HRB 110462 früher Amtsgericht Neustadt a. Rbge. (Neustadt)

Franke Spedition und Lagerung GmbH

Amtsgericht Hannover · Niedersachsen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Albert-Einstein-Str. 19, 31515 Wunstorf

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Wunstorf
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
06.12.2021
Datenstand
2025-09-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Moritz Hahne

Langenhagen

Prokurist(in)

Oliver Lapsien

Wunstorf

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Sylke Scherbaum

Garbsen

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-26

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

der Betrieb einer Spedition und Lagerung. Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar dienlich sind. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen und sich an solchen Unternehmen beteiligen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 902 IN 474/21 - 3 - · Franke Spedition und Lagerung GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
902 IN 474/21 - 3 -
Wirksam am
10.11.2022
Registerbezug
Hannover, HRB 110462
902 IN 474/21 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Franke Spedition und Lagerung GmbH, Albert-Einstein-Straße 19, 31515 Wunstorf (AG Hannover, HRB 110462), vertr. d.: Moritz Hahne, Unter den Eichen 3, 30855 Langenhagen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christian Willmer festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 25 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 19.09.2022 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 478.743,07 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Es wurden Zuschläge beantragt, die jedoch zu hoch bemessen sind:

a) Betriebsfortführung (0,25- facher Wert):

Für die Betriebsfortführung im Eröffnungsferfahren führt grundsätzlich zu einem Vergütungszuschlag. In vorliegendem Verfahren wurde der Betrieb einen guten Monat fortgeführt. In Anbetracht des geschilderten Aufwands (Gespräche mit Lieferanten, Vornahme von Vorkassezahlungen, Gespräche mit Auftraggebern, Liquiditätsplanung auf Wochenbasis, Insolvenzgeldvorfinanzierung) erachtet das Gericht einen Zuschlag in Höhe von 15% für ausreichend.

b) Bemühungen um eine übertragende Sanierung (0,20- facher Wert):

Es wurden mit 7 Interessenten Gespräche geführt. Aufgrund des geschilderten Aufwands hält das Gericht einen Zuschlag in Höhe von 10 % für ausreichend.

Zusammenfassend wird ein Gesamtzuschlag in Höhe von 25 % festgesetzt. Er entspricht dem rechnerischen Gesamtwert der addierten einzelnen Faktoren und erscheint auch unter Gesamtwürdigung der vorgetragenen Erschwernisse als angemessen.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 08.11.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 902 IN 474/21 - 3 - · Franke Spedition und Lagerung GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
902 IN 474/21 - 3 -
Wirksam am
26.09.2022
Registerbezug
Hannover, HRB 110462
902 IN 474/21 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Franke Spedition und Lagerung GmbH, Albert-Einstein-Straße 19, 31515 Wunstorf (AG Hannover, HRB 110462), vertr. d.: Moritz Hahne, Unter den Eichen 3, 30855 Langenhagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Hannover, 23.09.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 110462 HRB 110462: Franke Spedition und Lagerung GmbH, Wunstorf, Albert-Einstein-Str. 19, 31515 Wunstorf. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 110462: Franke Spedition und Lagerung GmbH, Wunstorf, Albert-Einstein-Str. 19, 31515 Wunstorf. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 902 IN 474/21 - 3 - · Franke Spedition und Lagerung GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
902 IN 474/21 - 3 -
Wirksam am
06.12.2021
Registerbezug
Hannover, HRB 110462
902 IN 474/21 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Franke Spedition und Lagerung GmbH, Albert-Einstein-Straße 19, 31515 Wunstorf (AG Hannover, HRB 110462), vertr. d.: Moritz Hahne, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 01.12.2021 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Hannover, 03.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 902 IN 474/21 - 3 - · Franke Spedition und Lagerung GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
902 IN 474/21 - 3 -
Wirksam am
02.12.2021
Registerbezug
Hannover, HRB 110462
902 IN 474/21 - 3 -: Über das Vermögen der Franke Spedition und Lagerung GmbH, Albert-Einstein-Straße 19, 31515 Wunstorf (AG Hannover, HRB 110462), vertr. d.: Moritz Hahne, (Geschäftsführer), ist am 01.12.2021 um 08:56 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Christian Willmer, Luisenstr. 4, 30159 Hannover, Tel.: 0511 357710-0, Fax: 0511 35771011.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 18.01.2022 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 08.02.2022, 10:30 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 01.12.2021

