HRA 729051
Frank Steinbrenner e.K.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Calw
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Calw
- Datenstand
- 2024-06-10
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-06-10 Chronologischen Auszug ansehen
DK
lokal vorhanden
Dokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
6 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ
lokal vorhanden
Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRA 729051 Frank Steinbrenner e.K., Calw, Bahnhofstraße 9, 75365 Calw. (Unternehmensberatung für Gastronomiebetriebe, Caterin und Eventmanagement.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 9, 75365 Calw. Der …
Frank Steinbrenner e.K., Calw, Bahnhofstraße 9, 75365 Calw. (Unternehmensberatung für Gastronomiebetriebe, Caterin und Eventmanagement.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 9, 75365 Calw. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Steinbrenner, Frank, Calw, *XX.XX.XXXX. Mit dem Vermögen des Inhabers (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2013 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2013 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Steinbrenner Verwaltungs-GmbH", Calw (Amtsgericht Stuttgart HRB 331526) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.