HRA 420763

Frankl & Kirchner GmbH & Co KG Fabrik für Elektromotoren u. elektrische Apparate

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Schwetzingen

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Registerdaten

Sitz
Schwetzingen
Datenstand
2024-12-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-27

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. Frankl & Kirchner Fabrik für Elektromotoren u. elektrische Apparate Schwetzingen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 2 IN 1469/22 · Frankl & Kirchner GmbH & Co KG Fabrik für Elektromotoren u. elektrische Apparate · Insolvenzgericht Mannheim
Insolvenzgericht
Mannheim
Aktenzeichen
2 IN 1469/22
Wirksam am
17.03.2026
Registerbezug
Mannheim, HRA 420763
2 IN 1469/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Frankl & Kirchner GmbH & Co KG Fabrik für Elektromotoren u. elektrische Apparate, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Industrieverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, B. Schwab und L. Wiest, Scheffelstraße 73, 68723 Schwetzingen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Maximilian Wiest
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 420763
- Schuldnerin -

Das Verfahren wird nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans zum 19.03.2026 aufgehoben.
Die Erfüllung des Insolvenzplans wird überwacht gem. § 260 Abs. 2 InsO.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 17.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 2 IN 1469/22 · Frankl & Kirchner GmbH & Co KG Fabrik für Elektromotoren u. elektrische Apparate · Insolvenzgericht Mannheim
Insolvenzgericht
Mannheim
Aktenzeichen
2 IN 1469/22
Wirksam am
24.02.2026
Registerbezug
Mannheim, HRA 420763
2 IN 1469/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Frankl & Kirchner GmbH & Co KG Fabrik für Elektromotoren u. elektrische Apparate, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Industrieverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, B. Schwab und L. Wiest, Scheffelstraße 73, 68723 Schwetzingen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Maximilian Wiest
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 420763
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christopher Seagon, Blumenstraße 17, 69115 Heidelberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Mit Beschluss vom 13.05.2022 wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Schuldnerin angeordnet und Herr Rechtsanwalt Christopher Seagon zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Die Schuldnerin gehört zu den führenden Herstellern von Automatisierungstechnik mit den Schwerpunkten Antriebs- und Steuerungstechnik und Elektromotorenbau für die Näh(maschinen)industrie. Sie agiert weltweit als Hersteller, Entwickler und Konstrukteur von elektronischen Steuerungen, Bedienteilen und Elektronmotoren auf höchstem technologischem Niveau und gilt als einer der Qualitätsführer der Branche.Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 09.02.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 2.565.305,10 EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 240 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 06.02.2026 bzw. vom 09.02.2026 wird Bezug genommen.Einer Bewertung der Höhe jedes einzelnen Zu- oder Abschlags bedarf es nicht unbedingt. Es genügt, wenn der Tatrichter die möglichen Zu- und Abschlagstatbestände dem Grunde nach prüft und anschließend in einer Gesamtschau unter Berücksichtigung von Überschneidungen und einer auf das Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung den Gesamtzuschlag oder Gesamtabschlag bestimmt (stRspr; vgl. etwa BGH NZI 2019, 392 Rn. 14 mwN).Bei der Prüfung einer im Einzelfall gebotenen Erhöhung der Regelvergütung muss zwangsläufig auch die Höhe der Berechnungsgrundlage in die Gesamtwürdigung miteinbezogen werden (BGH Beschluss vom 29.04.2021 IX ZB 58/19). Je größer die Insolvenzmasse ist, umso höher fällt die Regelvergütung aus, sodass ein Mehraufwand bereits von der Staffelvergütung umfasst ist.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 240 % gerechtfertigt.

Geltend gemacht werden durch den vorläufigen Insolvenzverwalter Zuschläge für die Betriebsfortführung, die Insolvenzgeldvorfinanzierung, die Sanierungsbemühungen und die übertragende Sanierung, die Auslandsberührungen, besondere rechtliche und tatsächliche Probleme und Arbeitnehmer sowie Betriebsrentner.
Die vorstehend aufgeführten Zuschlagstatbestände sowie deren Höhe sind, unter Berücksichtigung von Überschneidungen und der Höhe der Berechnungsgrundlage, gerechtfertigt aber auch ausreichend, um den entstandenen Mehraufwand des vorläufigen Insolvenzverwalters zu honorieren.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Mannheim Insolvenzgericht 20.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 2 IN 1469/22 · Frankl & Kirchner GmbH & Co KG Fabrik für Elektromotoren u. elektrische Apparate · Insolvenzgericht Mannheim
Insolvenzgericht
Mannheim
Aktenzeichen
2 IN 1469/22
Wirksam am
28.11.2025
Registerbezug
Mannheim, HRA 420763
2 IN 1469/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Frankl & Kirchner GmbH & Co KG Fabrik für Elektromotoren u. elektrische Apparate, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Industrieverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, B. Schwab und L. Wiest, Scheffelstraße 73, 68723 Schwetzingen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Maximilian Wiest
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 420763
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
wird bestimmt auf
Freitag, 19.12.2025, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 139, 1. OG, Schloss, Westflügel, 68159 Mannheim
Gemäß §§ 235 Abs. 1 S. 3, 232 Abs. 1, Abs. 3 InsO wird die Möglichkeit gegeben, bis zum 09.12.2025 (Eingang bei Gericht) zum Insolvenzplan Stellung zu nehmen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 253 Abs. 2 InsO gegen einen späteren Beschluss, durch den - nach Annahme des Plans durch die Beteiligten - der Insolvenzplan bestätigt wird, die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer

1. dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat, 2. gegen den Plan gestimmt hat und
3. glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne einen Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Absatz 3 InsO genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der vollständige Insolvenzplan und die ggf. eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden. Sofern gesondert Stellungnahmen eingehen, können diese ebenfalls in der Geschäftsstelle eingesehen werden.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 27.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 2 IN 1469/22 · Frankl & Kirchner GmbH & Co KG Fabrik für Elektromotoren u. elektrische Apparate · Insolvenzgericht Mannheim
Insolvenzgericht
Mannheim
Aktenzeichen
2 IN 1469/22
Wirksam am
19.03.2025
Registerbezug
Mannheim, HRA 420763
2 IN 1469/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Frankl & Kirchner GmbH & Co KG Fabrik für Elektromotoren u. elektrische Apparate, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Industrieverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, B. Schwab und L. Wiest, Scheffelstraße 73, 68723 Schwetzingen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Maximilian Wiest
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 420763
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 64-71 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.04.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 18.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 2 IN 1469/22 · Frankl & Kirchner GmbH & Co KG Fabrik für Elektromotoren u. elektrische Apparate · Insolvenzgericht Mannheim
Insolvenzgericht
Mannheim
Aktenzeichen
2 IN 1469/22
Wirksam am
02.08.2022
Registerbezug
Mannheim, HRA 420763
2 IN 1469/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Frankl & Kirchner GmbH & Co KG Fabrik für Elektromotoren u. elektrische Apparate,
Scheffelstraße 73, 68723 Schwetzingen,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Industrieverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, B. Schwab und L. Wiest, Scheffelstraße 73, 68723 Schwetzingen,
diese vertreten durch den Geschäftsführer Maximilian Wiest
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRA 420763
- Schuldnerin -

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.08.2022 um 11.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Christopher Seagon
Blumenstraße 17, 69115 Heidelberg
Telefon: 06221 91180
Telefax: 06221 23128
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 12.09.2022 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 28.09.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 31.10.2022, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 139, 1. OG, Schloss, Westflügel, 68159 Mannheim

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 31.10.2022, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 139, 1. OG, Schloss, Westflügel, 68159 Mannheim

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 01.08.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 420763 HRA 420763: Frankl & Kirchner GmbH & Co KG Fabrik für Elektromotoren u. elektrische Apparate, Schwetzingen, Scheffelstr. 73, 68723 Schwetzingen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesells…
HRA 420763: Frankl & Kirchner GmbH & Co KG Fabrik für Elektromotoren u. elektrische Apparate, Schwetzingen, Scheffelstr. 73, 68723 Schwetzingen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Feges, Sebastian, Dudenhofen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 420763 Frankl & Kirchner GmbH & Co KG Fabrik für Elektromotoren u. elektrische Apparate, Schwetzingen, Scheffelstr. 73, 68723 Schwetzingen. Prokura erloschen: Engelbrecht, Günter Fritz, Bobenheim-Roxheim, *XX.XX.XX…
Frankl & Kirchner GmbH & Co KG Fabrik für Elektromotoren u. elektrische Apparate, Schwetzingen, Scheffelstr. 73, 68723 Schwetzingen. Prokura erloschen: Engelbrecht, Günter Fritz, Bobenheim-Roxheim, *XX.XX.XXXX; Faulhaber, Michael Kuno, Mannheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 420763 Frankl & Kirchner GmbH & Co KG Fabrik für Elektromotoren u. elektrische Apparate, Schwetzingen, Scheffelstr. 73, 68723 Schwetzingen. Prokura erloschen: Ihrig, Roland Heinrich, Plankstadt.
Frankl & Kirchner GmbH & Co KG Fabrik für Elektromotoren u. elektrische Apparate, Schwetzingen, Scheffelstr. 73, 68723 Schwetzingen. Prokura erloschen: Ihrig, Roland Heinrich, Plankstadt.
Veränderungen
HRA 420763 Frankl & Kirchner GmbH & Co KG Fabrik für Elektromotoren u. elektrische Apparate, Schwetzingen, Scheffelstr. 73, 68723 Schwetzingen. Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Sche…
Frankl & Kirchner GmbH & Co KG Fabrik für Elektromotoren u. elektrische Apparate, Schwetzingen, Scheffelstr. 73, 68723 Schwetzingen. Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Scheffelstr. 73, 68723 Schwetzingen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Faulhaber, Michael Kuno, Mannheim, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.