HRB 2427

Frank`s Baumschulen GmbH

Amtsgericht Neuruppin · Brandenburg

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Werder

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Registerdaten

Sitz
Werder
Datenstand
2024-04-10
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-10

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Baumschule Angendohr GmbH Werder
  2. Baumschulen Angendohr GmbH Werder

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 15 IN 179/18 · Frank's Baumschulen GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 179/18
Wirksam am
09.01.2023
Registerbezug
Neuruppin, HRB 2427
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Frank's Baumschulen GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 2427 NP), Geschäftszweig: Betrieb einer Baumschule und den damit zusammenhängenden Geschäften, Baumschulenweg 1, 16818 Werder, eingetragener Sitz: Werder, weitere Anschrift: Hainbuchenweg 1, 41334 Nettetal, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Angendohr,

werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Es wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und das weitere Verfahren schriftlich durchgeführt (§§ 177 Absatz 2, 5 Abs. 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 13. Februar 2023 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 5. Januar 2023
15 IN 179/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 179/18 · Frank's Baumschulen GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 179/18
Wirksam am
02.08.2022
Registerbezug
Neuruppin, HRB 2427
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Frank's Baumschulen GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 2427 NP), Geschäftszweig: Betrieb einer Baumschule und den damit zusammenhängenden Geschäften, Baumschulenweg 1, 16818 Werder, eingetragener Sitz: Werder, weitere Anschrift: Hainbuchenweg 1, 41334 Nettetal, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Angendohr,
wird Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Freitag, 26. August 2022, 12:00 Uhr, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Saal 325 (Gläubigerversammlung)Die Tagesordnung für diesen Termin wird wie folgt bestimmt:
Der Termin dient zur Beschlussfassung der Gläubiger über folgende besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
Zustimmung zu der vergleichsweisen Erledigung aller Ansprüche der Insolvenzmasse gegenüber der Familie Angendohr zur Vermeidung eines Rechtsstreites mit erheblichem Streitwert.
Wegen der Einzelheiten wird auf den Schriftsatz der Insolvenzverwalterin vom 25.07.2022 einschließlich Abschrift des Vergleiches vom 14./18.07.2022 verwiesen, welcher zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niederliegt.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).
Hinweise bei einer Terminsteilnahme
Beteiligte führen bitte einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

Am Eingang des Gerichts finden regelmäßig Eingangskontrollen statt. Dies kann bei einem hohen Besucheraufkommen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Richten Sie sich bitte darauf ein, damit Sie pünktlich im Gerichtssaal erscheinen.
Als Behördenvertreter, Betreuer, Polizeibeamter, Rechtsanwalt, Notar halten Sie bitte ihren Dienstausweis bereit.
Führen Sie bitte keine gefährlichen Gegenstände (z.B. Messer, Pfefferspray oder sonstige Stich- und Schlagwaffen) mit. Lassen Sie möglichst alle metallischen Gegenstände zu Hause oder deponieren Sie diese im Auto.

