HRA 724835

Franz Reeb GmbH & Co. KG

Amtsgericht Ulm · Baden-Württemberg

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Aalen

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Registerdaten

Sitz
Aalen
Datenstand
2024-12-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-24

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 3 IN 151/17 · Franz Reeb GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
3 IN 151/17
Wirksam am
10.10.2025
Registerbezug
Ulm, HRA 724835
3 IN 151/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Franz Reeb GmbH & Co.KG, vertreten durch die Komplementärin Reeb Verwaltungsgesellschaft mbH, Nägeleshofstr. 80, 73434 Aalen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Christian Reeb und Franz Reeb
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 724835
- Schuldnerin -

Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 2.172.964,15 EUR steht ein Betrag von 716.576,44 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 08.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 151/17 · Franz Reeb GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
3 IN 151/17
Wirksam am
20.02.2023
Registerbezug
Ulm, HRA 724835
3 IN 151/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Franz Reeb GmbH & Co.KG, Nägeleshofstr. 80, 73434 Aalen, vertreten durch die Komplementärin Reeb Verwaltungsgesellschaft mbH, Nägeleshofstr. 80, 73434 Aalen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Christian Reeb, geboren am XX.XX.XXXX, Hahnenbergstraße 31, 73434 Aalen und Franz Reeb, geboren am XX.XX.XXXX, Garten- und Landschaftsbau, Nägeleshofstraße 80, 73430 Aalen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 724835
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 09.03.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.03.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 16.02.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 151/17 · Franz Reeb GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
3 IN 151/17
Wirksam am
12.01.2021
Registerbezug
Ulm, HRA 724835
3 IN 151/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Franz Reeb GmbH & Co.KG, Nägeleshofstr. 80, 73434 Aalen, vertreten durch die
Komplementärin Reeb Verwaltungsgesellschaft mbH, Nägeleshofstr. 80, 73434
Aalen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Christian Reeb, geboren am
XX.XX.XXXX, Nägeleshofstraße 80, 73434 Aalen und Franz Reeb, geboren am
XX.XX.XXXX, Garten- und Landschaftsbau, Nägeleshofstraße 80, 73430 Aalen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 724835
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 24.02.2021 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.03.2021 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem
eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen
werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und
Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.

Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 30.12.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 724835 HRA 724835: Franz Reeb GmbH & Co. KG, Aalen, Nägeleshofstraße 80, 73434 Aalen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Aalen vom 01.11.2017 (3 IN 151/17) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfah…
HRA 724835: Franz Reeb GmbH & Co. KG, Aalen, Nägeleshofstraße 80, 73434 Aalen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Aalen vom 01.11.2017 (3 IN 151/17) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst. Gemäß § 131 Abs. 1 HGB, § 161 Abs. 2 HGB i.V. § 143 Abs. 1 HGB von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 151/17 · Franz Reeb GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
3 IN 151/17
Wirksam am
10.12.2018
Registerbezug
Ulm, HRA 724835
3 IN 151/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Franz Reeb GmbH & Co.KG, Nägeleshofstr. 80, 73434 Aalen, vertreten durch die
Komplementärin Reeb Verwaltungsgesellschaft mbH, Nägeleshofstr. 80, 73434
Aalen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Christian Reeb, Aalen und
Franz Reeb, Aalen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 724835
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 29.01.2019 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.02.2019 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.

Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 04.12.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 3 IN 151/17 · Franz Reeb GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
3 IN 151/17
Wirksam am
28.09.2018
Registerbezug
Ulm, HRA 724835
3 IN 151/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Franz Reeb GmbH & Co.KG, Nägeleshofstr. 80, 73434 Aalen, vertreten durch die
Komplementärin Reeb Verwaltungsgesellschaft mbH, Nägeleshofstr. 80, 73434
Aalen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Christian Reeb, geboren am
XX.XX.XXXX, Nägeleshofstraße 80, 73434 Aalen und Franz Reeb, geboren am
XX.XX.XXXX, Garten- und Landschaftsbau, Nägeleshofstraße 80, 73430 Aalen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 724835
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die Auslagen des vorl. Insolvenzverwalters wurden
festgesetzt. Gemäß § 64 Abs. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Vergütung insgesamt
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Auslagen insgesamt
Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag von xxx der Insolvenzmasse zu
entnehmen.
Die Vergütung wurde antragsgemäß festgesetzt, ausgehend von einer
Berechnungsgrundlage 408.696,07 € (ohne Aus- und Absonderungsrechte und ohne
Überschüsse aus der Betriebsfortführung). Zuschläge von 24,57 % der
Regelvergütung für die Betriebsfortführung mit mehreren Betriebsstätten und die
Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten, sowie für umfangreiche
Sanierungsbemühungen und die Vorfinanzierung von Insolvenzgeld für 36
Arbeitnehmer. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 27.09.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 151/17 · Franz Reeb GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
3 IN 151/17
Wirksam am
29.06.2018
Registerbezug
Ulm, HRA 724835
3 IN 151/17

Amtsgericht Aalen
INSOLVENZGERICHT

Beschluss

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Franz Reeb GmbH & Co.KG, Nägeleshofstr. 80, 73434 Aalen, vertreten durch die
Komplementärin Reeb Verwaltungsgesellschaft mbH, Nägeleshofstr. 80, 73434
Aalen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Christian Reeb, geboren am
XX.XX.XXXX, Nägeleshofstraße 80, 73434 Aalen und Franz Reeb, geboren am
XX.XX.XXXX, Garten- und Landschaftsbau, Nägeleshofstraße 80, 73430 Aalen
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Aalen am 28.06.2018 beschlossen:

Der Beschluss des Amtsgerichts Aalen vom 01.11.2017 wird im Rubrum berichtigt:
Die Komplementärin der Franz Reeb GmbH & Co.KG ist die
Reeb Verwaltungsgesellschaft mbH.

