HRA 201010

FPR Rabbe-Räker GmbH & Co. KG

Amtsgericht Hildesheim · Niedersachsen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Alfeld

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Registerdaten

Sitz
Alfeld
Datenstand
2024-05-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-05-14

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 51 IN 47/23 · FPR Rabbe-Räker GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
51 IN 47/23
Wirksam am
05.10.2026
Registerbezug
Hildesheim, HRA 201010
51 IN 47/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FPR Rabbe-Räker GmbH & Co. KG, Grünenplaner Straße 11, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRA 201010), vertr. d.: 1. Rabbe-Räker Verwaltungs-GmbH i. L., Grünenplaner Straße 11, 31061 Alfeld (Leine), (Liquidatorin), vertr. d.: 1.1. Christian Rabbe, Bergstraße 5, 37647 Brevörde, (Liquidator), 1.2. Helge Räker, Grünenplaner Straße 11, 31061 Alfeld (Leine), (Liquidator), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Schlusstermin wird bestimmt auf:

29.12.2026

Der Termin dient der

a) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Einwendungen gegen den Vergütungsantrag

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hildesheim, 05.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 51 IN 47/23 · FPR Rabbe-Räker GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
51 IN 47/23
Wirksam am
05.10.2026
Registerbezug
Hildesheim, HRA 201010
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FPR Rabbe-Räker GmbH & Co. KG, Grünenplaner Straße 11, 31061 Alfeld, Amtsgericht Hildesheim, Aktenzeichen 51 IN 47/23, soll die Schlussverteilung erfolgen. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von EUR 291.456,35. Ein verfügbarer Massebestand ist in Höhe von EUR 6.000,00 vorhanden. Der Betrag mindert sich um die noch zu zahlenden Verfahrenskosten. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hildesheim unter o.g. Aktenzeichen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Hildesheim, den 05.10.2026
51 IN 47/23

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 51 IN 47/23 · FPR Rabbe-Räker GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
51 IN 47/23
Wirksam am
01.02.2024
Registerbezug
Hildesheim, HRA 201010
51 IN 47/23: Über das Vermögen der FPR Rabbe-Räker GmbH & Co. KG, Grünenplaner Straße 11, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRA 201010), vertr. d.: 1. Rabbe-Räker Verwaltungs-GmbH i. L., Grünenplaner Straße 11, 31061 Alfeld (Leine), (Liquidatorin), vertr. d.: 1.1. Christian Rabbe, Bergstraße 5, 37647 Brevörde, (Liquidator), 1.2. Helge Räker, Grünenplaner Straße 11, 31061 Alfeld (Leine), (Liquidator), ist am 23.01.2024 um 09:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Dipl.-Wirtsch.-jur Lars Rühmland, Alter Markt 1, 31134 Hildesheim, Tel.: 05121/9171-0, Fax: 05121/9171-71, E-Mail: hildesheim@insolvenzverwaltungen.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.03.2024 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 17.04.2024.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

> Anträge über:

* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (15.03.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (17.04.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hildesheim, 29.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 201010 HRA 201010: FPR Rabbe-Räker GmbH & Co. KG, Alfeld, Grünenplaner Straße 11, 31061 Alfeld. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Die Liquidatoren vertreten gemeinsam. Ge…
HRA 201010: FPR Rabbe-Räker GmbH & Co. KG, Alfeld, Grünenplaner Straße 11, 31061 Alfeld. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Die Liquidatoren vertreten gemeinsam. Geändert, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin und Liquidatorin: Rabbe-Räker Verwaltungs-GmbH, Alfeld (Amtsgericht Hildesheim HRB 202353), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRA 201010 FPR Rabbe-Räker GmbH & Co. KG, Alfeld, Grünenplaner Straße 11, 31061 Alfeld. (Ausübung eines Tischlereibetriebes, Hauptgeschäftsfelder sind die Herstellung, Vertrieb und die Montage von Fenstern, Bauelemente…
FPR Rabbe-Räker GmbH & Co. KG, Alfeld, Grünenplaner Straße 11, 31061 Alfeld. (Ausübung eines Tischlereibetriebes, Hauptgeschäftsfelder sind die Herstellung, Vertrieb und die Montage von Fenstern, Bauelementen aller Art, Durchführung von Besatttungen sowie sämtliche dem Gesellschaftszweck diensenden Tätigkeiten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Grünenplaner Straße 11, 31061 Alfeld. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Rabbe-Räker Verwaltungs-GmbH, Alfeld (Amtsgericht Hildesheim HRB 202353), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.