VR 5396

Ford-Partner Verband e.V.

Amtsgericht Köln · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Köln

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Köln
Datenstand
2024-12-16
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-16

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-16 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Deutsche Ford-Händler und Vertragswerkstätten Vereinigung e.V. Köln
  2. Deutsche Ford-Händler Vereinigung e.V. Köln
  3. Deutsche Ford-Händler Vereinigung (FV) Köln
  4. Freundschaftliche Vereinigung der Ford-Händler Deutschlands (F.V:) Köln

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 5396 Ford-Partner Verband e.V., Köln (Unter Sachsenhausen 37, 50667 Köln). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelungsvertrages vom 08.04.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse sein…
Ford-Partner Verband e.V., Köln (Unter Sachsenhausen 37, 50667 Köln). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelungsvertrages vom 08.04.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 08.04.2005 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.04.2005mit dem Verein Verband deutscher FORD-Vertragshändler und Werkstätten mit Sitz in Neuss (AG Neuss VR 1627) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.