HRB 5294

Form & Function Entwicklungs- und Fertigungs GmbH

Amtsgericht Wetzlar · Hessen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Herborn-Hörbach

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Registerdaten

Sitz
Herborn-Hörbach
Datenstand
2024-12-30
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-30

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 74/26 · Form & Function Entwicklungs- u. Fertigungs GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 74/26
Wirksam am
22.09.2026
Registerbezug
Wetzlar, HRB 5294
3 IN 74/26 In dem Insolvenzverfahren Form & Function Entwicklungs- u. Fertigungs GmbH, Westerwaldblick 8, 35745 Herborn (AG Wetzlar, HRB 5294), vertr. d.: Johannes Brinkmann, Weserwaldblick 8, 35745 Herborn, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Wetzlar, 21.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 74/26 · Form & Function Entwicklungs- u. Fertigungs GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 74/26
Wirksam am
10.09.2026
Registerbezug
Wetzlar, HRB 5294
3 IN 74/26 : Über das Vermögen der Form & Function Entwicklungs- u. Fertigungs GmbH, Westerwaldblick 8, 35745 Herborn (AG Wetzlar, HRB 5294), vertr. d.: Johannes Brinkmann, Weserwaldblick 8, 35745 Herborn, (Geschäftsführer), ist am 09.09.2026 um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Bärbel Decker, Sophienstraße 7, 35576 Wetzlar, Tel.: 06441/8088-354, Fax: 06441/8088-88, E-Mail: decker@kanzlei-uww.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 26.10.2026 anzumelden;

b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 07.12.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

- Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

- Anträge über:

- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

- sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (26.10.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (07.12.2026) liegt, auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Wetzlar, 10.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 74/26 · Form & Function Entwicklungs- u. Fertigungs GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 74/26
Wirksam am
02.07.2026
Registerbezug
Wetzlar, HRB 5294
3 IN 74/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Form & Function Entwicklungs- u. Fertigungs GmbH, Westerwaldblick 8, 35745 Herborn (AG Wetzlar, HRB 5294), vertr. d.: Johannes Brinkmann, Weserwaldblick 8, 35745 Herborn, (Geschäftsführer), ist in Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Wetzlar vom 27.04.2026 nunmehr Rechtsanwältin Bärbel Decker, Sophienstraße 7, 35576 Wetzlar, Tel.: 06441/8088-354, Fax: 06441/8088-88, E-Mail: decker@kanzlei-uww.de zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden.

Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, 02.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 74/26 · Form & Function Entwicklungs- u. Fertigungs GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 74/26
Wirksam am
27.04.2026
Registerbezug
Wetzlar, HRB 5294
3 IN 74/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Form & Function Entwicklungs- u. Fertigungs GmbH, Westerwaldblick 8, 35745 Herborn (AG Wetzlar, HRB 5294), vertr. d.: Johannes Brinkmann, Weserwaldblick 8, 35745 Herborn, (Geschäftsführer), ist am 27.04.2026 um 14:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Käs, Braugasse 7, 35390 Gießen, Tel.: 0641/48029038, Fax: 0641/48029050, Internet: www.rae-voelpel.com bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, 27.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 5294 HRB 5294: Form & Function Entwicklungs- und Fertigungs GmbH, Herborn-Hörbach, Westerwaldblick 8, 35745 Herborn. Die Gesellschafterversammlung vom 04.07.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den…
HRB 5294: Form & Function Entwicklungs- und Fertigungs GmbH, Herborn-Hörbach, Westerwaldblick 8, 35745 Herborn. Die Gesellschafterversammlung vom 04.07.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 7 (Einziehung von Geschäftsanteilen) und 8 (Abfindung) beschlossen.
Veränderungen
HRB 5294 Form & Function Entwicklungs- und Fertigungs GmbH, Herborn-Hörbach, Westerwaldblick 8, 35745 Herborn. Geschäftsanschrift: Westerwaldblick 8, 35745 Herborn.
Form & Function Entwicklungs- und Fertigungs GmbH, Herborn-Hörbach, Westerwaldblick 8, 35745 Herborn. Geschäftsanschrift: Westerwaldblick 8, 35745 Herborn.
Neueintragungen
HRB 5294 Form & Function Entwicklungs- und Fertigungs GmbH, Herborn-Hörbach (Westerwaldblick 8, 35745 Herborn-Hörbach). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.06.2006. Gegenstand: Entwickl…
Form & Function Entwicklungs- und Fertigungs GmbH, Herborn-Hörbach (Westerwaldblick 8, 35745 Herborn-Hörbach). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.06.2006. Gegenstand: Entwicklung, Konstruktion und der Vertrieb von Maschinen, Werkzeugen und Anlagen, artverwandten Maschinen und Einzelteilen, von Software-Komponenten und Software-Produkten in diesem Bereich sowie die Erbringung von damit verbundenen Consultingleistungen und Schulungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Brinkmann, Johannes, Herborn-Hörbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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