Es ist Teil unserer Aufgaben, die massiven Anstrengungen auf allen Ebenen des öffentlichen Gesundheitsdienstes zur Verzögerung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus zu unterstützen.
Zum Schutz Ihrer Gesundheit und der Gesundheit unserer Mitarbeiter werden Sie wegen der aktuellen Entwicklung und der pandemiebedingten Einschränkungen auf die Internetseite des Amtsgerichtes Neuruppin unter www.ag-neuruppin.brandenburg.de und die dort veröffentlichten Voraussetzungen zum Betreten des Gerichtsgebäudes hingewiesen.
Neuruppin, den 1. August 2022
15 IN 179/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 179/18 · Frank's Baumschulen GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 179/18
Wirksam am
28.11.2018
Registerbezug
Neuruppin, HRB 2427
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Frank's Baumschulen GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 2427
NP), Geschäftszweig: Betrieb einer Baumschule und den damit zusammenhängenden
Geschäften, Baumschulenweg 1, 16818 Werder, eingetragener Sitz: Werder, weitere
Anschrift: Hainbuchenweg 1, 41334 Nettetal, vertreten durch den Geschäftsführer
Herrn Frank Angendohr, Baumschulenweg 1, 16818 Werder,
ist am 26.11.2018 bei Gericht die Anzeige der Verwalterin eingegangen, dass
Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Neuruppin, den 27. November 2018
15 IN 179/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 15 IN 179/18 · Frank's Baumschulen GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 179/18
Wirksam am
15.11.2018
Registerbezug
Neuruppin, HRB 2427
Über das Vermögen der
Firma Frank's Baumschulen GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 2427
NP), Geschäftszweig: Betrieb einer Baumschule und den damit zusammenhängenden
Geschäften , Baumschulenweg 1, 16818 Werder, eingetragener Sitz: Werder,
unselbständige Zweigniederlassung: Hainbuchenweg 1, 41334 Nettetal, vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn Frank Angendohr, Baumschulenweg 1, 16818 Werder
-Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kristof Biehl, Gregor-Mendel-Straße
4, 14469 Potsdam - wird am 01.09.2018, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet. Insolvenzverwalter: Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Kurfürstendamm
67, 10707 Berlin. Es wird für das Hauptverfahren das mündliche Verfahren
angeordnet. Der Schuldnerin wird die Verfügung über Gegenstände, die zur
Insolvenzmasse gehören, verboten. Das Recht der Schuldnerin, das zur
Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, geht
auf den ernannten Insolvenzverwalter über. Die Gläubiger werden aufgefordert,
ihre Forderungen schriftlich bis zum 17.10.2018 bei dem Insolvenzverwalter
unter Beifügung der die Forderungen belegenden Urkunden in Abdruck anzumelden.
Alle Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern nur noch an den
Insolvenzverwalter. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage
eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens
beschlossen wird
und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
ist am Freitag, 16. November 2018, 10:00 Uhr, Karl-Marx-Straße 18a, 16816
Neuruppin, Saal 325 (Berichts- und Prüftermin). Der Termin dient zugleich zur
möglichen Beschlussfassung der Gläubiger über:
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57)
- Bestimmungen zur Zwischenrechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Einsetzung und Besetzung oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68
InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§
157 InsO)
- besondere Regelungen hinsichtlich der Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159
InsO)
- abweichende Regelungen hinsichtlich der Hinterlegungsstelle sowie der
Behandlung von Wertgegenständen (§ 149 InsO)
- Beantragung der Anordnung oder Aufhebung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272
InsO)
- Beantragung der Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit zu Rechtsgeschäften
des
Schuldners im Rahmen einer Eigenverwaltung (§ 277 InsO)
- Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners zur Ausarbeitung eines
Insolven-
plans im Rahmen einer Eigenverwaltung (§ 284 InsO)
- eine Fortführung oder Stilllegung des Unternehmens (§ 157 InsO)
Ferner ist in dem Termin über folgende besonders bedeutsame Rechtshandlungen
des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) zu beschließen:
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO). Vertreter von
Gläubigern haben ihre Vollmachten einzureichen oder spätestens im Termin
vorzulegen.
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom 09.07.2018 ist hier am
09.07.2018 eingegangen.
Der Antrag auf Eigenverwaltung wird abgelehnt. Ausweislich der Feststellungen
im Gutachten ist wegen der Vermögenswerte der Schuldnerin, welche die
Insolvenzmasse im Falle der Regelabwicklung und Zerschlagung des Unternehmens
mehren, nicht auszuschließen, dass es im Falle der Eigenverwaltung zu
Nachteilen für die Gläubiger kommen kann. Eine Darlegung der Schuldnerin, dass
diese Nachteile durch einen Sanierungsbeitrag ausgeglichen werden, liegt nicht
vor.