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 902 IN 474/21 - 3 - · Franke Spedition und Lagerung GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
902 IN 474/21 - 3 -
Wirksam am
26.10.2021
Registerbezug
Hannover, HRB 110462
902 IN 474/21 - 3 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Franke Spedition und Lagerung GmbH, Albert-Einstein-Straße 19, 31515 Wunstorf (AG Hannover, HRB 110462), vertr. d.: Moritz Hahne, (Geschäftsführer), ist am 26.10.2021 um 14:57 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christian Willmer, Luisenstr. 4, 30159 Hannover, Tel.: 0511 357710-0, Fax: 0511 35771011 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 26.10.2021

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Veränderungen
HRB 110462 HRB 110462: Franke Spedition und Lagerung GmbH, Wunstorf, Albert-Einstein-Str. 19, 31515 Wunstorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Franke, Peter, Langenhagen, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Franke, Ingrid, Lang…
HRB 110462: Franke Spedition und Lagerung GmbH, Wunstorf, Albert-Einstein-Str. 19, 31515 Wunstorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Franke, Peter, Langenhagen, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Franke, Ingrid, Langenhagen; Rosemeyer, Hinnerk, Seelze, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Lapsien, Oliver, Wunstorf, *XX.XX.XXXX; Scherbaum, Sylke, Garbsen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 110462 HRB 110462: Franke Spedition und Lagerung GmbH, Wunstorf, Albert-Einstein-Str. 19, 31515 Wunstorf. Bestellt als Geschäftsführer: Hahne, Moritz, Langenhagen, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Hahne, Moritz, Lan…
HRB 110462: Franke Spedition und Lagerung GmbH, Wunstorf, Albert-Einstein-Str. 19, 31515 Wunstorf. Bestellt als Geschäftsführer: Hahne, Moritz, Langenhagen, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Hahne, Moritz, Langenhagen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 110462 HRB 110462:Franke Spedition und Lagerung GmbH, Wunstorf, Albert-Einstein-Str. 19, 31515 Wunstorf.Die Gesellschafterversammlung hat am 18.12.2014 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzuste…
HRB 110462:Franke Spedition und Lagerung GmbH, Wunstorf, Albert-Einstein-Str. 19, 31515 Wunstorf.Die Gesellschafterversammlung hat am 18.12.2014 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern. Ferner wurde die Änderung der §§ 6 (Geschäftsführung und Vertretung), 7 (Gesellschafterversammlung) und 9 (Einziehung, Ausscheiden von Gesellschaftern), sowie die Einfügung des neuen § 9a (Abfindungsguthaben) beschlossen. 26.000,00 EUR. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hahne, Moritz, Langenhagen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 110462 Franke Spedition und Lagerung GmbH, Wunstorf, Albert-Einstein-Str. 19, 31515 Wunstorf. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Franke, Peter, Langenhagen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberecht…
Franke Spedition und Lagerung GmbH, Wunstorf, Albert-Einstein-Str. 19, 31515 Wunstorf. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Franke, Peter, Langenhagen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Kleinke, Jörg, Wedemark, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 110462 Franke Spedition und Lagerung GmbH, Wunstorf, Albert-Einstein-Str. 19, 31515 Wunstorf.Geschäftsanschrift: Albert-Einstein-Str. 19, 31515 Wunstorf. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem…
Franke Spedition und Lagerung GmbH, Wunstorf, Albert-Einstein-Str. 19, 31515 Wunstorf.Geschäftsanschrift: Albert-Einstein-Str. 19, 31515 Wunstorf. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Kleinke, Jörg, Wedemark, *XX.XX.XXXX.

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