VR 4060
Forum Soziale Dienste e.V.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Berlin
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Registerdaten
- Sitz
- Berlin
- Datenstand
- 2024-12-18
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
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Chronologischer Auszug
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Abrufstand 2024-12-18 Chronologischen Auszug ansehen
HD
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VÖ
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Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
VR 4060 B VR 4060 B: Forum Soziale Dienste e.V., Berlin. Rechtsverhaeltnis: Der Verein hat im Wege der Ausgliederung gemäß Spaltungsplan vom 11.07.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage sein Vermögen al…
VR 4060 B: Forum Soziale Dienste e.V., Berlin. Rechtsverhaeltnis: Der Verein hat im Wege der Ausgliederung gemäß Spaltungsplan vom 11.07.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage sein Vermögen als Gesamtheit insbesondere die Vermögensteile "Kita "Bunte Plonzstifte"", "Kita "Container"", "Kita "Forumhaus"", "Kita "Mäusekiste"", "Kita "Möwe"", "Kita "Pan"", "Kita "Reuterstraße"", "Kita "Schneckenhaus"", "Kita "Ursulinchen"", "Kita ""Weichselstraße", "Kita "Emdener Straße"" und "Kita "Weserstraße"" mit Ausnahme der Vermögensteile "Konto Volkswagen Bank GmbH" und "Beteiligung "Forum Soziale Dienste GmbH"" zur Neugründung auf die Forum Soziale Dienste Kita I GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 180690 B) übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.