HRA 8701

Frank Müller Projektentwicklung GmbH & Co. KG

Amtsgericht Chemnitz · Sachsen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Karlstraße 58, 08523 Plauen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Plauen
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
05.11.2024
Datenstand
2025-09-26
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Kommanditist(in)

Frank Müller

Düsseldorf

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Frank Müller Verwaltungs-GmbH

Weischlitz

mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-26

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-04-11 Chronologischen Auszug ansehen
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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-09-26 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Frank Müller Projektentwicklung GmbH & Co. KG Weischlitz

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 421 IN 1461/24 · Frank Müller Projektentwicklung GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
421 IN 1461/24
Wirksam am
07.10.2026
Registerbezug
Chemnitz, HRA 8701
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 421 IN 1461/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frank Müller Projektentwickling GmbH & Co. KG, gesetzl.vertr. d. d. Frank Müller Verwaltungs-GmbH Karlstraße 58, 08523 Plauen, Amtsgericht Chemnitz , HRA 8701
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Müller
ergeht am 06.10.2026 nachfolgende Entscheidung:

1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Donnerstag, 05.11.2026
10:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz

Auf der Tagesordnung steht:

1.1. Zustimmung zu den geschlossenen Grundstückskaufverträgen vom 05.12.2024, 12.02.2025, 13.03.2025, 17.09.2025, 19.09.2025, sowie 24.10.2025.

1.2. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die dokumentierten Ansprüche gegen die Stadtsparkasse Düsseldorf gerichtlich durchzusetzen. Der Insolvenzverwalter kann eine Prozessfinanzierung vereinbaren und ist berechtigt, einen Vergleich über die Ansprüche mit der Stadtsparkasse Düsseldorf abschließen.

1.3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Haftungsansprüche aus § 15b Abs 4 Satz 1 InsO sowie die Deckungsansprüche hieraus gegen den D&O Versicherer gerichtlich durchzusetzen. Der Insolvenzverwalter kann einen Vergleich über diese Ansprüche abschließen.

1.4. Zustimmung zur Vergleichsvereinbarung mit der GFI Gesellschaft für Immobilien-Dienstleistungen mbH vom 03.06.2026.

1.5. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, Erstattungsansprüche aus geleisteten Vermittlungsprovisionen gegenüber Herrn Jörg Lorenzen gerichtlich durchzusetzen. Der Insolvenzverwalter kann einen Vergleich über diese Ansprüche abschließen.

2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 421 IN 1461/24 · Frank Müller Projektentwicklung GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
421 IN 1461/24
Wirksam am
21.11.2025
Registerbezug
Chemnitz, HRA 8701
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 421 IN 1461/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frank Müller Projektentwickling GmbH & Co. KG, gesetzl.vertr. d. d. Frank Müller Verwaltungs-GmbH Karlstraße 58, 08523 Plauen, Amtsgericht Chemnitz , HRA 8701
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Müller

ergeht am 20.11.2025 nachfolgende Entscheidung:

1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 01.01.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.

Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Eröffnung des Verfahrens 421 IN 1461/24 · Frank Müller Projektentwicklung GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
421 IN 1461/24
Wirksam am
01.11.2024
Registerbezug
Chemnitz, HRA 8701
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 421 IN 1461/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frank Müller Projektentwickling GmbH & Co. KG, gesetzl.vertr. d. d. Frank Müller Verwaltungs-GmbH Karlstraße 58, 08523 Plauen, Amtsgericht Chemnitz , HRA 8701
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Müller

ergeht am 01.11.2024 nachfolgende Entscheidung:

1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Bauträger) wird am 01.11.2024 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Andreas Hiecke
Brandhoff Obermüller Rechtsanwälte
Rädelstraße 13
08523 Plauen
Telefon geschäftlich: 03741 296737 0
Telefax: 03741 296737 9

bestellt.

3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 20.12.2024 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 31.01.2025 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 421 IN 1461/24 · Frank Müller Projektentwicklung GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
421 IN 1461/24
Wirksam am
29.07.2024
Registerbezug
Chemnitz, HRA 8701
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 421 IN 1461/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Frank Müller Projektentwickling GmbH & Co. KG, gesetzl.vertr. d. d. Frank Müller Verwaltungs-GmbH Karlstraße 58, 08523 Plauen, Amtsgericht Chemnitz , HRA 8701
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Müller

ergeht am 29.07.2024 nachfolgende Entscheidung:

1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 29.07.2024 um 11:20 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung

angeordnet.

2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Andreas Hiecke
Brandhoff Obermüller Rechtsanwälte
Rädelstraße 13
08523 Plauen
Telefon geschäftlich: 03741 296737 0
Telefax: 03741 296737 9

bestellt.

3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).

4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.

5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.

6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.

7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).

8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).

9. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter werden die im Verfahren notwendigen Zustellungen übertragen, ausgenommen sind die Zustellungen an die Schuldnerin.

10. Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Vorgänge ohne Eintragung
HRA 8701 HRA 8701: Frank Müller Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Plauen, Karlstraße 58, 08523 Plauen. Gegenstand geändert, nun: (An- und Verkauf von Grundbesitz; Entwicklung und Baureifmachung von Grundstücken und G…
HRA 8701: Frank Müller Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Plauen, Karlstraße 58, 08523 Plauen. Gegenstand geändert, nun: (An- und Verkauf von Grundbesitz; Entwicklung und Baureifmachung von Grundstücken und Gebäuden; Durchführung von Sanierungsmaßnahmen; Miet- und WEG-Verwaltung; Bauträgertätigkeit (nach § 34c GewO) - Übernahme der Projektentwicklung für Bauvorhaben sowie die Übernahme solcher Vorhaben als Generalübernehmer; Durchführung hausmeisterlicher Tätigkeiten (keine Tätgkeiten im Sinne der Handwerksordnung): Fliesen-, Platten- u. Mosaikleger, Parkettleger, Estrichleger, Bodenleger, Trockenbau, Einbau von genormten Baufertigteilen, Tapezieren mit Raufasertapete und Streichen mit Bindefarbe; geringfügige Putzarbeiten im Innenbereich.).
Veränderungen
HRA 8701 HRA 8701: Frank Müller Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Weischlitz, Plauener Straße 11, 08538 Weischlitz. Neuer Sitz: Plauen. Geschäftsanschrift: Karlstraße 58, 08523 Plauen. Der Sitz ist verlegt nach Plauen.
HRA 8701: Frank Müller Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Weischlitz, Plauener Straße 11, 08538 Weischlitz. Neuer Sitz: Plauen. Geschäftsanschrift: Karlstraße 58, 08523 Plauen. Der Sitz ist verlegt nach Plauen.
Neueintragungen
HRA 8701 HRA 8701: Frank Müller Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Weischlitz, Plauener Straße 11, 08538 Weischlitz. (An- und Verkauf von Grundbesitz, Entwicklung und Baureifmachung von Grundstücken und Gebäuden, Durc…
HRA 8701: Frank Müller Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Weischlitz, Plauener Straße 11, 08538 Weischlitz. (An- und Verkauf von Grundbesitz, Entwicklung und Baureifmachung von Grundstücken und Gebäuden, Durchführung von Sanierungsmaßnahmen, Miet- und WEG-Verwaltung). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Plauener Straße 11, 08538 Weischlitz. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Frank Müller Verwaltungs-GmbH, Weischlitz (Amtsgericht Chemnitz HRB 31286), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.