnabrück, 15.11.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 27 IN 12/22 (38) · Franz Wölfer Elektromaschinenfabrik Osnabrück Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 27 IN 12/22 (38)
- Wirksam am
- 15.11.2022
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 1190
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Osnabrück, 14.11.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Eröffnung des Verfahrens 27 IN 12/22 (38) · Franz Wölfer Elektromaschinenfabrik Osnabrück Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 27 IN 12/22 (38)
- Wirksam am
- 01.08.2022
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 1190
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Stefan Meyer, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Niedersachsenstr. 11a, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541/357447-0, Fax: 0541/35744711, E-Mail: osnabrueck@pluta.net, Internet: www.pluta.net.
Am heutigen Tage ist folgender weiterer Beschluss ergangen:
Der Eröffnungsbeschluss vom 01.08.2022 wird gem. § 4 InsO, § 319 ZPO wegen offensichtlicher Unrichtigkeit dahingehend berichtigt:
Rechtsanwalt Meyer wird nicht als vorläufiger Insolvenzverwalter sondern als Insolvenzverwalter bestellt.
Gründe:
Die Berichtigung erfolgt wegen offensichtlicher Unrichtigkeit auf Hinweis des Insolvenzverwalters.
Amtsgericht Osnabrück, 01.08.2022
Hinweise zum Datenschutz:
https://www.amtsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de ("Wir über uns" Datenschutz")
Wenn Sie über keinen Internetzugang verfügen, stellen wir Ihnen die Hinweise auch in Papierform zur Verfügung.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 27 IN 12/22 (38) · Franz Wölfer Elektromaschinenfabrik Osnabrück Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 27 IN 12/22 (38)
- Wirksam am
- 25.05.2022
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 1190
Amtsgericht Osnabrück, 25.05.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 27 IN 12/22 (38) · Franz Wölfer Elektromaschinenfabrik Osnabrück Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 27 IN 12/22 (38)
- Wirksam am
- 17.05.2022
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 1190
vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Meyer, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Niedersachsenstr. 11a, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541/357447-0, Fax: 0541/35744711, E-Mail: osnabrueck@pluta.net, Internet: www.pluta.net bestellt worden.
Der Beschluss ist mit Beschluss vom 17.05.2022 berichtigt worden.
Der vollständige Berichtigungsbeschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Vollmer
Richterin am Amtsgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 27 IN 12/22 (38) · Franz Wölfer Elektromaschinenfabrik Osnabrück Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 27 IN 12/22 (38)
- Wirksam am
- 06.05.2022
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 1190
vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Meyer, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Niedersachsenstr. 11a, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541/357447-0, Fax: 0541/35744711, E-Mail: osnabrueck@pluta.net, Internet: www.pluta.net bestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Vollmer
Richterin am Amtsgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 27 IN 12/22 (38) · Franz Wölfer Elektromaschinenfabrik Osnabrück Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 27 IN 12/22 (38)
- Wirksam am
- 04.05.2022
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 1190
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Osnabrück, 04.05.2022
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 1190 HRB 1190: Franz Wölfer Elektromaschinenfabrik Osnabrück, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Osnabrück, Industriestraße 14, 49082 Osnabrück. Nicht mehr Geschäftsführer: Winkels, Josef, Münster, *XX.XX.XXX…
HRB 1190 HRB 1190: Franz Wölfer Elektromaschinenfabrik Osnabrück, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Osnabrück, Industriestraße 14, 49082 Osnabrück. Die Gesellschafterversammlung vom 08.04.2020 hat die Neufassung…
HRB 1190 HRB 1190: Franz Wölfer Elektromaschinenfabrik Osnabrück, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Osnabrück, Industriestraße 14, 49082 Osnabrück. Die Gesellschaft wird fortgesetzt.
HRB 1190 HRB 1190: Franz Wölfer Elektromaschinenfabrik Osnabrück, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Osnabrück, Industriestraße 14, 49082 Osnabrück. Nicht mehr Geschäftsführer: Höfer, Silvio, Harsum OT Asel, *XX.…
HRB 1190 HRB 1190: Franz Wölfer Elektromaschinenfabrik Osnabrück, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Osnabrück, Industriestraße 14, 49082 Osnabrück. Durch Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück (Az. 27 IN 1/19) vom…
HRB 1190 HRB 1190: Franz Wölfer Elektromaschinenfabrik Osnabrück, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Osnabrück, Industriestraße 14, 49082 Osnabrück. Durch Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück (27 IN 1/19) vom 01.…
HRB 1190 HRB 1190: Franz Wölfer Elektromaschinenfabrik Osnabrück, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Osnabrück, Industriestraße 14, 49082 Osnabrück. Prokura erloschen: Glogowski, Jens, Dortmund, *XX.XX.XXXX.
HRB 1190 HRB 1190: Franz Wölfer Elektromaschinenfabrik Osnabrück, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Osnabrück, Industriestraße 14, 49082 Osnabrück. Geschäftsführer: Höfer, Silvio, Harsum OT Asel, *XX.XX.XXXX, ei…
HRB 1190 HRB 1190: Franz Wölfer Elektromaschinenfabrik Osnabrück, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Osnabrück, Industriestraße 14, 49082 Osnabrück. Nicht mehr Geschäftsführer: Dipl.-Wirtsch.-Ing. Kahlen, Helge, …
HRB 1190 HRB 1190: Franz Wölfer Elektromaschinenfabrik Osnabrück, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Osnabrück, Industriestraße 14, 49082 Osnabrück. Prokura erloschen: Sprekelmeyer, Klaus, Georgsmarienhütte, *XX.…
HRB 1190 HRB 1190: Franz Wölfer Elektromaschinenfabrik Osnabrück, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Osnabrück, Industriestraße 14, 49082 Osnabrück. Prokura erloschen: Frauendorf, Arnd, Osnabrück, *XX.XX.XXXX.
HRB 1190 HRB 1190: Franz Wölfer Elektromaschinenfabrik Osnabrück, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Osnabrück, Industriestraße 14, 49082 Osnabrück. Nicht mehr Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Hopf, Martin, Hamburg, *…
HRB 1190 HRB 1190:Franz Wölfer Elektromaschinenfabrik Osnabrück, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Osnabrück, Industriestraße 14, 49082 Osnabrück.Nicht mehr Geschäftsführer: Dipl.-Ökonom Kammeyer, Carl-Werner, H…
HRB 1190 HRB 1190:Franz Wölfer Elektromaschinenfabrik Osnabrück, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Osnabrück, Industriestraße 14, 49082 Osnabrück.Nicht mehr Geschäftsführer: Hemesath, Franz-Josef, Georgsmarienhü…
HRB 1190 Franz Wölfer Elektromaschinenfabrik Osnabrück, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Osnabrück, Industriestraße 14, 49082 Osnabrück. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Dr. Heimbrock, Andreas…
HRB 1190 Franz Wölfer Elektromaschinenfabrik Osnabrück, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Osnabrück, Industriestraße 14, 49082 Osnabrück.Die Gesellschafterversammlung hat am 24.04.2010 beschlossen, das Stammkapi…
HRB 1190 Franz Wölfer Elektromaschinenfabrik Osnabrück, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Osnabrück (Industriestr. 14, 49082 Osnabrück). Nicht mehr Geschäftsführer: Glandorf, Karl, Kaufmann, Osnabrück. Gesamtpro…
HRB 1190 Franz Wölfer Elektromaschinenfabrik Osnabrück, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Osnabrück (Industriestr. 14, 49082 Osnabrück). Bestellt als Geschäftsführer: Hemesath, Franz-Josef, Georgsmarienhütte, *X…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.