HRB 26474
Franke Anlagentechnik GmbH
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Minkwitzer Landstraße 4, 04703 Leisnig OT MinkwitzGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Leisnig
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 02.10.2025
- Datenstand
- 2025-10-31
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Handel mit und Installation von Elektro-, Photovoltaik-, Heizungs- und Sanitäranlagen sowie Industrie- und Drucklufttechnik
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 1149/18 · Franke Anlagentechnik GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 15 IN 1149/18
- Wirksam am
- 29.09.2025
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 26474
Aktenzeichen: 15 IN 1149/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Franke Anlagentechnik GmbH, vertr.d.d. GF Minkwitzer Landstraße 4, 04703 Leisnig, Amtsgericht Chemnitz , HRB 26474
vertreten durch den Geschäftsführer Tobias Franke
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 22.09.2025 gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 15 IN 1149/18 · Franke Anlagentechnik GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 15 IN 1149/18
- Wirksam am
- 19.12.2024
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 26474
Aktenzeichen: 15 IN 1149/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Franke Anlagentechnik GmbH, vertr.d.d. GF Minkwitzer Landstraße 4, 04703 Leisnig, Amtsgericht Chemnitz , HRB 26474
vertreten durch den Geschäftsführer Tobias Franke
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 28.01.2025 beim
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 101.126,73 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 3.768,62 EUR zur Verfügung".
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 15 IN 1149/18 · Franke Anlagentechnik GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 15 IN 1149/18
- Wirksam am
- 29.10.2024
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 26474
Aktenzeichen: 15 IN 1149/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Franke Anlagentechnik GmbH, vertr.d.d. GF Minkwitzer Landstraße 4, 04703 Leisnig, Amtsgericht Chemnitz , HRB 26474
vertreten durch den Geschäftsführer Tobias Franke
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 09.12.2024 den Forderungen beim
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 1149/18 · Franke Anlagentechnik GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 15 IN 1149/18
- Wirksam am
- 03.03.2021
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 26474
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Franke Anlagentechnik GmbH,
vertr.d.d. GF Minkwitzer Landstraße 4, 04703 Leisnig, Amtsgericht Chemnitz ,
HRB 26474
vertreten durch den Geschäftsführer Tobias Franke
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den
Abschluss eines Vergleichs zwischen dem Insolvenzverwalter und dem
Geschäftsführer in Höhe von 4.000,00 ? zur Abgeltung von Ansprüchen nach § 64
GmbHG
beim Amtsgericht Chemnitz anberaumt auf:
Donnerstag, 25.03.2021, 13:00 Uhr, Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude -
Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Hinweis: Auf die aktuellen Hygienevorschriften und Abstandsregeln aufgrund der
Corona-Pandemie wird ausdrücklich hingewiesen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
15 IN 1149/18 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 03.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 26474 HRB 26474: Franke Anlagentechnik GmbH, Leisnig, Minkwitzer Landstraße 4, 04703 Leisnig OT Minkwitz. Von Amts wegen eingetragen: Gelöscht nach § 395 FamFG: Geschäftsführer: Franke, Tobias, Leisnig, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 1149/18 · Franke Anlagentechnik GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 15 IN 1149/18
- Wirksam am
- 15.05.2019
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 26474
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Franke Anlagentechnik GmbH,
vertr.d.d. GF Minkwitzer Landstraße 4, 04703 Leisnig, Amtsgericht Chemnitz ,
HRB 26474
vertreten durch den Geschäftsführer Tobias Franke
- hat der Insolvenzverwalter mit Schriftsatz vom 09.05.2019 dem Gericht am
13.05.2019 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
15 IN 1149/18 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 15.05.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 26474 HRB 26474: Franke Anlagentechnik GmbH, Leisnig, Minkwitzer Landstraße 4, 04703 Leisnig OT Minkwitz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 22.01.2019, AZ: 15 IN 1149/18, ist das Insolvenzverfahren übe…
Forderungsprüfung 15 IN 1149/18 · Franke Anlagentechnik GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 15 IN 1149/18
- Wirksam am
- 25.01.2019
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 26474
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Franke Anlagentechnik GmbH,
vertr.d.d. GF Minkwitzer Landstraße 4, 04703 Leisnig, Amtsgericht Chemnitz ,
HRB 26474
vertreten durch den Geschäftsführer Tobias Franke
- wurde am 22.01.2019 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich, Franz-Mehring-Straße 2, 09112 Chemnitz,
Telefax: 0371 66 61 98 41 Email geschäftlich: chemnitz@stapper.in Telefon
geschäftlich: 0371 66 61 98 40
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
07.03.2019 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der
angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und
die Gläubiger bis zum 18.04.2019 beim Amtsgericht Chemnitz, 09112 Chemnitz,
Gerichtsstraße 2 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die
Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des
schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
15 IN 1149/18 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 25.01.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 26474 HRB 26474: Franke Anlagentechnik GmbH, Leisnig, Minkwitzer Landstraße 4, 04703 Leisnig OT Minkwitz. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Franke, Dieter, Leisnig, *XX.XX.XXXX.
HRB 26474 Franke Anlagentechnik GmbH, Leisnig, Minkwitzer Landstraße 4, 04703 Leisnig OT Minkwitz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.03.2011. Geschäftsanschrift: Minkwitzer Landstraße …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.