HRB 230722

Formen-Werkzeugbau Sigel GmbH

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Kirchheim unter Teck

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Registerdaten

Sitz
Kirchheim unter Teck
Datenstand
2024-03-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-23

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 494/24 · Formen- und Werkzeugbau Sigel GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
Insolvenzgericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
11 IN 494/24
Wirksam am
19.12.2024
Registerbezug
Stuttgart, HRB 230722
11 IN 494/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Formen- und Werkzeugbau Sigel GmbH, Brunnenstraße 16, 73230 Kirchheim, vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Sigel
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 230722
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MSL Dr. Silcher, Zettachring 2, 70567 Stuttgart, Gz.: 24|OOO4O8 /Rl

1. Die Anordnung der Eigenverwaltung wird am 19.12.2024 um 9:00 Uhr aufgehoben.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle
Augustenstraße 1, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 214130
insolvenzverwalterleichtle@goerg.de
bestellt.
3. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
4. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Absatz 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen. Ausgenommen sind die Zustellungen gerichtlicher Entscheidungen an die Schuldnerin; diese erfolgen durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
5. Die übrigen im Beschluss vom 01.12.2024 getroffenen Anordnungen gelten weiterhin.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 19.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 494/24 · Formen- und Werkzeugbau Sigel GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
Insolvenzgericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
11 IN 494/24
Wirksam am
02.12.2024
Registerbezug
Stuttgart, HRB 230722
11 IN 494/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Formen- und Werkzeugbau Sigel GmbH, Brunnenstraße 16, 73230 Kirchheim, vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Sigel
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 230722
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MSL Dr. Silcher, Zettachring 2, 70567 Stuttgart, Gz.: 24|OOO4O8 /Rl

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.12.2024 um 10.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle
Augustenstraße 1, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 214130
Email: insolvenzverwalterleichtle@goerg.de
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 04.02.2025 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Sachwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 11.02.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 25.02.2025, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 11, 1. OG, Strohstraße 5, 73728 Esslingen

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 25.02.2025, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 11, 1. OG, Strohstraße 5, 73728 Esslingen

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 29.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 230722 HRB 230722: Formen-Werkzeugbau Sigel GmbH, Kirchheim unter Teck, Brunnenstr. 16, 73230 Kirchheim unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Sigel, Dieter, Mechanikermeister, Kirchheim unter Teck.
HRB 230722: Formen-Werkzeugbau Sigel GmbH, Kirchheim unter Teck, Brunnenstr. 16, 73230 Kirchheim unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Sigel, Dieter, Mechanikermeister, Kirchheim unter Teck.
Berichtigungen
HRB 230722 HRB 230722:Formen-Werkzeugbau Sigel GmbH, Kirchheim unter Teck, Brunnenstr. 16, 73230 Kirchheim unter Teck.Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Sigel, Oliver, Kirchheim unter…
HRB 230722:Formen-Werkzeugbau Sigel GmbH, Kirchheim unter Teck, Brunnenstr. 16, 73230 Kirchheim unter Teck.Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Sigel, Oliver, Kirchheim unter Teck, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 230722 HRB 230722:Formen-Werkzeugbau Sigel GmbH, Kirchheim unter Teck, Brunnenstr. 16, 73230 Kirchheim unter Teck.Bestellt als Geschäftsführer: Sigel, Oliver, Kirchheim unter Teck, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsber…
HRB 230722:Formen-Werkzeugbau Sigel GmbH, Kirchheim unter Teck, Brunnenstr. 16, 73230 Kirchheim unter Teck.Bestellt als Geschäftsführer: Sigel, Oliver, Kirchheim unter Teck, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 230722 Formen-Werkzeugbau Sigel GmbH, Kirchheim unter Teck, Brunnenstr. 16, 73230 Kirchheim unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Sigel, Ralf Dieter, Weilheim an der Teck, *XX.XX.XXXX.
Formen-Werkzeugbau Sigel GmbH, Kirchheim unter Teck, Brunnenstr. 16, 73230 Kirchheim unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Sigel, Ralf Dieter, Weilheim an der Teck, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 230722 Formen-Werkzeugbau Sigel GmbH, Kirchheim unter Teck, Brunnenstr. 16, 73230 Kirchheim unter Teck. Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2010 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Durch …
Formen-Werkzeugbau Sigel GmbH, Kirchheim unter Teck, Brunnenstr. 16, 73230 Kirchheim unter Teck. Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2010 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.12.2010 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 98.870,81 EUR erhöht. Stammkapital nun: 150.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 230722 Formen-Werkzeugbau Sigel GmbH, Kirchheim unter Teck, Brunnenstr. 16, 73230 Kirchheim unter Teck.Nicht mehr Geschäftsführer: Deuschle, Thomas, Notzingen, *XX.XX.XXXX.
Formen-Werkzeugbau Sigel GmbH, Kirchheim unter Teck, Brunnenstr. 16, 73230 Kirchheim unter Teck.Nicht mehr Geschäftsführer: Deuschle, Thomas, Notzingen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 230722 Formen-Werkzeugbau Sigel GmbH, Kirchheim unter Teck, Brunnenstr. 16, 73230 Kirchheim unter Teck.Geschäftsanschrift: Brunnenstr. 16, 73230 Kirchheim unter Teck. Bestellt als Geschäftsführer: Deuschle, Thomas,…
Formen-Werkzeugbau Sigel GmbH, Kirchheim unter Teck, Brunnenstr. 16, 73230 Kirchheim unter Teck.Geschäftsanschrift: Brunnenstr. 16, 73230 Kirchheim unter Teck. Bestellt als Geschäftsführer: Deuschle, Thomas, Notzingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 230722 Formen-Werkzeugbau Sigel GmbH, Kirchheim unter Teck (Brunnenstr. 16, 73230 Kirchheim unter Teck). Bestellt als Geschäftsführer: Sigel, Ralf Dieter, Weilheim an der Teck, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberecht…
Formen-Werkzeugbau Sigel GmbH, Kirchheim unter Teck (Brunnenstr. 16, 73230 Kirchheim unter Teck). Bestellt als Geschäftsführer: Sigel, Ralf Dieter, Weilheim an der Teck, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.