HRA 730116

Frank Koch Handelsvertretung e.K.

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Schwieberdingen

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Registerdaten

Sitz
Schwieberdingen
Datenstand
2024-12-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-24

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

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Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 730116 HRA 730116:Frank Koch Handelsvertretung e.K., Schwieberdingen, Clara-Schumann-Straße 12/1, 71701 Schwieberdingen.(Betätigung als Handeslvertreter i.S. §§ 84 ff. HGB, d.h. die Vermittlung von Geschäften für a…
HRA 730116:Frank Koch Handelsvertretung e.K., Schwieberdingen, Clara-Schumann-Straße 12/1, 71701 Schwieberdingen.(Betätigung als Handeslvertreter i.S. §§ 84 ff. HGB, d.h. die Vermittlung von Geschäften für andere Unternehmer oder der Abschluß von Geschäften in deren Namen, sowie alle Geschäfte, die hiermit in einem wirtschatlichen Zusammenhang stehen, insbesondere auch im Rahmen dieses Geschäftsbereiches anfallende Dienstleistungen). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Clara-Schumann-Straße 12/1, 71701 Schwieberdingen. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Koch, Frank, Kaufmann, Schwieberdingen, *XX.XX.XXXX. Mit dem Vermögen des Inhabers (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2014 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 13.08.2014 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Frank Koch Handelsvertretung GmbH", Schwieberdingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 204871) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.