HRB 101460
Frankfurt Centre for Comprehensive Medicine GmbH
aktuell 15 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Frankfurt am Main
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Frankfurt am Main
- Datenstand
- 2024-03-09
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-03-09 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
5 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 633/18 F-11-8 · Frankfurt Centre for Comprehensive Medicine GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 633/18 F-11-8
- Wirksam am
- 21.12.2025
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 101460
vertreten durch:
1. Dr. Uwe Böning, (Geschäftsführer),
2. Gerrit Wein, (Geschäftsführer),
werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 1.365.375,80 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus den vorläufigen Insolvenzverwalter in Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund der Fortführung des Geschäftsbetriebes (24,60 %), der unvollständigen Buchhaltung (10 %), der Sanierungsbemühungen (15%) und Einvernehmliche Abwicklung Mietverhältnisse (20%) die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 69,60% auf insgesamt .
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR XXX ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 19.12.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 633/18 F-11-8 · Frankfurt Centre for Comprehensive Medicine GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 633/18 F-11-8
- Wirksam am
- 29.03.2022
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 101460
vertreten durch:
1. Dr. Uwe Böning, Untermainkai 20, 60329 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
2. Gerrit Wein, Warschauer Straße 5, 60327 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 16.05.2022 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 30.05.2022 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 24.03.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 633/18 F-11-8 · Frankfurt Centre for Comprehensive Medicine GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 633/18 F-11-8
- Wirksam am
- 01.10.2021
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 101460
vertreten durch:
1. Dr. Uwe Böning, Untermainkai 20, 60329 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
2. Gerrit Wein, Warschauer Straße 5, 60327 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 22.11.2021 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 06.12.2021 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 28.09.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 633/18 F-11-8 · Frankfurt Centre for Comprehensive Medicine GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 633/18 F-11-8
- Wirksam am
- 26.02.2020
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 101460
Comprehensive Medicine GmbH, Goetheplatz 9 - 11, 60313 Frankfurt am Main (AG
Frankfurt am Main, HRB 101460),
vertreten durch:
1. Dr. Uwe Böning, Untermainkai 20, 60329 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
2. Gerrit Wein, Warschauer Straße 5, 60327 Frankfurt am Main,
(Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 16.03.2020 nachträglich
angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen
Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum
30.03.2020 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung
bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein
Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 24.02.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 633/18 F-11-8 · Frankfurt Centre for Comprehensive Medicine GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 633/18 F-11-8
- Wirksam am
- 17.04.2019
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 101460
Comprehensive Medicine GmbH, Goetheplatz 9 - 11, 60313 Frankfurt am Main (AG
Frankfurt am Main, HRB 101460),
vertreten durch:
1. Dr. Uwe Böning, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
2. Gerrit Wein, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist Termin zur
Gläubigerversammlung bestimmt auf Dienstag, 21.05.2019, 10:00 Uhr, Saal 1,
Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main
Tagesordnung:
- dem Insolvenzverwalter die Zustimmung zu der Vergleichsvereinbarung vom
20.02.2019 mit Herrn Prof. Dr. med. Robert Ehehalt erteilt;
- dem Insolvenzverwalter die Zustimmung zu der Vergleichsvereinbarung vom
15.03.2019 mit Herrn Prof. Dr. med. Jürgen Michael Stein erteilt;
- dem Insolvenzverwalter die Zustimmung zu der Vergleichsvereinbarung vom
24.12.2018 mit Herrn Prof. Dr. med. Wolfgang Daecke erteilt;
- dem Insolvenzverwalter die Zustimmung zu der Vergleichsvereinbarung vom
14.12.2018 mit Herrn Claudio Demark erteilt;
- dem Insolvenzverwalter die Zustimmung zu der Vergleichsvereinbarung vom
26.12.2018 mit Herrn Dr. med. Oliver Eckart erteilt;
- dem Insolvenzverwalter die Zustimmung zu der Vergleichsvereinbarung vom
27.12.2018 mit Herrn Dr. med. Rolf Bieber erteilt;
- dem Insolvenzverwalter die Zustimmung zu der Vergleichsvereinbarung vom
20.12.2018 mit Herrn Dr. med. Rolf Lindemann erteilt;
- dem Insolvenzverwalter die Zustimmung zu der Vergleichsvereinbarung vom
20.12.2018 mit Herrn Dr. med. Andreas Lucas erteilt;
- dem Insolvenzverwalter die Zustimmung zu der Vergleichsvereinbarung vom
11.12.2018 mit Herrn Dr. med. Bernd Rehm erteilt;
- dem Insolvenzverwalter die Zustimmung zu der Vergleichsvereinbarung vom
20.12.2018 mit Herrn Karsten Wirsam erteilt;
- dem Insolvenzverwalter die Zustimmung erteilt, Rechtsstreite mit erheblichem
Streitwert anhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme eines solchen