Überdies liegt eine Zustimmung der antragstellenden Gläubigerin Finanzamt
Kyritz nicht vor. Vielmehr steht das Finanzamt einer Eigenverwaltung ablehnend
gegenüber.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache
verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a,
16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der
Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann - mit einheitlicher Wirkung gegen
alle Beteiligten - durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt,
sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§
9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der
Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis
maßgebend.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in
elektronischer Form eingelegt werden.
Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden
Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung
verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen
Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV)
in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und
www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Hinweise bei einer Terminsteilnahme
Beteiligte führen bitte einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis
(Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines
EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass,
elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich.
Gegebenenfalls kann sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen
Gerichtstagen verweigert werden.
Am Eingang des Gerichts finden regelmäßig Eingangskontrollen statt. Dies kann
bei einem hohen Besucheraufkommen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen.
Richten Sie sich bitte darauf ein, damit Sie pünktlich im Gerichtssaal
erscheinen.
Als Behördenvertreter, Betreuer, Polizeibeamter, Rechtsanwalt/Notar halten Sie
bitte ihren Dienstausweis bereit.
Führen Sie bitte keine gefährlichen Gegenstände (z.B. Messer, Pfefferspray oder
sonstige Stich- und Schlagwaffen) mit. Lassen Sie möglichst alle metallischen
Gegenstände zu Hause oder deponieren Sie diese im Auto.
Neuruppin, den 01.09.2018
15 IN 179/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 2427 NP HRB 2427 NP: Frank`s Baumschulen GmbH, Werder, Baumschulenweg, 16818 Werder. Prokura: Die Eintragung zu: Angendohr, Mathilde, geb. Wagemanns ist von Amts wegen gelöscht. Die Gesellschaft ist infolge Eröffnu…
HRB 2427 NP: Frank`s Baumschulen GmbH, Werder, Baumschulenweg, 16818 Werder. Prokura: Die Eintragung zu: Angendohr, Mathilde, geb. Wagemanns ist von Amts wegen gelöscht.
Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens (AZ: 15 IN 179/18 Amtsgericht Neuruppin) aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 15 IN 179/18 · Frank's Baumschulen GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 179/18
Wirksam am
03.09.2018
Registerbezug
Neuruppin, HRB 2427
Über das Vermögen der
Firma Frank's Baumschulen GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 2427
NP), Geschäftszweig: Betrieb einer Baumschule und den damit zusammenhängenden
Geschäften, Baumschulenweg 1, 16818 Werder, eingetragener Sitz: Werder,
unselbständige Zweigniederlassung: Hainbuchenweg 1, 41334 Nettetal, vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn Frank Angendohr, Baumschulenweg 1, 16818
Werder,
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kristof Biehl, Gregor-Mendel-Straße
4, 14469 Potsdam - Geschäftszweig: Betrieb einer Baumschule und den damit
zusammenhängenden Geschäften wird am 01.09.2018, um 09:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter: Rechtsanwältin Dr. Susanne
Berner, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin. Es wird für das Hauptverfahren das
mündliche Verfahren angeordnet. Der Schuldnerin wird die Verfügung über
Gegenstände, die zur Insolvenzmasse gehören, verboten. Das Recht der
Schuldnerin, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es
zu verfügen, geht auf den ernannten Insolvenzverwalter über. Die Gläubiger
werden aufgefordert, ihre Forderungen schriftlich bis zum 17.10.2018 bei dem
Insolvenzverwalter unter Beifügung der die Forderungen belegenden Urkunden in
Abdruck anzumelden. Alle Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter
unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen
oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der
Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten,
sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Termin zur Gläubigerversammlung, in
der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang
des Verfahrens beschlossen wird
und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
ist am Freitag, 16. November 2018, 10:00 Uhr, Karl-Marx-Straße 18a, 16816
Neuruppin, Saal 325 (Berichts- und Prüftermin). Der Termin dient zugleich zur
möglichen Beschlussfassung der Gläubiger über:
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57)
- Bestimmungen zur Zwischenrechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Einsetzung und Besetzung oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68
InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§
157 InsO)
- besondere Regelungen hinsichtlich der Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159
InsO)
- abweichende Regelungen hinsichtlich der Hinterlegungsstelle sowie der
Behandlung von Wertgegenständen (§ 149 InsO)
- Beantragung der Anordnung oder Aufhebung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272
InsO)
- Beantragung der Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit zu Rechtsgeschäften
des
Schuldners im Rahmen einer Eigenverwaltung (§ 277 InsO)
- Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners zur Ausarbeitung eines
Insolven-
plans im Rahmen einer Eigenverwaltung (§ 284 InsO)
- eine Fortführung oder Stilllegung des Unternehmens (§ 157 InsO)
Ferner ist in dem Termin über folgende besonders bedeutsame Rechtshandlungen
des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) zu beschließen:
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).

Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO). Vertreter von
Gläubigern haben ihre Vollmachten einzureichen oder spätestens im Termin
vorzulegen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache
verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a,
16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der
Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann - mit einheitlicher Wirkung gegen
alle Beteiligten - durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt,
sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§
9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der
Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis
maßgebend.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in
elektronischer Form eingelegt werden.
Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden
Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung
verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen
Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV)
in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und
www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Hinweise bei einer Terminsteilnahme
Beteiligte führen bitte einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis
(Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines
EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass,
elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich.
Gegebenenfalls kann sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen
Gerichtstagen verweigert werden.
Am Eingang des Gerichts finden regelmäßig Eingangskontrollen statt. Dies kann
bei einem hohen Besucheraufkommen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen.
Richten Sie sich bitte darauf ein, damit Sie pünktlich im Gerichtssaal
erscheinen.
Als Behördenvertreter, Betreuer, Polizeibeamter, Rechtsanwalt/Notar halten Sie
bitte ihren Dienstausweis bereit.
Führen Sie bitte keine gefährlichen Gegenstände (z.B. Messer, Pfefferspray oder
sonstige Stich- und Schlagwaffen) mit. Lassen Sie möglichst alle metallischen
Gegenstände zu Hause oder deponieren Sie diese im Auto.
Neuruppin, den 01.09.2018
15 IN 179/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 98/15 · Baumschulen Angendohr GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 98/15
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Neuruppin, HRB 2427

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 98/15 · Baumschulen Angendohr GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 98/15
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Neuruppin, HRB 2427

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 98/15 · Baumschulen Angendohr GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 98/15
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Neuruppin, HRB 2427

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.