Gründe:

Es liegt ein offensichtlicher Eingabefehler vor.

Ziegler-Bastillo
Richterin am Amtsgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 151/17 · Franz Reeb GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
3 IN 151/17
Wirksam am
02.11.2017
Registerbezug
Ulm, HRA 724835
3 IN 151/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Franz Reeb GmbH & Co.KG, Nägeleshofstr. 80, 73434 Aalen, vertreten durch die
Komplementärin Franz Reeb GmbH, Nägeleshofstr. 80, 73434 Aalen, diese vertreten
durch die Geschäftsführer Christian Reeb, geboren am XX.XX.XXXX,
Nägeleshofstraße 80, 73434 Aalen und Franz Reeb, geboren am XX.XX.XXXX, Garten-
und Landschaftsbau, Nägeleshofstraße 80, 73430 Aalen
- Schuldnerin -

1. Das am 30.06.2017 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.11.2017 um 08.00
Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Karl Franke
Schubartstraße 13, 73430 Aalen
Telefon: 07361 92510
Telefax: 07361 925199
Email: info@fnb-insolvenzverwaltung.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 06.12.2017 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
21.12.2017 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Freitag, 19.01.2018
10:00 Uhr
Sitzungssaal 0.08, EG, Stuttgarter Straße 7, Amtsgericht Aalen

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Freitag, 19.01.2018
10:00 Uhr
Sitzungssaal 0.08, EG, Stuttgarter Straße 7, Amtsgericht Aalen
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 01.11.2017

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 151/17 · Franz Reeb GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
3 IN 151/17
Wirksam am
13.09.2017
Registerbezug
Ulm, HRA 724835
3 IN 151/17

In dem Verfahren über den Antrag d.

Franz Reeb GmbH & Co.KG, Nägeleshofstr. 80, 73434 Aalen, vertreten durch die
Komplementärin Franz Reeb GmbH, Nägeleshofstr. 80, 73434 Aalen, diese vertreten
durch die Geschäftsführer Christian Reeb, geboren am XX.XX.XXXX,
Nägeleshofstraße 80, 73434 Aalen und Franz Reeb, geboren am XX.XX.XXXX, Garten-
und Landschaftsbau, Nägeleshofstraße 80, 73430 Aalen
- Schuldnerin -
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 12.09.2017 um 11:00
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Dr. Karl Franke
Schubartstraße 13, 73430 Aalen
Telefon: 07361 92510, Fax: 07361 925199
info@fnb-insolvenzverwaltung.de, www.fnb-kanzlei.de

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs.
2 Nr. 2 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO). Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und
der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat
ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.

3. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
auch ohne Zustimmung des Schuldners die zukünftige Insolvenzmasse im Rahmen der
notwendigen Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes mit nachfolgenden Kosten
entsprechend § 55 Absatz 2 InsO zu verpflichten:
Kosten für Telefon, Energie, Strom, Heizung, Wasser, Gas, Wärme/Dampf und
Versicherungsprämien, sofern für die Fortführung des Geschäftsbetriebes im
Insolvenzantragsverfahren erforderlich,
Kosten für die Erstellung von Lohnabrechnungen für die Mitarbeiter des
Insolvenzschuldners,
Kosten für Nutzungsentschädigungen für Leasingfahrzeuge und sonstige
Leasinggegenstände sowie gemietete Gegenstände und Räumlichkeiten, deren
Nutzung für die Geschäftsfortführung erforderlich ist,
Zahlungen an die zur Aufnahme der Vermögensgegenstände beauftragten
Sachverständigen GIVA Gesellschaft für Industrieverwertungen mbH & Co KG,
Mainzer Weg 49, 55288 Armsheim
Sonstige Kosten aus der Bestellung bei Lieferanten, Beauftragung von
Subunternehmern oder Dienstleistern im Rahmen der Betriebsfortführung.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 12.09.2017

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 724835 HRA 724835: Franz Reeb GmbH & Co. KG, Aalen, Nägeleshofstraße 80, 73434 Aalen. (ist der Garten- und Landschaftsbau sowie alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen, Lieferungen und Leistungen sowie die Du…
HRA 724835: Franz Reeb GmbH & Co. KG, Aalen, Nägeleshofstraße 80, 73434 Aalen. (ist der Garten- und Landschaftsbau sowie alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen, Lieferungen und Leistungen sowie die Durchführung von Transporten aller Art.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Nägeleshofstraße 80, 73434 Aalen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Reeb Verwaltungsgesellschaft mbH, Aalen (Amtsgericht Ulm HRB 733219), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.