Rechtsstreites abzulehnen oder zur Beilegung oder Vermeidung eines solchen
Rechtsstreites einen Vergleich oder einen Schiedsvertrag zu schließen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung
im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Frankfurt am Main, 16.04.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 633/18 F-11-8 · Frankfurt Centre for Comprehensive Medicine GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 633/18 F-11-8
- Wirksam am
- 12.02.2019
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 101460
Comprehensive Medicine GmbH, Goetheplatz 9 - 11, 60313 Frankfurt am Main (AG
Frankfurt am Main, HRB 101460),
vertreten durch:
1. Dr. Uwe Böning, Lyoner Straße 15, 60528 Frankfurt am Main,
(Geschäftsführer),
2. Gerrit Wein, Warschauer Straße 5, 60327 Frankfurt am Main,
(Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 09.05.2019 nachträglich
angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen
Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum
23.05.2019 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung
bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein
Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 11.02.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 101460 HRB 101460: Frankfurt Centre for Comprehensive Medicine GmbH, Frankfurt am Main, Goetheplatz 9-11, 60313 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 633/18 F-11-8 · Frankfurt Centre for Comprehensive Medicine GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 633/18 F-11-8
- Wirksam am
- 14.09.2018
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 101460
Comprehensive Medicine GmbH, Goetheplatz 9 - 11, 60313 Frankfurt am Main (AG
Frankfurt am Main, HRB 101460), vertr. d.: 1. Dr. Uwe Böning,
(Geschäftsführer), 2. Gerrit Wein, (Geschäftsführer), hat der
Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur
Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Frankfurt am Main , 14.09.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 633/18 F-11-8 · Frankfurt Centre for Comprehensive Medicine GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 633/18 F-11-8
- Wirksam am
- 13.09.2018
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 101460
Frankfurt Centre for Comprehensive Medicine GmbH, Goetheplatz 9 - 11, 60313
Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 101460),
vertreten durch:
1. Dr. Uwe Böning, (Geschäftsführer),
2. Gerrit Wein, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main,
Tel.: 069/959110-0, Fax: 069/959110-80, Internet: www.hgw.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter
vorzunehmen. Anmeldefrist: 08.11.2018
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende
Anträge sind bis zum 22.11.2018 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht,
Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
· Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
· Wahl eines Gläubigerausschusses
· Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
· Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
· Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung
(§ 271 InsO) bzw. Aufhebung der Anordnung (§ 272 InsO), der Mitwirkung des
Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane
(§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
· gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66
(Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der
Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO
bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach
§ 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als
festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 10.09.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 633/18 F-11-8 · Frankfurt Centre for Comprehensive Medicine GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 633/18 F-11-8
- Wirksam am
- 06.06.2018
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 101460
Frankfurt Centre for Comprehensive Medicine GmbH, Goetheplatz 9 - 11, 60313
Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 101460), vertr. d.: 1. Dr. Uwe
Böning, (Geschäftsführer), 2. Gerrit Wein, (Geschäftsführer), ist am 06.06.2018
um 11:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet
worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main,
Tel.: 069/959110-0, Fax: 069/959110-80, Internet: www.hgw.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 06.06.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 101460 HRB 101460: Frankfurt Centre for Comprehensive Medicine GmbH, Frankfurt am Main, Goetheplatz 9-11, 60313 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 19.10.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvert…
HRB 101460 HRB 101460: Frankfurt Centre for Comprehensive Medicine GmbH, Frankfurt am Main, Goetheplatz 9-11, 60313 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsver…
HRB 101460 HRB 101460: Frankfurt Centre for Comprehensive Medicine GmbH, Frankfurt am Main, Goetheplatz 9-11, 60313 Frankfurt am Main. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Hakimi, Maani, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, ei…
HRB 101460 HRB 101460: Frankfurt Centre for Comprehensive Medicine GmbH, Frankfurt am Main, Warschauer Straße 5, 60327 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Goetheplatz 9-11, 60313 Frankfurt am Main.
HRB 101460 HRB 101460:Frankfurt Centre for Comprehensive Medicine GmbH, Frankfurt am Main, Warschauer Straße 5, 60327 Frankfurt am Main.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.01.2015. Geschä…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.