HRA 1392

Foto-Optik-Fachgeschäft e. Kfr. Sylvia Pleines

Amtsgericht Schwerin · Mecklenburg-Vorpommern

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Grevesmühlen

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Registerdaten

Sitz
Grevesmühlen
Rechtsform
eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
Letzte Eintragung
04.07.2006
Datenstand
2025-10-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Inhaber(in)

Sylvia Pleines

Parin

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-09

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 580 IN 117/20 · Pleines, Sylvia · Insolvenzgericht Schwerin
Insolvenzgericht
Schwerin
Aktenzeichen
580 IN 117/20
Wirksam am
05.11.2025
Registerbezug
Schwerin, HRA 1392
580 IN 117/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Sylvia Pleines, geb. Kellmann, geboren am XX.XX.XXXX, An den Teichen 3, 23948 Rolofshagen
Inhaber der Foto-Optik-Fachgeschäft e.Kfr. Sylvia Pleines, Wismarsche Straße 23, 23936 Grevesmühlen, Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRA 1392
- Schuldnerin -

Beschluss:

1. Der Schuldnerin wird Restschuldbefreiung erteilt.

2. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 07.03.2020 eine Forderung gegen die Schuldnerin hatten; dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.
Von der Erteilung der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO genannten Forderungen.

Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 08.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 580 IN 117/20 · Pleines, Sylvia · Insolvenzgericht Schwerin
Insolvenzgericht
Schwerin
Aktenzeichen
580 IN 117/20
Wirksam am
10.09.2025
Registerbezug
Schwerin, HRA 1392
580 IN 117/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Sylvia Pleines, geb. Kellmann, geboren am XX.XX.XXXX, An den Teichen 3, 23948 Rolofshagen
Inhaber der Foto-Optik-Fachgeschäft e.Kfr. Sylvia Pleines, Wismarsche Straße 23, 23936 Grevesmühlen, Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRA 1392
- Schuldnerin -

Beschluss:

1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 07.10.2025 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen.

Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.

Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung der Schuldnerin zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.

Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter werden hierzu gehört.

Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 04.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 580 IN 117/20 · Pleines, Sylvia · Insolvenzgericht Schwerin
Insolvenzgericht
Schwerin
Aktenzeichen
580 IN 117/20
Wirksam am
28.01.2025
Registerbezug
Schwerin, HRA 1392
580 IN 117/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Sylvia Pleines, geb. Kellmann, geboren am XX.XX.XXXX, An den Teichen 3, 23948 Rolofshagen
Inhaber der Foto-Optik-Fachgeschäft e.Kfr. Sylvia Pleines, Wismarsche Straße 23, 23936 Grevesmühlen, Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRA 1392
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 27.03.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 27.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 580 IN 117/20 · Pleines, Sylvia · Insolvenzgericht Schwerin
Insolvenzgericht
Schwerin
Aktenzeichen
580 IN 117/20
Wirksam am
22.07.2022
Registerbezug
Schwerin, HRA 1392
580 IN 117/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Sylvia Pleines, geb. Kellmann, geboren am XX.XX.XXXX, An den Teichen 3, 23948 Rolofshagen
Inhaber der Foto-Optik-Fachgeschäft e.Kfr. Sylvia Pleines, Wismarsche Straße 23, 23936 Grevesmühlen, Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRA 1392
- Schuldnerin -

Beschluss:

Aufgrund des Versterbens der Insolvenzverwalterin, Frau Rechtsanwältin Bettina Schmudde, wird zum neuen Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Nicolas Rebel, Valentinskamp 70/ EMPORIO, 20354 Hamburg
Telefon: 040 808136579
bestellt.

Gründe:

Die mit Beschluss des Amtsgerichts Schwerin vom 04.03.2020 bestellte Insolvenzverwalterin, Frau Rechtsanwältin Bettina Schmudde, ist verstorben.
Der neu bestellte Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Nicolas Rebel, erklärte mit Schreiben vom 11.07.2022 seine Bereitschaft zur Übernahme des Amtes.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Schwerin
Demmlerplatz 1 - 2
19053 Schwerin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 20.07.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 580 IN 117/20 · Pleines, Sylvia · Insolvenzgericht Schwerin
Insolvenzgericht
Schwerin
Aktenzeichen
580 IN 117/20
Wirksam am
09.06.2022
Registerbezug
Schwerin, HRA 1392
580 IN 117/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Sylvia Pleines, geb. Kellmann, geboren am XX.XX.XXXX, An den Teichen 3, 23948 Rolofshagen
Inhaber der Foto-Optik-Fachgeschäft e.Kfr. Sylvia Pleines, Wismarsche Straße 23, 23936 Grevesmühlen, Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRA 1392
- Schuldnerin -

hat die Insolvenzverwalterin am 07.06.2022 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 08.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.