HRB 3195
Frank Wollschläger GmbH
aktuell 17 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Bochum
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Registerdaten
- Sitz
- Bochum
- Datenstand
- 2024-12-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 80 IN 583/16 · Frank Wollschläger GmbH · Insolvenzgericht Bochum
- Insolvenzgericht
- Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 583/16
- Wirksam am
- 22.09.2026
- Registerbezug
- Bochum, HRB 3195
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 3195 eingetragenen Frank Wollschläger GmbH, Industriestr. 38 c, 44894 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carsten Wollschläger, Industriestr. 38 c, 44894 Bochum
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Runkel Schneider Weber, Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres, Viktoriastraße 10, 44787 Bochum
wird heute, am 21.09.2026, um 9:37 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 583/16
Amtsgericht Bochum, 21.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 80 IN 583/16 · Frank Wollschläger GmbH · Insolvenzgericht Bochum
- Insolvenzgericht
- Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 583/16
- Wirksam am
- 23.05.2025
- Registerbezug
- Bochum, HRB 3195
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 3195 eingetragenen Frank Wollschläger GmbH, Industriestr. 38 c, 44894 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carsten Wollschläger, Industriestr. 38 c, 44894 Bochum
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Runkel Schneider Weber, Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
30.06.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.27 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 583/16
Amtsgericht Bochum, 19.05.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 80 IN 583/16 · Frank Wollschläger GmbH · Insolvenzgericht Bochum
- Insolvenzgericht
- Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 583/16
- Wirksam am
- 07.02.2025
- Registerbezug
- Bochum, HRB 3195
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 3195 eingetragenen Frank Wollschläger GmbH, Industriestr. 38 c, 44894 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Axel Richter, Industriestr. 38 c, 44894 Bochum und Herrn Carsten Wollschläger, Industriestr. 38 c, 44894 Bochum
wird Rechtsanwalt Andreas Grund, Viktoriastraße 10, 44787 Bochum zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst - Prüfung der angemeldeten Forderungen Rang 0 / lfd. 9 der Insolvenztabelle . In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
80 IN 583/16
Amtsgericht Bochum, 20.01.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 80 IN 583/16 · Frank Wollschläger GmbH · Insolvenzgericht Bochum
- Insolvenzgericht
- Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 583/16
- Wirksam am
- 27.11.2024
- Registerbezug
- Bochum, HRB 3195
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 3195 eingetragenen Frank Wollschläger GmbH, Industriestr. 38 c, 44894 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Axel Richter, Industriestr. 38 c, 44894 Bochum und Herrn Carsten Wollschläger, Industriestr. 38 c, 44894 Bochum
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.01.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.27 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 583/16
Amtsgericht Bochum, 20.11.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 3195 HRB 3195: Frank Wollschläger GmbH, Bochum, Industriestr. 38 c, 44894 Bochum. Nicht mehrGeschäftsführer:Richter, Axel, Bochum, *XX.XX.XXXX
HRB 3195 HRB 3195: Frank Wollschläger GmbH, Bochum, Industriestr. 38 c, 44894 Bochum. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bochum (80 IN 583/16) vom 22.12.2016 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahre…
Forderungsprüfung 80 IN 583/16 · Frank Wollschläger GmbH · Insolvenzgericht Bochum
- Insolvenzgericht
- Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 583/16
- Wirksam am
- 27.12.2016
- Registerbezug
- Bochum, HRB 3195
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 3195 eingetragenen
Frank Wollschläger GmbH, Industriestr. 38 c, 44894 Bochum, gesetzlich vertreten
durch die Geschäftsführer Herrn Axel Richter, Industriestr. 38 c, 44894 Bochum
und Herrn Carsten Wollschläger, Industriestr. 38 c, 44894 Bochum
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 22.12.2016, um 08:27 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 11.08.2016 bei Gericht eingegangenen
Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres,
Viktoriastraße 10, 44787 Bochum.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.02.2017 unter Beachtung des
§ 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird
schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO)
entspricht, ist
der 13.03.2017.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei
Gericht einreichen
* zur Person des Insolvenzverwalters,
* zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68
InsO),
und gegebenenfalls:
* zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3
InsO),
* zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von
Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
* zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits
mit erheblichem Streitwert,
* zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§162, 163 InsO),
* zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
* zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des
Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten
Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs.
1 Satz 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter hat beantragt, die Zustimmung der Gläubigerversammlung
zu folgenden besonders bedeutsamen Rechtshandlungen einzuholen (§ 160 InsO):
Veräußerung der Unternehmensbeteiligungen
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht
des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 15.02.2017 zur Einsicht der
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Viktoriastr. 14,
44787 Bochum, Zimmer Nr. C 17 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung
bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im
Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder
ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu
bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner)
sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der
sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist
bei dem Amtsgericht Bochum, Viktoriastr. 14, 44787 Bochum schriftlich in
deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die
Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch
die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses
sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
80 IN 583/16
Amtsgericht Bochum, 22.12.2016
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 3195 HRB 3195: Frank Wollschläger GmbH, Bochum, Industriestr. 38 c, 44894 Bochum. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Habicht, Andreas C., Herne, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Richter, Axel, Bochum, *XX.…
HRB 3195 HRB 3195: Frank Wollschläger GmbH, Bochum, Industriestr. 38 c, 44894 Bochum. Nicht mehr Geschäftsführer: Wollschläger, Frank, Kaufmann, Bochum.
HRB 3195 HRB 3195: Frank Wollschläger GmbH, Bochum, Industriestr. 38 c, 44894 Bochum. Nicht mehr Geschäftsführer: Gustenberg, Martin, Münster, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Habicht, Andreas C., Herne…
HRB 3195 HRB 3195: Frank Wollschläger GmbH, Bochum, Industriestr. 38 c, 44894 Bochum. Nicht mehr Geschäftsführer: Bruck, Markus, Oberhausen, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Gustenberg, Martin, Münster, *XX…
HRB 3195 HRB 3195:Frank Wollschläger GmbH, Bochum, Industriestr. 38 c, 44894 Bochum.Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Untern…
HRB 3195 Frank Wollschläger GmbH, Bochum, Industriestr. 38 c, 44894 Bochum. Nicht mehr Geschäftsführer: Dewender, Gerhard, Mülheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 3195 Frank Wollschläger GmbH, Bochum, Industriestr. 38 c, 44894 Bochum. Bestellt als Geschäftsführer: Dewender, Gerhard, Mülheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaf…
HRB 3195 Frank Wollschläger GmbH, Bochum, Industriestr. 38 c, 44894 Bochum.Geschäftsanschrift: Industriestr. 38 c, 44894 Bochum. Nicht mehr Geschäftsführer: Bednarzik, Uwe, Krefeld, *XX.XX.XXXX.
HRB 3195 Frank Wollschläger GmbH, Bochum (Industriestr. 38 c, 44894 Bochum). Nicht mehr Geschäftsführer: Stegemann, Hans-Christian, Achim.
HRB 3195 Frank Wollschläger GmbH, Bochum (Industriestr. 38 c, 44894 Bochum). Geschäftsführer: Stegemann, Hans-Christian, Achim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.